Der Teilnahmeantrag und alle vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) o.ä. ergibt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.