II.1.1.) Sicherheitstechnische Prüfung und Bewertung eines Antrages (Sicherheitsgutachten) nach § 7 (3) des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU). Teil des Sicherheitsgutachtens ist die Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit. Im Rahmen der Stilllegung und dem Abbau ist auch die Errichtung eines zusätzlichen Lager- und Konditionierungsanlage für radioaktive Stoffe vorgesehen. Bestandteil der Ausschreibung ist ebenfalls die anschließende Begleitung der Stilllegung und des Abbaus des KKU als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG im aufsichtlichen Verfahren

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Niedersachsen hat einen Antrag nach § 7 (3) des AtG auf Stilllegung und zum Abbau dieser Anlage bei dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde gestellt.
Die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wird im Rahmen ihrer behördlichen Prüfung eine Sachverständigenorganisation nach § 20 des AtG hinzuziehen, welche in einem Zeitraum von ca. 3 bis 4 Jahren eine sicherheitstechnische Prüfung und Bewertung (Sicherheitsgutachten) zum vorliegendem Antrag auf Stilllegung und zum Abbau nach § 7 (3) des AtG abgeben und im Anschluss die Umsetzung begleiten soll. Die Stilllegung und der Abbau der Anlage soll in zwei Phasen erfolgen, welche Bestandteil des Antrages sind. Hierbei ist auch die Errichtung einer zusätzlichen Lager- und Konditionierungsanlage für radioaktive Stoffe vorgesehen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch die Umweltverträglichkeit zu prüfen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-14.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-14 Auftragsbekanntmachung