Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Privaten zur Errichtung und Betrieb eines Internetshops zur Vermarktung von Eigenprodukten der Arbeitsbetriebe der bayerischen Justizvollzugs-anstalten
Der Freistaat Bayern unterhält 36 Justizvollzugsanstalten mit derzeit ca. 12 500 Inhaftierten. Wichtige Aufgabe des Strafvollzugs ist es, die Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Geregelte Arbeit und berufliche Bildung haben bei den Bemühungen um die Wiedereingliederung eines Verurteilten entscheidende Bedeutung. Die Justizvollzugsverwaltung ist deshalb bestrebt, eine möglichst hohe Anzahl von Inhaftierten zu beschäftigen, um sie durch Erhalt oder Vermittlung beruflicher Qualifikationen auf das Erwerbsleben nach der Entlassung vorzubereiten.
In den Arbeitsbetrieben der bayerischen Justizvollzugsanstalten werden insbesondere Schreinereiprodukte, Schlosserei- und schmiedeeiserne Produkte, Textil- und Lederwaren, Druck- und Buchbindereierzeugnisse sowie Polsterei- und Sattlereiprodukte von ansprechender handwerklicher Qualität gefertigt. Die Zahl an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist allerdings begrenzt. Die Fertigung von Eigenprodukten erfolgt in eher kleinbetrieblichen Strukturen. Produziert werden bisher überwiegend kleinere Stückzahlen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel mit manueller Führung der Werkzeuge.
Das Leistungsspektrum der Arbeitsbetriebe ist vorgegeben. In diesen werden klassische Handwerksleistungen ausgeführt. Die Fertigungskapazitäten sind limitiert und selbst durch Investitionen nicht beliebig erweiterbar. Es bestehen Produkte, die teilweise bereits erfolgreich vermarktet werden. Entsprechendes Fachwissen für die Fertigung dieser Produkte ist vorhanden. Weitere Produkte sollen das Sortiment erweitern.
Die erfolgreiche Vermarktung von Eigenprodukten der Arbeitsbetriebe der bayerischen Justizvoll-zugsanstalten zielt auf eine erhöhte Beschäftigung und Ausbildung der Gefangenen ab. Zu diesem Zweck sollen hochwertige Produkte mit gestalterischem Anspruch unter der gemeinsamen Marke "Haftsache" über einen Onlineshop vermarktet werden.
In einem sogenannten Shopbetreibermodell sollen die einzelnen Arbeitsbetriebe, die Justizvollzugsverwaltung und ein privates Unternehmen Hand in Hand zusammenarbeiten. Die Dienstleistungen des privaten Unternehmens sind wesentlicher Bestandteil dieser Projektbeschreibung.
Der Betreiber soll die produzierten Waren im Namen und für Rechnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt verkaufen. Die Waren bleiben bis zur Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Justizvollzugs. Die Justizvollzugsverwaltung hält die Rechte an der Marke und ist Eigentümer des Onlineshops. Der Betreiber übernimmt im Wesentlichen alle im Rahmen der Geschäftsführung anfallenden Aufgaben, die über die Herstellung der Produkte und die Präsentation des Projekts in der Öffentlichkeit hinausgehen im Benehmen mit der Justizvollzugsverwaltung.
Leistungsanforderungen an den Shopbetreiber:
— Mitgestaltung und Betrieb eines funktionellen und graphisch ansprechenden Onlineshops mit ausgeprägten Sicherungsmechanismen nach den CERT-Standards des Freistaates Bayern und vorbildlicher Einhaltung aller Datenschutzvorschriften:
Die grundlegende Architektur soll gängigen Onlineshops entsprechen und einem einheitlichen Schema folgen, das sich in Header, Navigation, Content und Infobox gliedert. Darüber hinaus sind bestimmte Funktionen wie der Warenkorb, Zahlungs- und Versandarten, Such- und Filtermethoden, Navigation, Produktdarstellung und -übersicht erforderlich. Zusatzfunktionen wie der Merk- und Wunschzettel, Empfehlungswerbung, Kundenrezensionen, Foren, Bewertungen sollen eingeplant werden. Alternativ sollen Verknüpfungen zu sozialen Netzwerken vorgesehen werden.
Wichtige Informationen zu Produkten, Hintergründe zu Materialien und Fertigung sollen mit einer qualitativ hochwertigen Produktpräsentation vermittelt werden, um einer hohen Nutzerfreundlichkeit, Übersichtlichkeit und Emotionalität gerecht zu werden. Alle Details der Produkte sollen aus Bildern ersichtlich sein, um beim Kunden keine falschen Erwartungen zu wecken. Der Fokus soll auf einer klaren Darstellung und einer einfachen Bedienung (Navigation, Kaufabwicklung) der Seite liegen, um eine hohe Verweildauer auf der Website zu erreichen. Kurze Zugriffszeiten, eine ständige Verfügbarkeit des Shops sowie eine lückenlose Datensicherung sollen gewährleistet sein.
— Fulfillment:
Der Betreiber ist verantwortlich für Lagerhaltung, Versand und Retourenabwicklung. In engem Kontakt zu den Justizvollzugsanstalten stellt er die Lieferbarkeit der Produkte sicher.
— Ein geeignetes Warenwirtschaftssystem ist einzusetzen.
Zur Gewährleistung der Transparenz über den Geschäftsbetrieb wird ein periodisches Reporting eingerichtet. Die Justizvollzugsanstalten werden damit über die Verkaufszahlen ihrer Produkte und den aktuellen Lagerbestand beim Fulfillment-Dienstleister informiert. Ebenso erhält die Justizvollzugsverwaltung diese Informationen kumuliert für alle Justizvollzugsanstalten und Produkte.
— Zahlungsverkehr und Buchhaltung.
Der Betreiber ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Kunden und Shop (Fakturierung, Schnittstellen zu Paymentprovidern, Überprüfung der Zahlungseingänge, Inkasso und Rückzahlungen nach Rücksendungen) verantwortlich.
Der Betreiber stellt ferner die Bezahlung der Produkte an die Anstalten aus dem Erlös des Shops sicher.
Hinweis:
Justizvollzugsanstalten sind nicht umsatzsteuerpflichtig und weisen gem. § 2 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer aus.
— Die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsverwaltung und Shopbetreiber soll in Form eines Dienstleistungsvertrages erfolgen, dabei ist auch das Vergütungsmodell und die Verteilung des unternehmerischen Risikos zu vereinbaren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-25.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-01-25
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Auftragsbekanntmachung
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