Zusätzliche Informationen
a)Der Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Nr. 1 GWB. Es wird ein Nichtoffenes Verfahren, das der Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb entspricht, gemäß VOB/A durchgeführt.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbes ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten.
Der Auftraggeber wird hierzu eine Bewertungsmatrix verwenden, in der der Bewerber maximal 500 Punkte erreichen kann. Diese 500 Punkte werden entsprechend der jeweiligen Gewichtung auf die einzelnen Kriterien verteilt. Bei einem Kriterium mit einer Gewichtung von 5 % erhält der Bewerber also maximal 25 Punkte.
Für die folgenden Eignungskriterien vergibt der Auftraggeber zwischen null und fünf Punkte, die dann mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums multipliziert werden, um die Gesamtpunktezahl für die Wertung zu erhalten:
Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb:
1. Umsatz in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Dienstleistungen
Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium: Der Bewerber weist in mindestens einem der letzten 3 Jahre einen Jahresumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von mindestens 1 600 000 EUR pro Jahr nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben des Bewerbers zum Umsatz für mit den zu vergebenden Leistungen (z. B. technische Ausrüstung von Pumpwerken mit Axialpumpen in Trockeninstallation) vergleichbare Leistungen:
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der mittlere Jahresumsatz des Bewerbers mit solchen Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, beträgt in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 3 200 000 EUR. (s. o.).
Bei Bewerbern, die nicht bereits seit 2009 bestehen, werden die Umsätze aus den Jahren der Existenz berücksichtigt und auf drei Jahre gleichmäßig verteilt; der so ermittelte mittlere Jahresumsatz wird dann in der Bewertung berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder für die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen addiert. Bei Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht bereits seit 2009 bestehen werden die Umsätze aus den Jahren der Existenz berücksichtigt und auf drei Jahre gleichmäßig verteilt; die so ermittelte mittlere Jahresumsatz dann in der Bewertung berücksichtigt.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird vorgenommen bei einem:
Umsatz <3 200 000 EUR: -1 Punkt.
Umsatz <2 800 000 EUR: -2 Punkte.
Umsatz <2 400 000 EUR: -3 Punkte.
Umsatz <2 000 000 EUR: -4 Punkte.
Umsatz <1 600 000 EUR: Ausschluss.
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern zur Überwachung der Montagearbeiten, Abwicklung der Planungsleistungen und Projektkoordination: Anzahl
Gewichtung 20 %.
Mindestkriterium 2.1: Der Bewerber verfügt über mindestens einen Mitarbeiter für die Überwachung der Montagearbeiten. Dieser Mitarbeiter muss die Berufsqualifikation des Handwerks- oder Industriemeisters des Metallfachs oder artverwandt oder einen fachspezifischen Hochschulabschluss (z. B. Maschinenbau, Bauwesen, Versorgungstechnik (Dipl. Ing., Master, Bachelor oder gleichwertig)) inne haben. Weiterhin muss der Mitarbeiter der deutschen Sprache mächtig sein.
Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mindestkriterium 2.2: Der Bewerber verfügt über mindestens einen Mitarbeiter für die Überwachung und Freigabe der Planungsleistungen. Dieser Mitarbeiter muss einen fachspezifischen Hochschulabschluss (z. B. Maschinenbau, Bauwesen, Versorgungstechnik (Dipl. Ing., Master, Bachelor oder gleichwertig)) inne haben oder die Voraussetzungen dafür erfüllen, um entsprechend der bayerischen Bauordnung die Bauvorlageberechtigung zumindest erlangen zu können. Weiterhin muss der Mitarbeiter der deutschen Sprache mächtig sein.
Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mindestkriterium 2.3: Der Bewerber verfügt über mindestens einen Mitarbeiter für die Projektkoordination. Dieser Mitarbeiter muss mindestens die erfolgreiche Abwicklung von Projekten (mit einem Gesamtumsatz von mindestens 800 000 EUR pro Jahr) als Projektleiter nachweisen. Weiterhin muss der Mitarbeiter der deutschen Sprache mächtig sein.
Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt für die Leistungsbereiche Überwachung der Montagearbeiten, Überwachung/Freigabe der Planungsleistungen und für die Projektkoordination jeweils über mindestens 2 ausreichend qualifizierte Personen und damit für den Fall des Ausfallens einer dieser Personen über Ersatz. Ausreichende Qualifikation bedeutet im konkreten Fall, dass die Mitarbeiter jeweils die im Mindestkriterium genannten Berufsqualifikationen und Fähigkeiten inne haben. Die Qualifikationsnachweise (Studiennachweise oder andere geeignete Bescheinigungen) müssen prüfbar vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die mit ausreichender Qualifikation zur Verfügung stehenden Mitarbeiter der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird vorgenommen bei einem:
Fehlen eines zweiten (Redundanz) ausreichend qualifizierten Mitarbeiters für einen der vorgenannten Leistungsbereiche (Überwachung der Montagearbeiten, Überwachung/Freigabe der Planungsleistungen oder Projektkoordination): -1 Punkt.
Fehlen eines zweiten (Redundanz) ausreichend qualifizierten Mitarbeiters für zwei der vorgenannten Leistungsbereiche (Überwachung der Montagearbeiten, Überwachung/Freigabe der Planungsleistungen oder Projektkoordination): -3 Punkte.
Fehlen eines zweiten (Redundanz) ausreichend qualifizierten Mitarbeiters für jeden der vorgenannten Leistungsbereiche (Überwachung der Montagearbeiten, Überwachung/Freigabe der Planungsleistungen oder Projektkoordination): -5 Punkte.
3. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern zur Überwachung der Montagearbeiten, Abwicklung der Planungsleistungen und Projektkoordination: Berufserfahrung
Gewichtung 20 %.
Für die zur Verfügung stehenden, ausreichend qualifizierten Mitarbeiter zur Überwachung der Montagearbeiten, Abwicklung der Planungsleistungen und Projektkoordination, wird die Zeit mit nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung aufaddiert (maximal für 6 zur Verfügung stehende Mitarbeiter und maximal 10 Jahre je Mitarbeiter). Ausreichende Qualifikation bedeutet im konkreten Fall, dass die Mitarbeiter die im jeweiligen Mindestkriterium (siehe Auswahlkriterium 2) genannten Berufsqualifikationen und Fähigkeiten inne haben. Die Qualifikationsnachweise (Studiennachweise oder andere geeignete Bescheinigungen) müssen prüfbar vorliegen.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt mit seinen Mitarbeitern in Summe über mindestens 60 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahre einschlägiger Berufserfahrung addiert. Als Berufserfahrung wird die Zeit gewertet, in der die zu beurteilende Person, entsprechend ihrer Ausbildung, im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich gearbeitet hat. Die Zeiten sind anhand eines lückenlosen beruflichen Lebenslaufs nachzuweisen.
Eine Abstufung von der maximalen Punktezahl wird wie folgt vorgenommen:
Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung < 60 Jahre: -1 Punkte.
Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung < 48 Jahre: -2 Punkte.
Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung < 36 Jahre: -3 Punkte.
Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung < 24 Jahre: -4 Punkte.
Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 12 Jahre: -5 Punkte.
4. Angaben zu den Mitarbeitern zur Durchführung der Montagearbeiten: Anzahl
Gewichtung 10 %.
Mindestkriterium 4: Der Bewerber verfügt über mindestens 5 Mitarbeiter zur Durchführung der Montagearbeiten. Diese Mitarbeiter müssen die Berufsqualifikation des Schlossers, Mechanikers, Mechatroniker oder vergleichbar inne haben.
Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt über mindestens 10 Mitarbeiter zur Durchführung der Montagearbeiten. Die Mitarbeiter zur Durchführung der Montagearbeiten sind jeweils ausreichend qualifizierte Personen. Ausreichende Qualifikation bedeutet im konkreten Fall, dass die Mitarbeiter die Berufsqualifikation des Schlossers, Mechanikers, Mechatroniker oder vergleichbar inne haben. Die Qualifikationsnachweise (Ausbildungsnachweise, Gesellenbrief oder andere geeignete Bescheinigungen) müssen prüfbar vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die mit ausreichender Qualifikation zur Verfügung stehenden Mitarbeiter der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird vorgenommen bei einer:
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für die Montagearbeiten < 10: -2 Punkte.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für die Montagearbeiten < 9: -3 Punkte.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für die Montagearbeiten < 8: -4 Punkte.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für die Montagearbeiten < 7: -5 Punkte.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter für die Montagearbeiten < 5: Ausschluss.
5. Angaben zu Referenzen für Montageleistungen bei Projekten vergleichbarer Schwierigkeit:
Gewichtung 20 %.
Mindestkriterium 5: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt für Montageleistungen bei Projekten mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Projekte vergleichbaren Schwierigkeitsgrades sind insbesondere folgende Leistungen:
— Schöpfwerke oder vergleichbare Anlagen mit (Axialpropeller-)Pumpen, Rohrdurchmessern von mindestens DN 500 mm, Anlagenförderleistungen von mindestens 9 m³/s und einem Auftragsvolumen von mindestens 800 000,00 EUR.
(ggf. auf 2 oder mehr Anlagen verteilt, sofern die Abwicklung zeitnah, z. B. innerhalb eines Jahres erfolgte).
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt über 10 oder mehr Referenzprojekte, die mindestens o. g. Kriterien erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die entsprechenden Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
Der Bewerber verfügt über weniger als 10 Referenzprojekte: -1 Punkte.
Der Bewerber verfügt über weniger als 9 Referenzprojekte: -2 Punkte.
Der Bewerber verfügt über weniger als 8 Referenzprojekte: -3 Punkte.
Der Bewerber verfügt über weniger als 7 Referenzprojekte: -4 Punkte.
Der Bewerber verfügt über weniger als 6 Referenzprojekte: -5 Punkte.
6. Darstellung der Qualitätssicherung
Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium 6: Der Bewerber verfügt über ein schlüssiges QM Konzept für die Arbeiten. Fehlen eines QM-Konzeptes führt zum Ausschluß vom Vergabeverfahren.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich.
Der Bewerber skizziert ein geeignetes und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern bestes Konzept für die Sicherung der Qualität bei der Planung, Ausführung und Überwachung der Montagearbeiten (z. B. durch Dokumentation des Verhaltens sowie Mechanismen bei Störungen).
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
Der Bewerber skizziert ein geeignetes und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern durchschnittliches Konzept für die Sicherung der Qualität bei der der Planung, Ausführung und Überwachung der Montagearbeiten: 3 Punkte.
Der Bewerber skizziert ein geeignetes und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern unterdurchschnittliches Konzept für die Sicherung der Qualität bei der der Planung, Ausführung und Überwachung der Montagearbeiten: 1 Punkt.
Der Bewerber skizziert kein geeignetes und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern unterdurchschnittliches Konzept für die Planung, Ausführung und Überwachung der Montagearbeiten: Ausschluss.
b)Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
Aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.1.3, III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer VI.3a Nr.1 – 6 sind für das jeweils eigene Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß oben Ziffer III.1.3 im Original ausdrücklich nochmals hingewiesen.
Bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten / auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen / diese Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. a) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen (Erklärung im Original).
c)Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d)Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform in der vorgegebenen Gliederung bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4. im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1. eingehen. Der Umschlag ist mit dem „roten Aufkleber“, der zusammen mit den Formblättern für den Teilnahmeantrag versandt wird, zu versehen. Weitere, in dieser Bekanntmachung nicht genannte Unterlagen, sind für den Teilnahmeantrag nicht erwünscht. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Die in Ziffer II.2.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
g) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
h) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens am lt. IV.3.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Termin in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. Der Versand der zur Bewerbung erforderlichen Vordrucke erfolgt kostenfrei für den Bewerber.
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
j) Es erfolgt keine losweise Vergabe. Bewerbungen nur für Teilbereiche der ausgeschriebenen Leistungen können nicht abgegeben werden.
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.