Ingenieur- und Architektenleistungen für den Ausbau und die Gestaltung der Ortsdurchfahrt Oberstaufen

Markt Oberstaufen

Der Markt Oberstaufen beabsichtigt die bestehende Ortsdurchfahrt der früheren Staatsstraße 2005, letztmalig ausgebaut im Jahr 1982, im Zuge der Rothenfelsstraße von der Einmündung der Peter-Sutter-Straße bis zur Einmündung der Argen, Straße und die Hugo-von-Königsegg-Straße von der Rothenfelsstraße bis zum Montfortweg auf insgesamt ca. 400 m grundhaft zu sanieren und auszubauen. Dazu sollen die im Straßenkörper verlegten Leitungen der gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen teilweise und die Abwasseranlagen einschließlich der Hausanschlüsse in großem Umfang nach neuzeitlichen Qualitätsstandards erneuert und erweitert und die Flächen für Fahrbahn und Gehwege neu geordnet, im Hinblick auf die Bedeutung des Marktes Oberstaufen als Heilbad und Kurort entsprechend gestaltet und mit einem dauerhaften und gleichermaßen ansprechenden Fahrbahnbelag befestigt werden. Dabei werden auch die Einmündungsbereiche der Seitenstraßen in die Ausbaumaßnahme mit einbezogen. Besonderer Wert wird auf eine verkehrssichere Ausbildung der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, auf eine verkehrsberuhigende Ausbildung des Fahrraumes und eine ansprechende Gestaltung des Straßenquerschnitts und dessen Einbindung in das vorhandene Umfeld gelegt. Dabei soll sich die Gestaltung des letzten Abschnitt der Ortsdurchfahrt an die bereits in den Vorjahren ausgebauten Abschnitte orientieren. Die gesamte Baumaßnahme ist weitgehend unter Aufrechterhaltung des Fahr- und Fußgängerverkehrs durchzuführen.
Im Auftrag des Marktes Oberstaufen soll dazu:
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44 bis 47 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 2 Freianlagen, §§ 37 bis 39 HOAI, Ausgabe 2009 für die Oberflächengestaltung für Fahrbahn und Fußgängerbereich einschließlich der Bepflanzung,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung einschl. der Zuleitungen aus der Straßenentwässerung, §§ 40 bis 43 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Örtliche Bauüberwachung entsprechend Ziff. 2.8.8 für das Leistungsbild 2.8 Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und das Leistungsbild 2.9 Verkehrsanlagen als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 und,
— die fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn beim Wasserrechtsverfahren und der Stellung der Förderanträge bei der Beantragung der Zuwendungsmittel aus dem Städtebauförderprogramm und dem Finanzausgleichsgesetz nach FAG Art. 13 c) analog Ziff. 2.6.4 für das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach Ziff. 2.9 als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 erbracht werden.
Sämtliche Ingenieur- und Architektenleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Oberstaufen unter Beachtung der Festlegungen des Marktgemeinderates bezüglich der finanziellen Eckdaten des Städtebauförderungsprogramms und des Finanzausgleichsgesetzes FAG Art. 13 c) zu erbringen.
Mit dem Ausbau und der Gestaltung des letzten Bauabschnittes der vormaligen Ortsdurchfahrt des Schroth-Heilbades und des Heilklimatischen Kurortes Oberstaufen beabsichtigt der Marktgemeinderat die erheblichen Anstrengungen der Vorjahre hinsichtlich der Verkehrsberuhigung der innerörtlichen Hauptachse zur Erschließung des Kurortes, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für den Fußgänger im Innenbereich des Kurortes und die Aufwertung der städtebaulichen Situation in gestalterischer Hinsicht zum Abschluß zu bringen.
Zur Festlegung des Umfangs der auszubauenden Verkehrsanlage und der Anforderungen hinsichtlich der festzulegenden Ausbauqualität hat der Markt Oberstaufen einen Übersichtslageplan im Maßstab M 1: 500 und Bestandslagepläne im Maßstab M 1: 250 mit eingeblendeten Fotos des Straßenumfeldes vom Planungsbüro Peter Weigelt, Burgau erstellen lassen. Diese Planunterlagen sind als pdf. Dokumente erhältlich beim Bauamt des Marktes Oberstaufen im Zeitraum ab der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung bis zum 20.7.2012, 12:00 Uhr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-22 Auftragsbekanntmachung
2012-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt mit den unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Ingenieur- und Architektenleistungen ein mit diesen Planungsleistungen mit hohem Gestaltungsanspruch erfahrenes Planungsbüro oder auch eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus Büroeinheiten von Ingenieuren und Architekten, die zusammen die ausgelobten Planungsleistungen erbringen können, auf der Grundlage der HOAI, Ausgabe 2009 zu beauftragen. Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 2 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI, Ausgabe 2009, sowie im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung) nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI, Ausgabe 2009 sowie im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Oberflächengestaltungen für Fahrbahn und Fußgängerbereiche) nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Ausgabe 2009. Ebenso werden im ersten Planungsauftrag die unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Besonderen Leistungen für die Unterstützung des Bauherrn und Mitwirkung im Wasserrechtsverfahren und bei der Antragstellung auf Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung und des Finanzausgleichsgesetzes abgerufen. Der Marktgemeinderat will erst nach Kenntnis der Ergebnisse der Vorplanungsphase, sowohl der Planunterlagen als auch der Kostenschätzung, die Entscheidung für die Realisierung des letzten Abschnittes des Ausbaus und der beabsichtigten Gestaltung der Ortsdurchfahrt treffen.Der Abruf der restlichen Leistungsphasen 3 bis einschließlich 9 der vorgenannten Leistungsbilder und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung, alles nach HOAI, Ausgabe 2009, wird optional vereinbart.Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Oberstaufen
Postanschrift: Schloßstraße 8
Postleitzahl: 87528
Postort: Oberstaufen
Kontakt
Internetadresse: http://oberstaufen.info 🌏
E-Mail: josef.aichele@oberstaufen.info 📧
Telefon: +49 838693003-47 📞
Fax: +49 838693003-49 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 119-197663
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Oberstaufen beabsichtigt die bestehende Ortsdurchfahrt der früheren Staatsstraße 2005, letztmalig ausgebaut im Jahr 1982, im Zuge der Rothenfelsstraße von der Einmündung der Peter-Sutter-Straße bis zur Einmündung der Argen, Straße und die Hugo-von-Königsegg-Straße von der Rothenfelsstraße bis zum Montfortweg auf insgesamt ca. 400 m grundhaft zu sanieren und auszubauen. Dazu sollen die im Straßenkörper verlegten Leitungen der gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen teilweise und die Abwasseranlagen einschließlich der Hausanschlüsse in großem Umfang nach neuzeitlichen Qualitätsstandards erneuert und erweitert und die Flächen für Fahrbahn und Gehwege neu geordnet, im Hinblick auf die Bedeutung des Marktes Oberstaufen als Heilbad und Kurort entsprechend gestaltet und mit einem dauerhaften und gleichermaßen ansprechenden Fahrbahnbelag befestigt werden. Dabei werden auch die Einmündungsbereiche der Seitenstraßen in die Ausbaumaßnahme mit einbezogen. Besonderer Wert wird auf eine verkehrssichere Ausbildung der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, auf eine verkehrsberuhigende Ausbildung des Fahrraumes und eine ansprechende Gestaltung des Straßenquerschnitts und dessen Einbindung in das vorhandene Umfeld gelegt. Dabei soll sich die Gestaltung des letzten Abschnitt der Ortsdurchfahrt an die bereits in den Vorjahren ausgebauten Abschnitte orientieren. Die gesamte Baumaßnahme ist weitgehend unter Aufrechterhaltung des Fahr- und Fußgängerverkehrs durchzuführen.
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Im Auftrag des Marktes Oberstaufen soll dazu:
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44 bis 47 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 2 Freianlagen, §§ 37 bis 39 HOAI, Ausgabe 2009 für die Oberflächengestaltung für Fahrbahn und Fußgängerbereich einschließlich der Bepflanzung,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung einschl. der Zuleitungen aus der Straßenentwässerung, §§ 40 bis 43 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Örtliche Bauüberwachung entsprechend Ziff. 2.8.8 für das Leistungsbild 2.8 Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und das Leistungsbild 2.9 Verkehrsanlagen als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 und,
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— die fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn beim Wasserrechtsverfahren und der Stellung der Förderanträge bei der Beantragung der Zuwendungsmittel aus dem Städtebauförderprogramm und dem Finanzausgleichsgesetz nach FAG Art. 13 c) analog Ziff. 2.6.4 für das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach Ziff. 2.9 als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 erbracht werden.
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Sämtliche Ingenieur- und Architektenleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Oberstaufen unter Beachtung der Festlegungen des Marktgemeinderates bezüglich der finanziellen Eckdaten des Städtebauförderungsprogramms und des Finanzausgleichsgesetzes FAG Art. 13 c) zu erbringen.
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Mit dem Ausbau und der Gestaltung des letzten Bauabschnittes der vormaligen Ortsdurchfahrt des Schroth-Heilbades und des Heilklimatischen Kurortes Oberstaufen beabsichtigt der Marktgemeinderat die erheblichen Anstrengungen der Vorjahre hinsichtlich der Verkehrsberuhigung der innerörtlichen Hauptachse zur Erschließung des Kurortes, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für den Fußgänger im Innenbereich des Kurortes und die Aufwertung der städtebaulichen Situation in gestalterischer Hinsicht zum Abschluß zu bringen.
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Zur Festlegung des Umfangs der auszubauenden Verkehrsanlage und der Anforderungen hinsichtlich der festzulegenden Ausbauqualität hat der Markt Oberstaufen einen Übersichtslageplan im Maßstab M 1: 500 und Bestandslagepläne im Maßstab M 1: 250 mit eingeblendeten Fotos des Straßenumfeldes vom Planungsbüro Peter Weigelt, Burgau erstellen lassen. Diese Planunterlagen sind als pdf. Dokumente erhältlich beim Bauamt des Marktes Oberstaufen im Zeitraum ab der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung bis zum 20.7.2012, 12:00 Uhr.
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Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt mit den unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Ingenieur- und Architektenleistungen ein mit diesen Planungsleistungen mit hohem Gestaltungsanspruch erfahrenes Planungsbüro oder auch eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus Büroeinheiten von Ingenieuren und Architekten, die zusammen die ausgelobten Planungsleistungen erbringen können, auf der Grundlage der HOAI, Ausgabe 2009 zu beauftragen. Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 2 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI, Ausgabe 2009, sowie im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung) nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI, Ausgabe 2009 sowie im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Oberflächengestaltungen für Fahrbahn und Fußgängerbereiche) nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Ausgabe 2009. Ebenso werden im ersten Planungsauftrag die unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Besonderen Leistungen für die Unterstützung des Bauherrn und Mitwirkung im Wasserrechtsverfahren und bei der Antragstellung auf Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung und des Finanzausgleichsgesetzes abgerufen. Der Marktgemeinderat will erst nach Kenntnis der Ergebnisse der Vorplanungsphase, sowohl der Planunterlagen als auch der Kostenschätzung, die Entscheidung für die Realisierung des letzten Abschnittes des Ausbaus und der beabsichtigten Gestaltung der Ortsdurchfahrt treffen.
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Der Abruf der restlichen Leistungsphasen 3 bis einschließlich 9 der vorgenannten Leistungsbilder und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung, alles nach HOAI, Ausgabe 2009, wird optional vereinbart.
Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen bzw. der entsprechenden Leistungsphasen der weiteren Leistungsbilder und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung wird optional vereinbart.
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Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers (Markt Oberstaufen), im Übrigen die Baustelle (Ortsdurchfahrt des Marktes Oberstaufen im Zuge der Rothenfelsstraße und der Hugo-von-Königsegg-Straße) soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es gilt die VOF, Ausgabe 2009.
Der Bewerber muss für seine Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen verwenden und diesen rechtsverbindlich unterzeichnen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung und der vorgegebenen Reihenfolge des Teilnahmeantrags/Bewerbungsbogens zu bearbeiten, soweit erbeten mit Anlagen zu unterlegen und diese ebenfalls rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen einzureichen.
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Bei Bewerbungsgemeinschaften hat jedes Mitglied die im Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind auch für diese die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Fehlende Erklärungen und Nachweise müssen nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen, rechtsverbindlich unterzeichnet.
2. Organigramm aller an der Bewerbung beteiligten Unternehmen (Bewerbungsteilnehmer). Gilt nicht bei Einzelbewerber.
3. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen.
4. Eigenerklärungen zu § 2 Abs. 3 VOF (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen).
5. Auskünfte nach § 4 Abs. 2 VOF:
— Bewerber, Partner in Bewerbergemeinschaften und eventuelle Nachunternehmen müssen Auskünfte darüber abgeben, ob und auf welche
Weise sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind und,
Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten wollen. Wenn dies der Fall ist, müssen sie diese benennen.
6. Auskünfte nach § 4 Abs. 3 VOF:
— Bewerber, Partner in Bewerbergemeinschaften und eventuelle Nachunternehmen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen werden. (siehe auch Ziff. III.2.3).
7. Erklärung nach § 4 Abs. 4 VOF (Bildung einer Arbeitsgemeinschaft).
8. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 6a) bis g) VOF der Bewerber, Partner in Bewerbergemeinschaften und eventueller Nachunternehmen, dass die dort beschriebenen Ausschlusskriterien auf sie nicht zutreffen. Unrichtige Auskünfte führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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9. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 9a) bis d) VOF der Bewerber, Partner in Bewerbergemeinschaften und eventueller Nachunternehmen, dass die dort beschriebenen Ausschlusskriterien auf sie nicht zutreffen. Unrichtige Auskünfte führen zum Ausschluss des Bewerbers.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gilt die VOF, Ausgabe 2009.
1. Nachweis der Eignung nach § 5 Abs. 4a) VOF einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung über 1,0 Mio € für Personenschäden sowie über 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsrum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung des Objekts muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Nachweis ist durch eine Kopie des Versicherungsscheins von jedem Bewerber und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Hat ein Bewerber/haben die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft z.Zt. keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage des Versicherungsunternehmens für eine projektgebundene Höherversicherung oder auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erbracht werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Berufshaftpflichtversicherung und der geforderten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungen mit Pauschalabdeckung (ohne Unterscheidung nach Personen-,Sach- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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2. Nachweis der finanziellen und wirtswchaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 5 Abs. 4c) VOF durch eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011.
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3. Junge oder neugegründete Bewerber können ihre finanzielle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Nachweise erbringen (z.B. durch eine Bankerklärung, bei einer GmbH mit der Höhe des Gesellschaftskapitals oder durch Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
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4. Darlegung der Büroperspektive in den nächsten 6 Jahren (eventuelle Nachfolge ect.).
Der Auftraggeber wird die unter III.2.2 geforderten objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern einer differenzierten Bewertung unterziehen und wie folgt gewichten:
— die mögliche erreichbare Punktzahl für die nach Ziff. 2 und 4 genannten Kriterien wird mit 15 % der erreichbaren Gesamtpunktzahl festgelegt.
Mindeststandards:
Nicht erwünscht sind umfangreiche Referenzunterlagen, Prospekte und anderes Material, das normalerweise für Werbungszwecke verwendet wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gilt die VOF, Ausgabe 2009.
1. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5a) VOF des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens mit Angabe nach § 5 Abs. 5c) VOF über die technische Leitung und der nach III.2.1 Ziff. 6 zu nennenden Personen, die die Dienstleistung im Auftragsfall erbringen sollen. Der Nachweis kann durch kurze fachliche Lebensläufe und Benennung der Leistung bei Projektreferenzen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind erbracht werden. Hierzu zählen auch Leistungen, die diese Personen während ihrer Zugehörigkeit bei anderen Büros erbracht haben.
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2. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5a) und c) VOF durch Angabe und Nennung der Person/en für die Projektleitung/Stellvertetende Projektleitung und Mitarbeiter im Büro und des/der Projektleiter für die Örtliche Bauüberwachung vor Ort. Angaben wie unter Ziff. 1 beschrieben.
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3. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5d) VOF als Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eingesetzten, festangestelllten Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, Ingenieuren/Architekten und sonstigen technischen Angestellten ersichtlich ist.
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4. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5e) VOF als Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird.
5. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5f) VOF der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Objektplanung (einschl. der Darlegung der Reaktionszeit während der Planungs- und Bauphase).
6. Nachweis der fachlichen Eignung nach § 5 Abs. 5b) VOF durch Vorlage von max. 4 Referenzprojekten, die der Bewerber/die Mitglieder in Bewerbergemeinschaften in den letzten 5 Jahren erbracht hat/haben und die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen bzw. gestalterischen Anspruch vergleichbar sind.
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— Referenzprojekt 1 zum Leistungsbild Verkehrsanlagen/Objektplanung (Leistungsphasen 2 - 8) eines Ausbaus oder Umbaus einer vergleichbaren, innerörtlichen Verkehrsanlage mit hohem, gestalterischen Anspruch,
— Referenzprojekt 2 zum Leistungsbild Verkehrsanlagen/Objektplanung (Leistungsphasen 2-8) eines Ausbaus oder eines Umbaus einer vergleichbaren innerörtlichen Verkehrsanlage mit hohem, gestalterischen Anspruch,
— Referenzprojekt 3 zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke/Objektplanung (Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung - Leistungsphasen 2-8) für eine grundhafte Instandsetzung oder Erneuerung einer gemeindlichen Wasserversorgung und Entwässerungsanlage in einer Hauptverkehrsstraße unter weitgehender Aufrechterhaltung des Verkehrs, das eine ähnliche ingenieurmäßige Aufgabenstellung darstellt,
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— Referenzprojekt 4 zum Leistungsbild Fachliche und Organisatorische Unterstützung des Bauherrn bei einem Wasserrechtsverfahren und der Stellung der Zuwendungsanträge nach dem Städtebauförderungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz nach Art. 13 c) mit ähnlichem Anforderungsprofil.
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Bei den Referenzprojekten wird im Einzelnen gefordert:
— Auftraggeber, Nennung eines Ansprechpartners, Projektbeschreibung mit Projektumfang, Planungs- und Bauzeit, Projektkosten, anrechenbare Kosten nach HOAI des Planungsauftrags, selbsterbrachte Leistungsphasen, Aufgabenstellung mit Darstellung besonderer Lösungsansätze, Referenzschreiben einschl. der Beurteilung der Kosten- und Termintreue. Der Auftraggeber behält sich vor die Zufriedenheit vom angegebenen Auftraggeber bei der Abwicklung der Referenzprojekte 1 bis 4 abzufragen.
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Der Auftraggeber wird die unter III.2.3 geforderten objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern einer differenzierten Bewertung unterziehen und diese wie folgt gewichten:
— die mögliche, erreichbare Punktzahl für die nach Ziff.
1, 2, 3, 4 und 5 genannten Kriterien wird mit 30 % der erreichbaren Gesamtpunktzahl festgelegt,
6 genannten Kriterien wird mit 55 % der erreichbaren Gesamtpunktzahl festgelegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Keine Kautionen und Sicherheiten, jedoch eine Berufshaftpflichtversicherung wie unter III.2.2 Ziff. 1 beschrieben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Mit dem Auftragnehmer wird ein Dienstleistungsvertrag auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des VHF, Bayern, Stand März 2012 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern abgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag an eine Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung, auch über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinaus, und Erklärung eines bevollmächtigten Vertreters (Federführers) zu überführen. Die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft (als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines weiteren Bieters) sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften.
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Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen, die nicht Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind, als Nachunternehmer mehrerer Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind zulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Er bewertet die Bewerbungen an Hand einer differenzierten Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Eignungskrierien nach den dort angegebenen Wichtungen. Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt ab mit der Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden die 3 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. 2. Für die Bewerbung ist zwingend ein "Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen" zu verwenden. Er enthält eine Zusammenstellung und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien. Er ist bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern im Zeitraum ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung bis zum 20.7.2012, 12:00 Uhr. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen ihre Bewerbung zusammen mit dem "Teilnahmeantag/Bewerbungsbogen" einreichen. Nicht unterschriebene Teilnahmeanträge/Bewerbungsbogen werden nicht gewertet.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Skizzenhafte Darstellung eines Einmündungs- oder Kreuzungsbereichs der Verkehrsanlage mit Darstellung der Aufteilung des Querschnittes und der Oberflächenausbildung. (35)
2. Aus dem Bewerbergespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich der Projektleitung/Sonderfachleute (30)
3. Projekteinschätzung (15)
4. Honorar (15)
5. Gesamteindruck der Präsentation (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt des Marktes Oberstaufen
Herrn Marktbaumeister Josef Aichele

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2847 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Falls der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft /der Bieter der Ansicht ist, es läge ein Verstoß gegen Vergabevorschriften durch die Vergabestelle (Auftraggeber) vor, wird insbesondere im Hinblick auf § 101 a GWB und § 107 GWB auf folgende Konkretisierung hingewiesen:
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— Verstöße, die sich aus der Auftragsbekanntmachung ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zu rügen. Dies ist der 30.7.2012, 12:00 Uhr,
— Sonstige erkannte Verstöße sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erkennen des Vergabefehlers zu rügen,
— Widerspricht die Vergabestelle der Rüge, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft/der Bieter spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle Rechtsmittel einzulegen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Markt Oberstaufen
Postanschrift: Schloßstraße 8
Postort: Oberstaufen
Postleitzahl: 87534
Telefon: +49 838693003-47 📞
Internetadresse: http://www.oberstaufen.info 🌏
Fax: +49 838693003-49 📠
Quelle: OJS 2012/S 119-197663 (2012-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160 850,77 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 209-343653
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 119-197663
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers (Markt Oberstaufen) - im Übrigen die Baustelle (Ortsdurchfahrt des Marktes Oberstaufen im Zuge der Rothenfelsstraße und der Hugo-von-Königsegg-Straße) soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-13 📅
Name: Steinbacher Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 6
Postort: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@steinbacher-consult.com 📧
Internetadresse: www.steinbacher-consult.com 🌏
Quelle: OJS 2012/S 209-343653 (2012-10-26)