Hauptfeuerwache, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg / Rohbauarbeiten Hauptfeuerwache
Stadt Freiburg Vergabemanagement
Sanierung der Hauptfeuerwache, Gebäude A, Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg, Rohbauarbeiten: Erdbebenertüchtigung, Einbau von aussteifenden Betonwänden: ca. 20 m³, Abbruch Mauerwerkswände: ca. 80 m³, Abbruch Betonwände: ca. 5 m³, Einbau Mauerwerkswände: ca. 150 m³, Abfangkonstruktionen in Stahl: ca. 4,5 t.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung › Abbrucharbeiten
- • Bauliche Anlagen › Rohbauarbeiten
- • Maurerarbeiten › Mauerarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-07-24 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-10-01 | Ergänzende Angaben |
| 2012-10-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 142-237236
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 33-053050
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 23.8.2012/12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 2012001553/2012001553
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Fehrenbachallee 12
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-08 📅
Datum des Endes: 2013-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012001553/2012001553
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 33-053050
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 142-237236 (2012-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 142-237236
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 33-053050
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 23.8.2012/12:00 Uhr.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Hauptfeuerwache, Gebäude A, Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg, Rohbauarbeiten: Erdbebenertüchtigung, Einbau von aussteifenden Betonwänden: ca. 20 m³, Abbruch Mauerwerkswände: ca. 80 m³, Abbruch Betonwände: ca. 5 m³, Einbau Mauerwerkswände: ca. 150 m³, Abfangkonstruktionen in Stahl: ca. 4,5 t.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen, Referenzen, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft) sowie gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 VOB/A (keine entsprechende strafrechtl. Verstöße bzw. Zuwiderhandlungen);
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Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches;
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(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz:
(2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und
(2b) die Namen der Nachunternehmer sowie
(2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG):
Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
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(4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit;
Die Nachweise zu Ziffern (1), (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
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Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Freiburg
Öffnungsort (Stadt): Freiburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Fehrenbachallee 12
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-08 📅
Datum des Endes: 2013-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012001553/2012001553
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 33-053050
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Name: Keine Angaben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 142-237236 (2012-07-24)
Ergänzende Angaben (2012-10-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 193-316429
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 142-237236
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2012/S 193-316429 (2012-10-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 193-316429
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 142-237236
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2012/S 193-316429 (2012-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-348730
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012001553
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg im Breisgau.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-25 📅
Name: Schmidt-Bau Freiburg GmbH
Postanschrift: Stegenbachstr. 40
Postort: March-Buchheim
Postleitzahl: 79232
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 212-348730 (2012-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083 📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-348730
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachung 2012/S142-237236 vom 26.7.2012 Rohbauarbeiten-Abbrucharbeiten-Mauerarbeiten wurde gemäß Bekanntmachung 2012/S 193-316429 vom 6.10.2012 aufgehoben.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012001553
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschholzstr. 118, 79115 Freiburg im Breisgau.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-25 📅
Name: Schmidt-Bau Freiburg GmbH
Postanschrift: Stegenbachstr. 40
Postort: March-Buchheim
Postleitzahl: 79232
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 212-348730 (2012-10-30)
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