Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Hauptstandorten Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Zur Behebung des baulichen Investitionsstaus und nachhaltigen Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation durch Erzielung einer Effizienzrendite ist eine Immobilien-ÖPP geplant, welche umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durch (bei Losvergabe: jeweils) einen privaten Partner vorsieht, dem Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der zu errichtenden und zu sanierenden Immobilien langfristig übertragen werden sollen. Lose und feste medizintechnische Ausstattung sind nicht Gegenstand des Projekts; Bestandteil ist jedoch die medizintechnische Infrastruktur einschließlich der zugehörigen Aggregate und deren Planung. Zur Ermittlung (mindestens) einer den technischen Bedürfnissen sowie rechtlichen und finanziellen Anforderungen entsprechenden Lösung und ggf. des wirtschaftlichsten Angebots wird mit den im vorliegenden Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern ein wettbewerblicher Dialog durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Herstellung und Verfügbarhaltung der zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen. Die sich aus den Prozessoptimierungen ergebenden Einsparungen (Effizienzrendite) stellen die alleinige Finanzierungsquelle der Bauinvestitionen dar. Für den Zuschlag kommen daher nur Lösungen in Betracht, die nach der Beurteilung des Auftraggebers eine hinreichende Effizienzrendite erwarten lassen. Die ausgewählten Teilnehmer des Dialogs sollen im Rahmen der Dialogphase Lösungsvorschläge zur baulichen und betrieblichen Umsetzung der notwendigen Bedarfe auf der Basis der medizinisch/klinischen Grundannahmen des medizinischen Strukturkonzeptes des UKSH entwickeln; für die bauliche und betriebliche Umsetzung dieser Grundannahmen werden auch neue Konzepte erwartet. Hierbei ist eine Abstimmung mit den konventionell geplanten Maßnahmen im Bereich der Forschung und Lehre erforderlich. Die Anforderungen patientennaher Forschung und Lehre sind zu berücksichtigen. Es sind unterschiedliche Lösungen und Ausprägungen hinsichtlich der zu übertragenden Leistungsarten und -umfänge denkbar, die im Rahmen der Dialogphase mit den Teilnehmern erörtert werden sollen. Gegenstand des Dialogs ist ein erheblicher Teil der der Krankenversorgung dienenden Gebäude auf jedem Campus. Gegenstand des Dialogs ist auch die Einbeziehung von Facility Management-Leistungen für weitere (ggf. auch der Forschung und Lehre dienenden) Gebäude. Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs. Nach Maßgabe der ggf. gefundenen Lösung(en) umfasst der zu vergebende Auftrag Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb durch den jeweiligen privaten Partner. Der Lebenszyklusansatz im Sinne einer umfassenden Übernahme nicht nur der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, sondern der langfristigen Verantwortung für das Facility Management einschließlich insbesondere der Instandhaltung über einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren ist konzeptioneller Bestandteil der Immobilien-ÖPP.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
“Der Umfang der Bauleistungen und der Betriebsleistungen ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs. Der Auftraggeber schätzt die Neubaufläche am Campus Kiel auf...”
Menge oder Umfang
Der Umfang der Bauleistungen und der Betriebsleistungen ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs. Der Auftraggeber schätzt die Neubaufläche am Campus Kiel auf ca. 17 900 qm und am Campus Lübeck auf ca. 18 400 qm. Hinsichtlich der Sanierung werden die Flächen wie folgt geschätzt: Von einer Sanierung voraussichtlich betroffene Gebäude am Campus Kiel: ca. 39 000 qm, davon zu sanieren voraussichtlich: ca. 13 600 qm. Von einer Sanierung voraussichtlich betroffene Gebäude am Campus Lübeck: ca. 69 000 qm, davon zu sanieren voraussichtlich ca. 38 700 qm (alle vorstehenden Angaben jeweils Nutzfläche 1-7 nach DIN 277).Der Gebäudebetrieb umfasst voraussichtlich jeweils die Summe der Flächen der Neubauten und von der Sanierung betroffenen Gebäude; abhängig vom Dialogergebnis können weitere Flächen hinzukommen (ggf. bis zu einer maximal zu betreibenden Gesamtfläche von ca. 153 300 qm in Kiel und ca. 149 700 qm in Lübeck.).Der nachfolgend genannte vorläufig "geschätzte Wert" bezeichnet die maximale Investitionssumme inkl. Infrastrukturmaßnahmen für beide Campi; diese verteilt sich voraussichtlich und vorbehaltlich des Dialogergebnisses etwa gleichmäßig auf beide Campi.319 300 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 159 600 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de🌏
E-Mail: buenyamin.saatci@uksh.de📧
Telefon: +49 451500-2617📞
Fax: +49 451500-3282 📠
“Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs von III.2.1.
Zu I.1 und IV.3.3: Vergabeunterlagen einschließlich der die Anforderungen erläuternden Beschreibung im...”
Zusätzliche Informationen
Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs von III.2.1.
Zu I.1 und IV.3.3: Vergabeunterlagen einschließlich der die Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3a Abs. 4 Nr. 2 VOB/A werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Anforderungen bis zum Ende der Dialogphase ausdrücklich vor (stets so, dass die verbleibenden Teilnehmer sich auf die Änderung einstellen können).
Während des Teilnahmewettbewerbs ist auf Anforderung (per Post, Telefax oder E-Mail möglich) bei der Kontaktstelle (I.1) ein allgemeines Informationsmemorandum zum Projekt nebst Bewerberformular erhältlich, die Abforderung ist keine Voraussetzung der Bewerbung. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Beschreibung vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren, dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden, Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
Zu II.1.8: Die Frage, ob eine Losaufteilung mit den Bedürfnissen des Auftraggebers vereinbar und zweckmäßig ist, unterliegt dem wettbewerblichen Dialog. Ein Zuschlag auf Angebote verschiedener Bieter für unterschiedliche Lose kann nicht erfolgen, wenn dies weniger wirtschaftlich ist als die Gesamtvergabe und damit die Finanzierung aus der Effizienzrendite erschwert oder unmöglich gemacht würde. Dementsprechend ist einerseits die Möglichkeit der Losbildung, anderseits die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten auf beide Lose vorgesehen.
Zu II.1.9: Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in der Dialogphase und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung ermöglicht; ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest.
Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung einer Planungs- und Bauzeit bis zum Nutzungsbeginn von circa 5 Jahren und einer Nutzungsphase von 25 Jahren, beides unterliegt der Konkretisierung bzw. Änderung im Dialog.
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Lösungen/Angebote ist vorbehalten, ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten, diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Immobilien-ÖPP. Poststelle: Nicht öffnen!“).
Sonstige Informationen im Verfahren werden, soweit nicht anders bestimmt, per Post oder direkt übermittelt. Für den Zugriff der Teilnehmer auf umfangreiche Unterlagen wird der Auftraggeber eine elektronische Plattform bereitstellen.
Antworten auf zu dieser Vergabebekanntmachung gestellte Fragen wird der Auftraggeber auf der unter I.1 genannten Plattform veröffentlichen.
Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein. Für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht, oder dass nach der Dialogphase den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das ÖPP-Modell nicht erteilen, wenn eine Refinanzierung der Bauinvestitionen aus der zu erwartenden Effizienzrendite nach den Angeboten nicht zu erwarten ist oder sich nach Auswertung der Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten in die engere Wahl kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund die Prognosen bzw. den Vergleichsmaßstab offen legen.
Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs, die anforderungsgemäße Lösungsvorschläge bzw. wertbare Angebote abgegeben, aber am Ende keinen Zuschlag erhalten haben, wird eine Kostenerstattung in einer gestaffelten Höhe von bis zu 500 000 EUR brutto pro Teilnehmer gewährt, Einzelheiten in den Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Hauptstandorten Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Hauptstandorten Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Zur Behebung des baulichen Investitionsstaus und nachhaltigen Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation durch Erzielung einer Effizienzrendite ist eine Immobilien-ÖPP geplant, welche umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durch (bei Losvergabe: jeweils) einen privaten Partner vorsieht, dem Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der zu errichtenden und zu sanierenden Immobilien langfristig übertragen werden sollen. Lose und feste medizintechnische Ausstattung sind nicht Gegenstand des Projekts; Bestandteil ist jedoch die medizintechnische Infrastruktur einschließlich der zugehörigen Aggregate und deren Planung. Zur Ermittlung (mindestens) einer den technischen Bedürfnissen sowie rechtlichen und finanziellen Anforderungen entsprechenden Lösung und ggf. des wirtschaftlichsten Angebots wird mit den im vorliegenden Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern ein wettbewerblicher Dialog durchgeführt.
“Ziel des Projektes ist die Herstellung und Verfügbarhaltung der zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen. Die sich...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Herstellung und Verfügbarhaltung der zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen. Die sich aus den Prozessoptimierungen ergebenden Einsparungen (Effizienzrendite) stellen die alleinige Finanzierungsquelle der Bauinvestitionen dar. Für den Zuschlag kommen daher nur Lösungen in Betracht, die nach der Beurteilung des Auftraggebers eine hinreichende Effizienzrendite erwarten lassen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Die ausgewählten Teilnehmer des Dialogs sollen im Rahmen der Dialogphase Lösungsvorschläge zur baulichen und betrieblichen Umsetzung der notwendigen Bedarfe...”
Kurze Beschreibung
Die ausgewählten Teilnehmer des Dialogs sollen im Rahmen der Dialogphase Lösungsvorschläge zur baulichen und betrieblichen Umsetzung der notwendigen Bedarfe auf der Basis der medizinisch/klinischen Grundannahmen des medizinischen Strukturkonzeptes des UKSH entwickeln; für die bauliche und betriebliche Umsetzung dieser Grundannahmen werden auch neue Konzepte erwartet. Hierbei ist eine Abstimmung mit den konventionell geplanten Maßnahmen im Bereich der Forschung und Lehre erforderlich. Die Anforderungen patientennaher Forschung und Lehre sind zu berücksichtigen. Es sind unterschiedliche Lösungen und Ausprägungen hinsichtlich der zu übertragenden Leistungsarten und -umfänge denkbar, die im Rahmen der Dialogphase mit den Teilnehmern erörtert werden sollen. Gegenstand des Dialogs ist ein erheblicher Teil der der Krankenversorgung dienenden Gebäude auf jedem Campus. Gegenstand des Dialogs ist auch die Einbeziehung von Facility Management-Leistungen für weitere (ggf. auch der Forschung und Lehre dienenden) Gebäude.
“Die gesellschaftsrechtliche Gestaltung ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs.”
“Nach Maßgabe der ggf. gefundenen Lösung(en) umfasst der zu vergebende Auftrag Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb durch den jeweiligen privaten Partner....”
Kurze Beschreibung
Nach Maßgabe der ggf. gefundenen Lösung(en) umfasst der zu vergebende Auftrag Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb durch den jeweiligen privaten Partner. Der Lebenszyklusansatz im Sinne einer umfassenden Übernahme nicht nur der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, sondern der langfristigen Verantwortung für das Facility Management einschließlich insbesondere der Instandhaltung über einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren ist konzeptioneller Bestandteil der Immobilien-ÖPP.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Immobilien-ÖPP Campus Kiel.
Kurze Beschreibung:
“Siehe II.1.5.”
Menge oder Umfang: Siehe II.2.1 Für die Benennung der "veranschlagten Kosten" wurde der dort genannte vorläufig geschätzte maximale Wert der Investitionssumme gleichmäßig auf beide Campi verteilt.
Additional information about the lots:
“Zu den Vorbehalten hinsichtlich der Losaufteilung vgl. VI.3.”
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Immobilien-ÖPP Campus Lübeck.
Kurze Beschreibung:
“S. II.1.5”
Menge oder Umfang: Siehe II.2.1. Für die Benennung der "veranschlagten Kosten" wurde der dort genannte vorläufig geschätzte maximale Wert der Investitionssumme gleichmäßig auf beide Campi verteilt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
“Der Umfang der Bauleistungen und der Betriebsleistungen ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs. Der Auftraggeber schätzt die Neubaufläche am Campus Kiel auf...”
Menge oder Umfang
Der Umfang der Bauleistungen und der Betriebsleistungen ist abhängig vom Ergebnis des Dialogs. Der Auftraggeber schätzt die Neubaufläche am Campus Kiel auf ca. 17 900 qm und am Campus Lübeck auf ca. 18 400 qm. Hinsichtlich der Sanierung werden die Flächen wie folgt geschätzt: Von einer Sanierung voraussichtlich betroffene Gebäude am Campus Kiel: ca. 39 000 qm, davon zu sanieren voraussichtlich: ca. 13 600 qm. Von einer Sanierung voraussichtlich betroffene Gebäude am Campus Lübeck: ca. 69 000 qm, davon zu sanieren voraussichtlich ca. 38 700 qm (alle vorstehenden Angaben jeweils Nutzfläche 1-7 nach DIN 277).
“Der Gebäudebetrieb umfasst voraussichtlich jeweils die Summe der Flächen der Neubauten und von der Sanierung betroffenen Gebäude; abhängig vom...”
Menge oder Umfang
Der Gebäudebetrieb umfasst voraussichtlich jeweils die Summe der Flächen der Neubauten und von der Sanierung betroffenen Gebäude; abhängig vom Dialogergebnis können weitere Flächen hinzukommen (ggf. bis zu einer maximal zu betreibenden Gesamtfläche von ca. 153 300 qm in Kiel und ca. 149 700 qm in Lübeck.).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Der nachfolgend genannte vorläufig "geschätzte Wert" bezeichnet die maximale Investitionssumme inkl. Infrastrukturmaßnahmen für beide Campi; diese verteilt...”
Menge oder Umfang
Der nachfolgend genannte vorläufig "geschätzte Wert" bezeichnet die maximale Investitionssumme inkl. Infrastrukturmaßnahmen für beide Campi; diese verteilt sich voraussichtlich und vorbehaltlich des Dialogergebnisses etwa gleichmäßig auf beide Campi.
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Beschreibung der Optionen:
“Die Einräumung von Optionen ist ggf. als Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs möglich.”
Dauer: 360 Monate
Referenznummer: WD Immobilien-ÖPP
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kiel und Lübeck.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 4 GWB, § 3a Abs. 4 VOB/A 2009 durchgeführt. Am...”
Befähigung zur Berufsausübung
Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 4 GWB, § 3a Abs. 4 VOB/A 2009 durchgeführt. Am Dialog können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet, die also die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan) auf Datenträger unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind oder der jeweilige Nachweis durch Verweis auf Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis erbracht wird. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsformular „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst, welches bei der Kontaktstelle gemäß I.1 gemeinsam mit einem Informationsmemorandum angefordert werden kann. Es wird empfohlen, das Bewerbungsformular zu verwenden und in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen (dies ist aber keine Bedingung). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf das Ende der Teilnahmeantragsfrist (IV.3.4). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Zuordnung zu Leistungsbereichen ist in der Bewerbung darzulegen. Die oben III.1.3 genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam. Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte wie Nachunternehmer) die verantwortlichen Unternehmen für die Leistungsbereiche Initiierung/Strukturierung/Steuerung des Gesamtprojekts (auch als Gesellschafter einer Projektgesellschaft) [I], Planung (Objektplanung, Planung Technische Ausrüstung, Planung Medizintechnik) [P], Bau (Generalbauunternehmer oder Hauptgewerke) [B] und Facility Management (Betrieb) [FM] abdecken. Die Erklärungen und Nachweise sind unter Bezugnahme auf die in dieser Bekanntmachung verwendeten Nummerierungen und Kürzel der Leistungsbereiche zu ordnen und von den dadurch angesprochenen verantwortlichen Unternehmen zu erbringen. Die Leistungsbereiche, für die eine Erklärung/ein Nachweis erforderlich ist, sind in der Aufzählung durch obige Kürzel angegeben. Bezogen auf den Leistungsbereich Finanzierung [F] gelten die Anforderungen für den Leistungsbereich I für solche Unternehmen, die als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft fungieren und zugleich für Strukturierung einer Finanzierung oder Bereitstellung von Finanzierungsmitteln verantwortlich sein sollen, sowie die mit F gekennzeichnete Anforderung, soweit diese nicht anderweit erfüllt wird; für externe Finanzierer gilt lediglich die mit F gekennzeichnete Anforderung gemäß III.2.2., Ziff. WL3. Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant.
“Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des...”
Befähigung zur Berufsausübung
Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung des Auftraggebers zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich; ihre Anforderung bleibt vorbehalten, ebenso ggf. eine entsprechende Eignungsprüfung. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Anträge, der Eignung sowie ggf. einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Auswahlkriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Dialog zugelassen werden. Angaben und Formalitäten persönliche Lage:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (10) “PL1 (I, B, P, FM): Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
PL1 (I, B, P, FM): Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
“PL2 (I, B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder folgende...”
Befähigung zur Berufsausübung
PL2 (I, B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder folgende Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit:
“PL2.1: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist...”
Befähigung zur Berufsausübung
PL2.1: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
“PL2.2: Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.”
“PL2.3: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt,”
“PL2.4: Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,”
Befähigung zur Berufsausübung
PL2.4: Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
“PL2.5: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.”
“PL3 (B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
PL3 (B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
“PL4 (I, B, P, FM): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines...”
Befähigung zur Berufsausübung
PL4 (I, B, P, FM): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit.
“PL5: (B): Freistellungsbescheid vom Steuerabzug bei Bauleistungen.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“WL1 (I, B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1 (I, B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für Bauleistungen (B) bzw. Gesamtumsatz des Unternehmens (I, P, FM) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
“WL2: (I, B, P, FM): Eigenerklärung über den Umsatz mit ÖPP-Hochbauprojekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.” Mehr anzeigen (1) “WL3 (F): Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL3 (F): Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Finanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in der in dieser Bekanntmachung für ein Los genannten Größenordnung mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird) - spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder Wechsel möglich nach Maßgabe der Ausführungen oben III.1.3.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Leistungsabschluss...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Leistungsabschluss nicht vor 2007), jeweils maximal zehn Referenzprojekte mit Angabe von Art des Projekts, (ggf. öffentlicher) Auftraggeber mit Ansprechpartner, Gebäudefläche, Investitionsvolumen, erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, ggf. Fertigstellungsdatum der Gebäude, und zwar:
“TL1.1 (I): für Initiator bezogen auf Neubau-Hochbau-ÖPP-Projekte (vertragl. Betriebszeitraum mindestens 20 Jahre), davon” Mehr anzeigen (17) “TL1.1.1 (I) mindestens ein in Bau oder Betrieb befindliches ÖPP-Projekt mit Investitionskosten von mind. 35 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 200-700),”
“TL1.1.2 (I): mindestens ein ÖPP-Projekt mit strukturierter Projektfinanzierung (darf mit TL1.1.1 identisch sein),”
“TL1.2. (B): für Bauunternehmen bezogen auf schlüsselfertigen Neubau / umfassenden Umbau / Sanierung von Kliniken, davon.”
“TL1.2.1 (B) mindestens ein fertiggestelltes Neubauvorhaben mit Baukosten (Neubauanteil, falls Gesamtprojekt auch Umbau-/Sanierung enthielt) von mind. 50 000...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.2.1 (B) mindestens ein fertiggestelltes Neubauvorhaben mit Baukosten (Neubauanteil, falls Gesamtprojekt auch Umbau-/Sanierung enthielt) von mind. 50 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 200-500),
“TL1.2.2 (B) mindestens ein fertiggestelltes, Umbau-/Sanierungsvorhaben mit Baukosten (Umbau-/Sanierungsanteil, falls Gesamtprojekt auch Neubau enthielt) von...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.2.2 (B) mindestens ein fertiggestelltes, Umbau-/Sanierungsvorhaben mit Baukosten (Umbau-/Sanierungsanteil, falls Gesamtprojekt auch Neubau enthielt) von mind. 25 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 200-500; Gesamtprojekt darf mit TL1.2.1 identisch sein),
“TL1.2.3 (B) mindestens ein fertiggestelles Bauvorhaben mit den Elementen Neubau und Umbau/Sanierung sowie Abriss an einem Standort mit Baukosten von insges....”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.2.3 (B) mindestens ein fertiggestelles Bauvorhaben mit den Elementen Neubau und Umbau/Sanierung sowie Abriss an einem Standort mit Baukosten von insges. mind. 20 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 200-500; darf mit TL1.2.1 und/oder TL1.2.2 identisch sein).
“TL1.3.1 (P): für Objektplanung und Planung Technische Ausrüstung mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit Baukosten von mind. 25 000 000 EUR (netto, DIN...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.3.1 (P): für Objektplanung und Planung Technische Ausrüstung mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit Baukosten von mind. 25 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 200-500),
“TL1.3.2 (P): für Objektplanung mindestens ein Projekt, welches (auch) Planungsleistungen der baulichen Zielplanung/Betriebsorganisationsplanung umfasste...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.3.2 (P): für Objektplanung mindestens ein Projekt, welches (auch) Planungsleistungen der baulichen Zielplanung/Betriebsorganisationsplanung umfasste (darf mit TL1.3.1 identisch sein),
“TL1.3.3 (P): für Planung Medizintechnik mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit relevanten Baukosten für Medizintechnik von mind. 5 000 000 EUR (netto,...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.3.3 (P): für Planung Medizintechnik mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit relevanten Baukosten für Medizintechnik von mind. 5 000 000 EUR (netto, DIN 276 KG 474, darf mit TL1.3.1 und/oder TL1.3.2 identisch sein).
“TL1.4 (FM): für Facility Management-Unternehmen bezogen auf umfassenden Facility-/Gebäudebetrieb von Kliniken oder vergleichbar komplexen Gebäuden...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1.4 (FM): für Facility Management-Unternehmen bezogen auf umfassenden Facility-/Gebäudebetrieb von Kliniken oder vergleichbar komplexen Gebäuden einschließlich mind. des Managements des Objektbetriebs und von Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung von Anlagen und Einrichtungen, davon mind. ein seit mind. 3 Jahren betriebenes Projekt mit einer bewirtschafteten Nutzfläche (1-7 DIN 277) von mind. 20 000 qm.
“TL2 (B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL2 (B, P, FM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, im Bereich B gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, sonst gegliedert nach Führungskräften, weiteren Mitarbeitern mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss (im Bereich P: Architekten/Ingenieuren), sonstigen Mitarbeitern. Bewirbt sich eine Niederlassung, sind die Angaben zusätzlich auch für diese zu machen.
“TL3 (I): Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/Initiators (bzw. des für den Leistungsbereich I verantwortlichen Unternehmens), aus der sich die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL3 (I): Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/Initiators (bzw. des für den Leistungsbereich I verantwortlichen Unternehmens), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines ÖPP-Projekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von III.1.3, bei Bewerbergemeinschaften Nennung eines Mitglieds als Bevollmächtigten Vertreter (auch für das weitere Vergabeverfahren), Organigramm zur Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten, Vorstellung des/der vorgesehenen Projektleiter und Stellvertreter (mit persönlichen Referenzen).
“TL5 (P): Vorstellung (Profil/Beschreibung) der verantwortlichen Unternehmen für Objektplanung, Planung Technische Ausrüstung und Planung Medizintechnik...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL5 (P): Vorstellung (Profil/Beschreibung) der verantwortlichen Unternehmen für Objektplanung, Planung Technische Ausrüstung und Planung Medizintechnik sowie der jeweils vorgesehenen Projektleiter (mit persönlichen Referenzen), Angaben zur verfügbaren technischen Ausstattung (insbes. Planungssoftware).
“TL7 (I, B, P, FM): Angaben des jeweiligen Unternehmens, ob und ggf. welche grundlegenden Leistungsbereiche es als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
TL7 (I, B, P, FM): Angaben des jeweiligen Unternehmens, ob und ggf. welche grundlegenden Leistungsbereiche es als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt oder sich sonst auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, ggf. mit Eignungsnachweisen/Erklärungen für den Dritten (vgl. Einleitung zu III.2.1).
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Mindeststandards:
“Mindestzahl und Mindestgröße der Referenzprojekte bei TL1.” Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten für Vertragserfüllung und Leistungsqualität werden gefordert, auch ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen (Planung, Bau,...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Leistungsqualität werden gefordert, auch ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen (Planung, Bau, Facility Management). Näheres in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Finanzierungsbedingungen sind Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs. Angestrebt werden eine strukturierte Projektfinanzierung und eine Bezahlung der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Finanzierungsbedingungen sind Gegenstand des wettbewerblichen Dialogs. Angestrebt werden eine strukturierte Projektfinanzierung und eine Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber durch regelmäßige Entgelte (Raten) ab jeweiligem Nutzungsbeginn über die Nutzungsphase von voraussichtlich 25 Jahren. Eine Einredeverzichtserklärung kommt nicht in Betracht. Strukturierung und Bereitstellung einer geeigneten Finanzierung (Bauzeitfinanzierung und Endfinanzierung) sollen grundsätzlich Aufgabe des Auftragnehmers werden. Eine teilweise Beistellung von Finanzierungsmitteln durch Dritte, insbes. öffentliche Finanzierungsinstitute, soll im Dialog geprüft werden.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerber - auch Einzelbewerber - haben die beabsichtigte Struktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers anzugeben,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber - auch Einzelbewerber - haben die beabsichtigte Struktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers anzugeben, insbesondere, ob dies eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft sein soll/ist. Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und im Dialog zu erörternden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft möglich und kann vom Auftraggeber ggf. auch gefordert werden. Diese Voraussetzungen betreffen die Einbindung der die Leistungsbereiche Initiierung/Strukturierung/Steuerung (auch als Gesellschafter einer Projektgesellschaft), Planung, Bau, Facility Management jeweils verantwortlich ausführenden Unternehmen in die Auftragsdurchführung und Projektstruktur sowie das Haftungs- und Sicherheitenkonzept, ggf. wird dies Gegenstand eines den Eintritt regelnden gesonderten Vertrags. Bewirbt sich eine Projektgesellschaft oder ein anderer Einzelbewerber, gelten für die Beziehungen zu Dritten wie Gesellschaftern oder verantwortlich ausführenden Unternehmen die vorgenannten Voraussetzungen entsprechend. Sollen Leistungsbereiche verantwortlich von Bietergemeinschaften durchgeführt werden (auch als Nachunternehmer einer Projektgesellschaft oder eines sonstigen vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers), kann der Auftraggeber nach Maßgabe des Dialogergebnisses zum Haftungs- und Sicherheitenkonzept auch die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung (ggf. gegenüber der Projektgesellschaft/dem Vertragspartner des Auftraggebers) für die verantwortliche Durchführung des Leistungsbereichs verlangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft sowie hinsichtlich der Bestimmung der für die genannten Leistungsbereiche verantwortlichen Unternehmen (auch als Nachunternehmer) tritt (auch beim Einzelbewerber) mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem Auftraggeber ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des Auftraggebers voraus, die in seinem Ermessen liegt und auch von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann. Hinsichtlich des Leistungsbereichs Finanzierung tritt Bindung nur hinsichtlich der Bewerber selbst ein, im Hinblick auf externe Finanzierer (insbes. Kreditinstitute) als Kapitalgeber ist im Teilnahmeantrag eine Benennung mindestens eines Finanzierers, aber noch keine Festlegung erforderlich. Eine Prüfung der Eignung des Finanzierers (auch bei einem Wechsel) bleibt vorbehalten.
“Jedenfalls gilt: Bewerbergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.” Mehr anzeigen (3) “Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs grundsätzlich ausgeschlossen. Die Einbindung desselben Nachunternehmers oder externen Finanzierers durch verschiedene Bewerber/Bieter ist zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter oder Kenntnis von deren Angebotspreisen erlangt; auch darf die Beteiligung nicht dazu führen, dass ein Bieter den Angebotsinhalt eines anderen erschließen kann. Der Auftraggeber kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Geheimwettbewerb ziehen grundsätzlich den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
“Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit abzufordern.
“Für die Teilnahme gelten im Übrigen die Anforderungen gemäß III.2.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“Bei der Vergabe von Unteraufträgen hat der Auftragnehmer nach § 97 Abs. 3 S. 1-3 GWB zu verfahren (Berücksichtigung mittelständischer Interessen, Grundsatz...”
Sonstige besondere Bedingungen
Bei der Vergabe von Unteraufträgen hat der Auftragnehmer nach § 97 Abs. 3 S. 1-3 GWB zu verfahren (Berücksichtigung mittelständischer Interessen, Grundsatz der Losvergabe), ferner sind bei der Weitervergabe die Verpflichtungen aus § 14 Abs. 7 Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (MFG SH) zu beachten, Näheres in den Unterlagen.
“Zu beachten sind in ihrem Anwendungsbereich ferner die Verpflichtungen gem. § 14 Abs. 5, 6 und 7 Nr. 3 MFG SH zur Zahlung von aufgrund des...”
Sonstige besondere Bedingungen
Zu beachten sind in ihrem Anwendungsbereich ferner die Verpflichtungen gem. § 14 Abs. 5, 6 und 7 Nr. 3 MFG SH zur Zahlung von aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verbindlichen Mindestentgelten nach Höhe und Modalitäten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objective criteria for selection:
“Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden und als grundsätzlich geeignet qualifizierten Bewerbern werden nötigenfalls die Teilnehmer des...”
Objective criteria for selection
Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden und als grundsätzlich geeignet qualifizierten Bewerbern werden nötigenfalls die Teilnehmer des wettbewerblichen Dialogs nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Die Bewertung erfolgt jeweils qualitativ relativ auf das Bewerberfeld auf einer fünfstufigen (Punkte-)Skala zwischen „ausreichend“ und „sehr gut“ (mit Zwischenwerten); eine qualitative Bewertung von Referenzprojekten findet bei pro Bewerber und Leistungsbereich jeweils maximal fünf Projekten, die vom Bewerber hierfür bezeichnet werden (fehlt die Bezeichnung, wird nach Volumen ausgewählt), nach Maßgaben der unten angegebenen Kriterien statt, die Bewertung der einzelnen Referenzprojekte wird aufaddiert und gewichtet. Bei quantitativen Merkmalen erhält der Bewerber mit dem im Leistungsbereich insoweit höchsten Wert insoweit die Höchstpunktzahl (beim Volumen der Referenzprojekte das insgesamt im Bewerberfeld größte), der Bewerber mit dem insoweit niedrigsten Wert (bzw. beim Volumen der Referenzprojekte das kleinste im Bewerberfeld genannte noch vergleichbare Projekt) die Mindestpunktzahl, dazwischen wird linear interpoliert (beim Volumen der Referenzprojekte werden die Punktzahlen für alle gewerteten Projekte eines Bewerbers pro Leistungsbereich aufaddiert und gewichtet). Im Einzelnen: P [35 %: je gesondert bewertet für Objektplaner 20 %, Planung Technische Ausrüstung 10 %, Planung Medizintechnik 5 %]: Referenzprojekte (TL1.3) nach Qualität (Vergleichbarkeit und Schwierigkeit der Aufgabe, Güte beschriebener Lösungen, bei Objektplaner auch Einbindung Betriebsorganisationsplanung) [35 %] und Volumen [35 %], sonstige technische Leistungsfähigkeit (TL2, TL5, TL7) [15 %], wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL1, WL2) [15 %]. B [20 %]: Referenzprojekte (TL1.2) nach Qualität (Vergleichbarkeit und Komplexität des Projekts, Qualität beschriebener Leistungserfüllung, z.B. Einhaltung von Zeit und Budget) [35 %] und Volumen [35 %], sonstige technische Leistungsfähigkeit (TL2, TL4, TL7) [15 %], wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL1, WL2) [15 %]. FM [35 %]: Referenzprojekte (TL1.4) nach Qualität (Vergleichbarkeit des bewirtschafteten Objekts, Güte beschriebener Servicequalitäten) [35 %] und Volumen [35 %], sonstige technische Leistungsfähigkeit (TL2, TL6, TL7) [15 %], wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL1, WL2) [15 %]. I [10 %]: Referenzprojekte (TL1.1) nach Qualität (Komplexität, Vergleichbarkeit bzgl. wirtschaftlicher und finanzieller Strukturierung, Sicherheitenstruktur, rechtlicher Struktur) [35 %] und Volumen [35 %], sonstige technische Leistungsfähigkeit (TL3) [15 %], wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL2, WL3) [15 %]. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien, die erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden (vgl. IV.2.1).
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-08-06 📅
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Bünyamin Saatci
URL der Dokumente: http://www.uksh.de/wd_oepp.html🌏
Referenz Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: WD Immobilien-ÖPP
Zusätzliche Informationen
“Zur Verfahrensstruktur vgl. eingangs von III.2.1.”
“Zu I.1 und IV.3.3: Vergabeunterlagen einschließlich der die Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3a Abs. 4 Nr. 2 VOB/A werden erst nach...”
Zusätzliche Informationen
Zu I.1 und IV.3.3: Vergabeunterlagen einschließlich der die Anforderungen erläuternden Beschreibung im Sinne von § 3a Abs. 4 Nr. 2 VOB/A werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich die Fortschreibung und Konkretisierung der Beschreibung einschließlich der Anforderungen bis zum Ende der Dialogphase ausdrücklich vor (stets so, dass die verbleibenden Teilnehmer sich auf die Änderung einstellen können).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (11) “Während des Teilnahmewettbewerbs ist auf Anforderung (per Post, Telefax oder E-Mail möglich) bei der Kontaktstelle (I.1) ein allgemeines...”
Zusätzliche Informationen
Während des Teilnahmewettbewerbs ist auf Anforderung (per Post, Telefax oder E-Mail möglich) bei der Kontaktstelle (I.1) ein allgemeines Informationsmemorandum zum Projekt nebst Bewerberformular erhältlich, die Abforderung ist keine Voraussetzung der Bewerbung. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Beschreibung vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren, dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden, Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
“Zu II.1.8: Die Frage, ob eine Losaufteilung mit den Bedürfnissen des Auftraggebers vereinbar und zweckmäßig ist, unterliegt dem wettbewerblichen Dialog. Ein...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.8: Die Frage, ob eine Losaufteilung mit den Bedürfnissen des Auftraggebers vereinbar und zweckmäßig ist, unterliegt dem wettbewerblichen Dialog. Ein Zuschlag auf Angebote verschiedener Bieter für unterschiedliche Lose kann nicht erfolgen, wenn dies weniger wirtschaftlich ist als die Gesamtvergabe und damit die Finanzierung aus der Effizienzrendite erschwert oder unmöglich gemacht würde. Dementsprechend ist einerseits die Möglichkeit der Losbildung, anderseits die Möglichkeit der Abgabe von Angeboten auf beide Lose vorgesehen.
“Zu II.1.9: Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in der Dialogphase und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.9: Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsvorschläge in der Dialogphase und auf Alternativvorschläge mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen, soweit in der Beschreibung ermöglicht; ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Dialogphase ab und steht daher noch nicht fest.
“Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung einer Planungs- und Bauzeit bis zum Nutzungsbeginn von circa 5 Jahren und einer Nutzungsphase von 25 Jahren,...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.3: Die Angabe beruht auf einer Schätzung einer Planungs- und Bauzeit bis zum Nutzungsbeginn von circa 5 Jahren und einer Nutzungsphase von 25 Jahren, beides unterliegt der Konkretisierung bzw. Änderung im Dialog.
“Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Lösungen/Angebote ist vorbehalten, ob, wann und in welcher Form...”
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.3: Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Lösungen/Angebote ist vorbehalten, ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
“Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich....”
Zusätzliche Informationen
Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten, diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet.
“Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als...”
Zusätzliche Informationen
Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Immobilien-ÖPP. Poststelle: Nicht öffnen!“).
“Sonstige Informationen im Verfahren werden, soweit nicht anders bestimmt, per Post oder direkt übermittelt. Für den Zugriff der Teilnehmer auf umfangreiche...”
Zusätzliche Informationen
Sonstige Informationen im Verfahren werden, soweit nicht anders bestimmt, per Post oder direkt übermittelt. Für den Zugriff der Teilnehmer auf umfangreiche Unterlagen wird der Auftraggeber eine elektronische Plattform bereitstellen.
“Antworten auf zu dieser Vergabebekanntmachung gestellte Fragen wird der Auftraggeber auf der unter I.1 genannten Plattform veröffentlichen.”
“Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein. Für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den...”
Zusätzliche Informationen
Der Vertragsschluss bedarf der Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein. Für den Fall, dass im wettbewerblichen Dialog keine Lösung gefunden wird, die den Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht, oder dass nach der Dialogphase den Anforderungen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt der Abbruch (Aufhebung) des Verfahrens vorbehalten. Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das ÖPP-Modell nicht erteilen, wenn eine Refinanzierung der Bauinvestitionen aus der zu erwartenden Effizienzrendite nach den Angeboten nicht zu erwarten ist oder sich nach Auswertung der Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten in die engere Wahl kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund die Prognosen bzw. den Vergleichsmaßstab offen legen.
“Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs, die anforderungsgemäße Lösungsvorschläge bzw. wertbare Angebote abgegeben,...”
Zusätzliche Informationen
Den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs, die anforderungsgemäße Lösungsvorschläge bzw. wertbare Angebote abgegeben, aber am Ende keinen Zuschlag erhalten haben, wird eine Kostenerstattung in einer gestaffelten Höhe von bis zu 500 000 EUR brutto pro Teilnehmer gewährt, Einzelheiten in den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,” Mehr anzeigen (3) “2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 085-139875 (2012-04-27)
Ergänzende Angaben (2012-05-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 4515002617📞
Fax: +49 4515003282 📠
“Zu II.2.1) und V.4): Die Angabe zum endgültigen Auftragswert bezieht sich auf den Barwert aller Entgelte über die Vertragslaufzeit entsprechend dem...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.1) und V.4): Die Angabe zum endgültigen Auftragswert bezieht sich auf den Barwert aller Entgelte über die Vertragslaufzeit entsprechend dem Zuschlagskriterium Nr. 1. Die Gesamtobjektkosten des Baus betragen ca. 520 000 000 EUR brutto. Die Angaben erfolgen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen jeweils nur der Größenordnung nach.
Zu IV.2.1): Die Zuschlagskriterien waren in den Vergabeunterlagen näher erläutert.
Zu V.3): Die Angabe bezieht sich auf die Bietergemeinschaft „BAM PPP/VAMED“, bestehend aus den Gesellschaftern (1) BAM PPP UKSH GmbH, Am Seedamm 44, 60489 Frankfurt am Main, und (2) VAMED UKSH PPP GmbH, Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin. Vertragspartner wurde gemäß den Verfahrensregeln (als Rechtsform der Bietergemeinschaft) eine Projektgesellschaft, nämlich die Immobilien Partner UKSH GmbH, Feldstr. 16, 24105 Kiel.
Zu V.5): Die Projektgesellschaft hat bereits Unteraufträge für die grundlegenden Leistungsbereiche erteilt. Nach den entsprechenden vertraglichen Regelungen sind das für Planung und Bau ein Generalübernehmervertrag mit der Arbeitsgemeinschaft aus BAM Deutschland AG, Stuttgart, und VAMED Health Project GmbH, Berlin, sowie für den Betrieb ein Betriebsvertrag mit der Betriebsgesellschaft Facility Management Schleswig-Holstein GmbH, Kiel, getragen von der VAMED Management und Service GmbH, Berlin, und der BAM Immobilien-Dienstleistungen GmbH, Berlin). Die Erteilung weiterer Unteraufträge richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Barwert der Entgelte aller an den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen (65)
2. Effizienzrendite (10)
3. Qualität und Gestaltung des Baus (10)
4. Qualität des Betriebs (Gebäudemanagements) (10)
5. Risikostruktur (Vertragsbedingungen, Finanzierungs- und Sicherheitenkonzept) (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-30 📅
Name: Bewerbergemeinschaft BAM PPP/VAMED
Postanschrift: Eschborner Landstr 130-132
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60489
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 89-145263
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterlag den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB).”
“Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:” Mehr anzeigen (1) “Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 114 Abs. 2 GWB). Ein nach Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag wird daher...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 114 Abs. 2 GWB). Ein nach Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag wird daher von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU zulässig (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 211-373137 (2014-10-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 429 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 451500-11600📞
Fax: +49 451500-11608 📠
“Die vorstehenden Angaben im Abschnitt V beziehen sich auf den ursprünglichen Auftrag.
Zu V.2.4): Es handelt sich entsprechend der in IV.2 bezeichneten...”
Zusätzliche Informationen
Die vorstehenden Angaben im Abschnitt V beziehen sich auf den ursprünglichen Auftrag.
Zu V.2.4): Es handelt sich entsprechend der in IV.2 bezeichneten Bekanntmachung des ursprünglich vergebenen Auftrags um eine Angabe zu dem vor der Zuschlagsentscheidung ermittelten Barwert aller Entgelte über die Vertragslaufzeit entsprechend dem seinerzeitigen Zuschlagskriterium. In der damaligen Bekanntmachung des vergebenen Auftrags war der Bruttobetrag von 1,7 Mrd. EUR (inkl. USt.) benannt, das jetzige Formular verlangt hier eine Netto-Angabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 6. Änderungsvertrag zum ÖPP-Projektvertrag für die Immobilien-ÖPP des UKSH
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Campi Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Campi Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Zur Behebung des baulichen Investitionsstaus und zur nachhaltigen Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation durch Erzielung einer Effizienzrendite ist eine Immobilien-ÖPP vereinbart worden. Nach Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs (Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2012/S 85-139875 vom 3.5.2012) hat das UKSH am 30.9.2014 den Projektvertrag über die Immobilien-ÖPP betreffend Planung, Neubau, Sanierung, Finanzierung und Betrieb von Immobilien des UKSH in Kiel und Lübeck mit einer Laufzeit von ca. 30 Jahren abgeschlossen (Abschluss bekannt gemacht im ABl. EU 2014/S 211-373137). Das Projekt sah von Anfang an umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durch einen privaten Partner vor, dem Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der zu errichtenden und zu sanierenden Immobilien langfristig übertragen wurden.
“Ziel des Projektes ist die Herstellung und Verfügbarhaltung der zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen. Gegenstand...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Herstellung und Verfügbarhaltung der zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen. Gegenstand des Projekts ist ein erheblicher Teil der der Krankenversorgung dienenden Gebäude auf jedem Campus. Das Eigentum an den Immobilien verbleibt bei der öffentlichen Hand. Der ursprünglich vergebene Auftrag umfasst Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb (Facility Management) durch den privaten Partner im Rahmen des Lebenszyklusansatzes. Die Langfristfinanzierung der Investitionen wird anteilig durch das UKSH im Wege der Anschubfinanzierung beigestellt, im Übrigen im Wege der Projektfinanzierung durch den privaten Partner umgesetzt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Inzwischen sind umfangreiche Neubauleistungen bereits abgeschlossen, die Betriebsleistungen werden laufend erbracht. In Bezug auf Planung und Bau sind vor...”
Kurze Beschreibung
Inzwischen sind umfangreiche Neubauleistungen bereits abgeschlossen, die Betriebsleistungen werden laufend erbracht. In Bezug auf Planung und Bau sind vor allem noch Sanierungsmaßnamen im Bestand zu erbringen. Auf solche bezieht sich die hier bekannt gemachte Auftragsänderung (sowie auf Folgen dieser Änderung, s. unten).
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Dauer: 357 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lübeck und Kiel”
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.uksh.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
“Die vorstehenden Angaben im Abschnitt V beziehen sich auf den ursprünglichen Auftrag.”
“Zu V.2.4): Es handelt sich entsprechend der in IV.2 bezeichneten Bekanntmachung des ursprünglich vergebenen Auftrags um eine Angabe zu dem vor der...”
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4): Es handelt sich entsprechend der in IV.2 bezeichneten Bekanntmachung des ursprünglich vergebenen Auftrags um eine Angabe zu dem vor der Zuschlagsentscheidung ermittelten Barwert aller Entgelte über die Vertragslaufzeit entsprechend dem seinerzeitigen Zuschlagskriterium. In der damaligen Bekanntmachung des vergebenen Auftrags war der Bruttobetrag von 1,7 Mrd. EUR (inkl. USt.) benannt, das jetzige Formular verlangt hier eine Netto-Angabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Einlegung von Rechtsbehelfen betreffend die Auftragsänderung.”
“Öffentliche Aufträge unterliegen dem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB. Dies gilt auch für Auftragsänderungen, wenn geltend gemacht werden soll,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Öffentliche Aufträge unterliegen dem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB. Dies gilt auch für Auftragsänderungen, wenn geltend gemacht werden soll, dass diese wesentlich seien und ein neues Vergabeverfahren erforderten (§ 132 GWB).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (9) “Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer grundsätzlich nicht mehr zulässig.”
“Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer verpflichtenden Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Dies kann auch eine Auftragsänderung betreffen, wenn sie neues Vergabeverfahren erfordert hätte.
“Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages (hier also der Auftragsänderung) sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages (hier also der Auftragsänderung) sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die erfolgte Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht – dem dient die vorliegende Bekanntmachung, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der erfolgten Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB tritt nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn:”
“1. der öffentliche Auftraggeber (aus mindestens vertretbaren Gründen) der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der öffentliche Auftraggeber (aus mindestens vertretbaren Gründen) der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
“2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und
“3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser freiwilligen...”
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3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, abgeschlossen wurde.
“Der Auftraggeber hat unter dem 7. Mai 2021 im Amtsblatt der EU eine solche freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht (ABl. EU 2021 S....”
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Der Auftraggeber hat unter dem 7. Mai 2021 im Amtsblatt der EU eine solche freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung veröffentlicht (ABl. EU 2021 S. 089-227545), gestützt auf § 135 Abs. 3 GWB, Art. 2d Abs. 4 Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG. Darin hat er die Absicht bekundet hat, die Auftragsänderung (6. Änderungsvertrag) abzuschließen. Der 6. Änderungsvertrag wurde nach Fristablauf am 18. Mai 2021 unterzeichnet, die darin enthaltene aufschiebende Bedingung (Gremienvorbehalt) ist am 25. Mai 2021 eingetreten.
“Nach diesem erfolgten Vertragsschluss könnte in Bezug auf den 6. Änderungsvertrag ein Nachprüfungsantrag innerhalb der o. g. Fristen des § 135 Abs. 2 GWB...”
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Nach diesem erfolgten Vertragsschluss könnte in Bezug auf den 6. Änderungsvertrag ein Nachprüfungsantrag innerhalb der o. g. Fristen des § 135 Abs. 2 GWB demnach im Ergebnis nur aus dem Grund gestellt werden, dass die Voraussetzungen von § 135 Abs. 3 GWB nicht vorlägen und außerdem die Auftragsänderung nach § 132 GWB nicht ohne neues Vergabeverfahren zulässig gewesen sei.
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Quelle: OJS 2021/S 105-275604 (2021-05-28)