Das Auswärtige Amt betreibt für die Aufgaben des Rechts- und Konsularwesens ein weltweites Netz dezentraler Fachanwendungen. Mehr als 220 Auslandvertretungen (AVs) schaffen einen weltweiten Service und werden dabei durch eine komplexe Anwendungsinfrastruktur unterstützt. Die sogenannten HKR/RK-Anwendungen (= „Haushalts- und Kostenrechnung“, „Rechts- und Konsularanwendungen“) stellen die dafür erforderliche technische Grundlage und decken den komplexen Aufgabenzusammenhang der verschiedenen Antrags- und Anliegensbearbeitung ab. Die bestehenden Fachanwendungen des HKR/RK-Wesens sind im sogenannten HKR/RK-Portal gebündelt, das in der IT-technischen Infrastruktur des Auswärtigen Amts Auslandsvertretungen, Generalkonsulate sowie die verschiedenen Honorarkonsulate in komplexen Workflows miteinander verbindet. Mit dem HKR/RK-Portal werden mehr als 15 verschiedene Fachanwendungen des Rechts- und Konsularwesens zusammengefasst, die in einem verteilten System weltweit in den Auslandsvertretungen und Generalkonsulaten betrieben werden. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung die RK-Anwendungen „FITZ“ und „KLITZ“, mit denen die Haushaltsmittelverwaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung für das AA und die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland geführt werden. Der zu vergebende Rahmensystemvertrag umfasst das Leistungspaket der Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden dezentralen Webanwendungen. In einzelnen Abrufaufträgen sind Service- und Wartungsleistungen zu erbringen, durch die die technische Betriebsfähigkeit und das funktionale Leistungsvermögen der bestehenden RK-Anwendungen sicher zu stellen ist. Gleichzeitig soll ein konzeptioneller Übergang zu einer auf Komponenten und Modulen basierenden Architektur geschaffen werden. Umfangreiche konzeptionelle Änderungen und Neuentwicklungen sind erforderlich, um die geforderte fachliche und funktionale Integration sowie die Anforderungen, auf Änderungen reagieren zu können. Beabsichtigt ist der Abschluss eines EVB-IT Rahmensystemvertrags mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 48 Monate ab Zuschlag mit einer Option zu einer einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate. Über die voraussichtliche Vertragsdauer von 48 Monaten wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 600 Personentagen gerechnet. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden. Die konkreten Leistungen werden mittels Abrufaufträgen auf der Grundlage der EVB-IT System-AGB beauftragt. Beauftragungen, die zukünftige Haushaltsjahre betreffen, erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. (weitere Einzelheiten s. Anlage 0-TW; diese wie auch alle anderen Anlagen können bei der Kontaktstelle angefordert werden)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von System- und Anwendersoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Ref. 118-5
Postleitzahl: 11013
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.diplo.de🌏
E-Mail: 118-5@diplo.de📧
Telefon: +49 3018171158📞
Fax: +49 30181751158 📠
Das Auswärtige Amt betreibt für die Aufgaben des Rechts- und Konsularwesens ein weltweites Netz dezentraler Fachanwendungen. Mehr als 220 Auslandvertretungen (AVs) schaffen einen weltweiten Service und werden dabei durch eine komplexe Anwendungsinfrastruktur unterstützt. Die sogenannten HKR/RK-Anwendungen (= „Haushalts- und Kostenrechnung“, „Rechts- und Konsularanwendungen“) stellen die dafür erforderliche technische Grundlage und decken den komplexen Aufgabenzusammenhang der verschiedenen Antrags- und Anliegensbearbeitung ab.
Das Auswärtige Amt betreibt für die Aufgaben des Rechts- und Konsularwesens ein weltweites Netz dezentraler Fachanwendungen. Mehr als 220 Auslandvertretungen (AVs) schaffen einen weltweiten Service und werden dabei durch eine komplexe Anwendungsinfrastruktur unterstützt. Die sogenannten HKR/RK-Anwendungen (= „Haushalts- und Kostenrechnung“, „Rechts- und Konsularanwendungen“) stellen die dafür erforderliche technische Grundlage und decken den komplexen Aufgabenzusammenhang der verschiedenen Antrags- und Anliegensbearbeitung ab.
Die bestehenden Fachanwendungen des HKR/RK-Wesens sind im sogenannten HKR/RK-Portal gebündelt, das in der IT-technischen Infrastruktur des Auswärtigen Amts Auslandsvertretungen, Generalkonsulate sowie die verschiedenen Honorarkonsulate in komplexen Workflows miteinander verbindet.
Die bestehenden Fachanwendungen des HKR/RK-Wesens sind im sogenannten HKR/RK-Portal gebündelt, das in der IT-technischen Infrastruktur des Auswärtigen Amts Auslandsvertretungen, Generalkonsulate sowie die verschiedenen Honorarkonsulate in komplexen Workflows miteinander verbindet.
Mit dem HKR/RK-Portal werden mehr als 15 verschiedene Fachanwendungen des Rechts- und Konsularwesens zusammengefasst, die in einem verteilten System weltweit in den Auslandsvertretungen und Generalkonsulaten betrieben werden.
Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung die RK-Anwendungen „FITZ“ und „KLITZ“, mit denen die Haushaltsmittelverwaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung für das AA und die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland geführt werden.
Der zu vergebende Rahmensystemvertrag umfasst das Leistungspaket der Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden dezentralen Webanwendungen. In einzelnen Abrufaufträgen sind Service- und Wartungsleistungen zu erbringen, durch die die technische Betriebsfähigkeit und das funktionale Leistungsvermögen der bestehenden RK-Anwendungen sicher zu stellen ist. Gleichzeitig soll ein konzeptioneller Übergang zu einer auf Komponenten und Modulen basierenden Architektur geschaffen werden. Umfangreiche konzeptionelle Änderungen und Neuentwicklungen sind erforderlich, um die geforderte fachliche und funktionale Integration sowie die Anforderungen, auf Änderungen reagieren zu können.
Der zu vergebende Rahmensystemvertrag umfasst das Leistungspaket der Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden dezentralen Webanwendungen. In einzelnen Abrufaufträgen sind Service- und Wartungsleistungen zu erbringen, durch die die technische Betriebsfähigkeit und das funktionale Leistungsvermögen der bestehenden RK-Anwendungen sicher zu stellen ist. Gleichzeitig soll ein konzeptioneller Übergang zu einer auf Komponenten und Modulen basierenden Architektur geschaffen werden. Umfangreiche konzeptionelle Änderungen und Neuentwicklungen sind erforderlich, um die geforderte fachliche und funktionale Integration sowie die Anforderungen, auf Änderungen reagieren zu können.
Beabsichtigt ist der Abschluss eines EVB-IT Rahmensystemvertrags mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 48 Monate ab Zuschlag mit einer Option zu einer einmaligen Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate.
Über die voraussichtliche Vertragsdauer von 48 Monaten wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 600 Personentagen gerechnet. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden. Die konkreten Leistungen werden mittels Abrufaufträgen auf der Grundlage der EVB-IT System-AGB beauftragt. Beauftragungen, die zukünftige Haushaltsjahre betreffen, erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Über die voraussichtliche Vertragsdauer von 48 Monaten wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 600 Personentagen gerechnet. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden. Die konkreten Leistungen werden mittels Abrufaufträgen auf der Grundlage der EVB-IT System-AGB beauftragt. Beauftragungen, die zukünftige Haushaltsjahre betreffen, erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
(weitere Einzelheiten s. Anlage 0-TW; diese wie auch alle anderen Anlagen können bei der Kontaktstelle angefordert werden)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 118-5-212.04/2/11922
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, Nr. 1, z.B.:
— Darstellung des Unternehmensprofils mit Produktpalette
— Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit, zu Insolvenzverfahren, keine schweren Verfehlungen, Schwarzarbeit (Anlage 2-TW)
— Eigenerklärung zur Kenntlichmachung von Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Anlage 3-TW)
— Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung (Anlage 4-TW)
— Erklärung zur Verschiegenheit (Anlage 5-TW)
— Eigenerklärung zu "Scientology" (Anlage 6-TW)
— Mitarbeiter/innen beherrschen Deutsch fließend in Wort und Schrift.
— Darstellung der Bieterstruktur bei Subunternehmern (Anlage 7-TW)
— Erklärung zu Bietergemeinschaften (Anlage 8-TW)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, Nr. 2, z.B.:
— Summe aller Umsätze des Teilnehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Jahre
— Unternehmensumsatz pro Jahr, bezogen auf den Leistungsgegenstand
— Aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Firma in den vergangenen 2 Jahren (2010 und 2011)
— Durchschnitt Gesamtanzahl der fest angestellter Mitarbeiter pro Jahr In den letzten 3 Kalenderjahren (2009, 2010, 2011)
— Durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter der Firma jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
Mindeststandards: In dieser Gruppe muss eine vorgegebene Mindestpunktzahl erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, Nrn. 3,4, z.B.:
— Angaben über Projektmitarbeiter mit bestimmten Anforderungsprofilen (Anlage 9-TW)
— Erreichbarkeit Support
— projektgebundener Servicelevel in deutscher Sprache
— Verfahren zur Qualitätssicherung
— Vorgehensmodelle bei Projektmanagement
— Umsetzung Vorgaben BSI
— Prozesse zu Bewältigung von Krisensituationen under derlg.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Verordnung über Preise, VOPR 30/53
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fassung.
Sonstige besondere Bedingungen: EVB-IT System-AGB
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden auf der Grundlage der erteilten Auskünfte über die Eignung sowie anhand der Auskünfte und Formalitäten hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen für die Erfüllung der gestellten Aufgabe ausgewählt. Für die Auswahl dieser Bewerber aus dem Kreis der geeigneten Bewerber gibt die VOL/A keine Auswahlkriterien vor. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) hat die Vergabestelle die in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Auswahlkriterien festgelegt. Die genannten Kriterien sind jeweils als Ausschlusskriterium (A) oder Bewertungskriterium (B) gekennzeichnet. Geforderte Nachweise und Erklärungen müssen vollständig erbracht werden, um das Kriterium zu erfüllen. Der Auftraggeber weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Bewerber die Anforderungen sorgfältig und umfassend zu bearbeiten und die Fragen detailliert zu beantworten haben. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen unmittelbar in die Bewertung der Teilnahmeanträge zu Lasten des Bewerbers ein.Ausschlusskriterien sind eindeutig z. B. mit „Ja“ bzw. bedingungslos bestätigend zu beantworten. Nicht erfüllte Ausschlusskriterien führen dazu, dass der Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt werden kann.Bewertungskriterien (B-Krit) werden nach der in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog (A-Krit, B-Krit mit Gewichtung)“ dargestellten Matrix ausgewertet.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 0-TW.
Die Bewerber werden auf der Grundlage der erteilten Auskünfte über die Eignung sowie anhand der Auskünfte und Formalitäten hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen für die Erfüllung der gestellten Aufgabe ausgewählt. Für die Auswahl dieser Bewerber aus dem Kreis der geeigneten Bewerber gibt die VOL/A keine Auswahlkriterien vor. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz (§ 2 Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) hat die Vergabestelle die in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Auswahlkriterien festgelegt. Die genannten Kriterien sind jeweils als Ausschlusskriterium (A) oder Bewertungskriterium (B) gekennzeichnet. Geforderte Nachweise und Erklärungen müssen vollständig erbracht werden, um das Kriterium zu erfüllen. Der Auftraggeber weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Bewerber die Anforderungen sorgfältig und umfassend zu bearbeiten und die Fragen detailliert zu beantworten haben. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen unmittelbar in die Bewertung der Teilnahmeanträge zu Lasten des Bewerbers ein.Ausschlusskriterien sind eindeutig z. B. mit „Ja“ bzw. bedingungslos bestätigend zu beantworten. Nicht erfüllte Ausschlusskriterien führen dazu, dass der Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt werden kann.Bewertungskriterien (B-Krit) werden nach der in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog (A-Krit, B-Krit mit Gewichtung)“ dargestellten Matrix ausgewertet.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 0-TW.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ref. 118
Hrn. Zinsmeister
Internetadresse: www.diplo.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 118-5-212.04/2/11922
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen(GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen(GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2012/S 244-401625 (2012-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-28 📅
Name: Isb ag
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hr. Zinsmeister