Herstellung und Lieferung einer Bucheinhängemaschine für Kleinformate gemäß Lastenheft. Die Bundesdruckerei GmbH verwendet zur Herstellung von Reisepässen gemäß nachfolgender Formate eine Bucheinhängemaschine: Endprodukt: Buch 32 Seiten: 94 x 130 x 5 mm. Buch 48 Seiten: 94 x 130 x 6,25 mm. Dazu werden Buchdecke und Buchblock aus Stapeln zunächst vereinzelt und der Block nach der Beleimung des Blockvorsatzes in die Decke eingehängt. Nach dem Formpressen werden die fertigen Bücher einem Ausgabeschacht übergeben. Die Arbeitsschritte der Bucheinhängemaschine sind wie folgt gegliedert: — Einlegen eines Buchblockstapels, — Einlegen eines Buchdeckenstapels, — Vereinzelung der Buchblöcke und Transport zum Einhängesystem, — Vereinzelung der Buchdecke und Weitertransport zur Formstation, — Deckenausbiegung und Falzeinbrennstation des Rückenbereiches, — Beleimen des Buchvorsatzes, — Einhängen vom Buchblock in die Decke, — Formpressen, — Ausgabe Dokumente, — (Optional) Auswahlmöglichkeit vordefinierter Einstellungen für verschiedene. Produktarten. — (Optional) Füllstandsüberwachung Leimsystem.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2012-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchbindereimaschinen
Menge oder Umfang: Gem. Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchbindereimaschinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Oranienstr. 91
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-t@bdr.de📧
Telefon: +49 3025981518📞
Fax: +49 3025981550 📠
Herstellung und Lieferung einer Bucheinhängemaschine für Kleinformate gemäß Lastenheft.
Die Bundesdruckerei GmbH verwendet zur Herstellung von Reisepässen gemäß nachfolgender Formate eine Bucheinhängemaschine:
Endprodukt:
Buch 32 Seiten: 94 x 130 x 5 mm.
Buch 48 Seiten: 94 x 130 x 6,25 mm.
Dazu werden Buchdecke und Buchblock aus Stapeln zunächst vereinzelt und der Block nach der Beleimung des Blockvorsatzes in die Decke eingehängt. Nach dem Formpressen werden die fertigen Bücher einem Ausgabeschacht übergeben.
Die Arbeitsschritte der Bucheinhängemaschine sind wie folgt gegliedert:
— Einlegen eines Buchblockstapels,
— Einlegen eines Buchdeckenstapels,
— Vereinzelung der Buchblöcke und Transport zum Einhängesystem,
— Vereinzelung der Buchdecke und Weitertransport zur Formstation,
— Deckenausbiegung und Falzeinbrennstation des Rückenbereiches,
— Beleimen des Buchvorsatzes,
— Einhängen vom Buchblock in die Decke,
— Formpressen,
— Ausgabe Dokumente,
— (Optional) Auswahlmöglichkeit vordefinierter Einstellungen für verschiedene.
Produktarten.
— (Optional) Füllstandsüberwachung Leimsystem.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. - Vollständigausgefüllte Bieterselbstauskunft (Anlage I.2.1) mit folgenden Angaben:
— vollständiger Firmenname,
— Sitz des Unternehmens,
— Anschrift der Geschäftsräume des AN,
— Steuernummer und Umsatzsteuer ID Nr,
— Ansprechpartner im Verfahren,
— Bankverbindung,
— gesetzl. Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand),
— Angaben zu den Gesellschaftern und Höhe des jeweiligen Gesellschafteranteils,
— Geschäftszweck des Unternehmens,
— Wirtschaftlich Berechtigte am Unternehmen,
— Angaben zur Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen.
2. - Vollständig ausgefüllte Erklärung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage I.2.2),insbesondere erklärt der Bieter, dass:
—— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
—— das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Registereingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
—— zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbaresgesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieserAntrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung nachkommt,
— er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegenLeistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes bzw. desGesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegenLeistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes bzw. desGesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
— er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seineZuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffenhat,
— er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderenVergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit abgegeben hat und,
— er Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen odergewährt hat.
Werden Erklärung und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der AG vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
Bieter können nicht darauf vertrauen, das fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz in EUR Netto 2008 bis 2010,
— Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen 2008 bis 2010,
— Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer Gesamt 2008 bis 2010,
— Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungs-gegenstand vergleichbare Leistungen erbringen 2008 bis 2010.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei Referenzprojekte. Bei diesen muss es sich um mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad handeln. Die genannten Referenzprojekte müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführt worden sein oder aktuell noch durchgeführt werden.
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei Referenzprojekte. Bei diesen muss es sich um mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad handeln. Die genannten Referenzprojekte müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführt worden sein oder aktuell noch durchgeführt werden.
Die Referenzerklärungen (Anlage I.2.3) müssen folgende Angaben enthalten:
— Auftraggeber mit Anschrift und Angabe des zustandigen.
Ansprechpartners mit Name, Abteilung und Telefon-Nr.
— Beschreibung der Leistung,
— Angaben zum Leistungserbringer,
— Gesamtnettoauftragswert,
— Leistungszeitraum.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Festlegungen erfolgen in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Festlegungen erfolgen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Auftraggnehmer muss einen deutschsprachigen Service anbieten,
— Sicherstellung eines Vorort-Service nach folgenden Regeln:
Auszuführende Reparaturen durch den Lieferant müssen nach schriftlicher.
Anzeige durch die BDr innerhalb der normalen Geschäftszeit (Mo-Sa 00:00 - 24:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) begonnen werden:
— während der Gewährleistungszeit innerhalb von 48h vor Ort an der Maschine.
Es gelten die Bedingungen und Konditionen der BDr, welche in den Vergabeunterlagen festgelegt sind.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Michael Schäfer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt". Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.3.4), so dass erkannte odererkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden seinmüssen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt". Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.3.4), so dass erkannte odererkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden seinmüssen.
Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die Vergabekammerentscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges.