Informationsplattform biotechnologie.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags Informationsplattform „biotechnologie.de“ werden u. a. Nachrichtenblöcke, Berichte, Analysen und Forscherprofile bereitgestellt, verfasst und laufend aktualisiert.
Zu den bereitgestellten Angeboten der Informationsplattform „biotechnologie.de“ gehören die journalistische und mediale Aufbereitung von Themen aus der Biotechnologie, die Bereitstellung einer Datenbank, Broschüren und DVDs und die Bearbeitung von Nutzeranfragen. In einem intern zugänglichen Bereich soll die wöchentliche Medienauswertung zugänglich gemacht werden. Weitere Aufgaben sind die jährlich durchgeführte Branchenumfrage der Biotechnologie, die Gestaltung von Broschüren sowie die Durchführung von internen Veranstaltungen. Zum Aufgabenspektrum gehören auch fachliche Zuarbeiten für das BMBF, wie z.B. Recherchen und statistische Auswertungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-12 Auftragsbekanntmachung
2012-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Hannoversche Straße 28-30
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: sandra.schenke@bmbf.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 53-086672
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags Informationsplattform „biotechnologie.de“ werden u. a. Nachrichtenblöcke, Berichte, Analysen und Forscherprofile bereitgestellt, verfasst und laufend aktualisiert.
Zu den bereitgestellten Angeboten der Informationsplattform „biotechnologie.de“ gehören die journalistische und mediale Aufbereitung von Themen aus der Biotechnologie, die Bereitstellung einer Datenbank, Broschüren und DVDs und die Bearbeitung von Nutzeranfragen. In einem intern zugänglichen Bereich soll die wöchentliche Medienauswertung zugänglich gemacht werden. Weitere Aufgaben sind die jährlich durchgeführte Branchenumfrage der Biotechnologie, die Gestaltung von Broschüren sowie die Durchführung von internen Veranstaltungen. Zum Aufgabenspektrum gehören auch fachliche Zuarbeiten für das BMBF, wie z.B. Recherchen und statistische Auswertungen.
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Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung des Auftrags um ein Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 616 – 72004/151
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und seiner Struktur, ggf. auch der beteiligten Partner (Organisations-/Gesellschaftsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften ist von den vorgesehenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen, vorzulegen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung europaweites Verfahren“ zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/ Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Angaben zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen (anzugeben für Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis umfassender Kenntnisse zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur in der Biotechnologie und auch auf internationaler Ebene,
— Nachweis technischer Expertise über Konzeption und Betrieb eines technisch vergleichbaren Internetangebots,
— Referenzen über bisherige, vergleichbare Leistungen,
— Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams unter Angabe des/der Auftragsverantwortlichen, Benennung der Mitglieder des Projektteams und Angabe, wer welche Leistung erbringt.
Die Nichtvorlage der geforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster-Vertrages geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die „Verordnung Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“ (VO-PR 30/53), die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF in der jeweils gültigen Fassung, die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot der/des AN.
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Die AGBs der/des AN werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserkläurng abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Inhaltliche und technische Qualität und Vollständigkeit des Konzeptes (40)
3. Klarheit und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sandra Schenke
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Biotechnologie, Fachbereich BIO 1
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Kontaktperson: Michael Hedderich
E-Mail: m.hedderich@fz-juelich.de 📧
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 616 – 72004/151
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung der Angebote, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23/Vergabeprüfstelle
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
Fax: +49 2289957-83601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter/Bieterinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 053-086672 (2012-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 137-228395
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 53-086672
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 616 - 72004/151

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-21 📅
Name: Biocom ag
Postanschrift: Lützowstraße 33-36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z23/Vergabeprüfstelle
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter/Bieterinnen müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Bieter/Bieterinnen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 22899573558 📞
Quelle: OJS 2012/S 137-228395 (2012-07-16)