Der Markt Oberstaufen beabsichtigt die bestehende Ortsdurchfahrt der früheren Staatsstraße 2005, letztmalig ausgebaut im Jahr 1982, im Zuge der Rothenfelsstraße von der Einmündung der Peter-Sutter-Straße bis zur Einmündung der Argen, Straße und die Hugo-von-Königsegg-Straße von der Rothenfelsstraße bis zum Montfortweg auf insgesamt ca. 400 m grundhaft zu sanieren und auszubauen. Dazu sollen die im Straßenkörper verlegten Leitungen der gemeindlichen Wasserversorgungsanlagen teilweise und die Abwasseranlagen einschließlich der Hausanschlüsse in großem Umfang nach neuzeitlichen Qualitätsstandards erneuert und erweitert und die Flächen für Fahrbahn und Gehwege neu geordnet, im Hinblick auf die Bedeutung des Marktes Oberstaufen als Heilbad und Kurort entsprechend gestaltet und mit einem dauerhaften und gleichermaßen ansprechenden Fahrbahnbelag befestigt werden. Dabei werden auch die Einmündungsbereiche der Seitenstraßen in die Ausbaumaßnahme mit einbezogen. Besonderer Wert wird auf eine verkehrssichere Ausbildung der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, auf eine verkehrsberuhigende Ausbildung des Fahrraumes und eine ansprechende Gestaltung des Straßenquerschnitts und dessen Einbindung in das vorhandene Umfeld gelegt. Dabei soll sich die Gestaltung des letzten Abschnitt der Ortsdurchfahrt an die bereits in den Vorjahren ausgebauten Abschnitte orientieren. Die gesamte Baumaßnahme ist weitgehend unter Aufrechterhaltung des Fahr- und Fußgängerverkehrs durchzuführen.
Im Auftrag des Marktes Oberstaufen soll dazu:
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, §§ 44 bis 47 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 2 Freianlagen, §§ 37 bis 39 HOAI, Ausgabe 2009 für die Oberflächengestaltung für Fahrbahn und Fußgängerbereich einschließlich der Bepflanzung,
— die Objektplanung nach Teil 3 Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung einschl. der Zuleitungen aus der Straßenentwässerung, §§ 40 bis 43 HOAI, Ausgabe 2009,
— die Örtliche Bauüberwachung entsprechend Ziff. 2.8.8 für das Leistungsbild 2.8 Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) und das Leistungsbild 2.9 Verkehrsanlagen als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 und,
— die fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn beim Wasserrechtsverfahren und der Stellung der Förderanträge bei der Beantragung der Zuwendungsmittel aus dem Städtebauförderprogramm und dem Finanzausgleichsgesetz nach FAG Art. 13 c) analog Ziff. 2.6.4 für das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach Ziff. 2.9 als Besondere Leistung nach Anlage 2 der HOAI, Ausgabe 2009 erbracht werden.
Sämtliche Ingenieur- und Architektenleistungen sind in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Oberstaufen unter Beachtung der Festlegungen des Marktgemeinderates bezüglich der finanziellen Eckdaten des Städtebauförderungsprogramms und des Finanzausgleichsgesetzes FAG Art. 13 c) zu erbringen.
Mit dem Ausbau und der Gestaltung des letzten Bauabschnittes der vormaligen Ortsdurchfahrt des Schroth-Heilbades und des Heilklimatischen Kurortes Oberstaufen beabsichtigt der Marktgemeinderat die erheblichen Anstrengungen der Vorjahre hinsichtlich der Verkehrsberuhigung der innerörtlichen Hauptachse zur Erschließung des Kurortes, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität für den Fußgänger im Innenbereich des Kurortes und die Aufwertung der städtebaulichen Situation in gestalterischer Hinsicht zum Abschluß zu bringen.
Zur Festlegung des Umfangs der auszubauenden Verkehrsanlage und der Anforderungen hinsichtlich der festzulegenden Ausbauqualität hat der Markt Oberstaufen einen Übersichtslageplan im Maßstab M 1: 500 und Bestandslagepläne im Maßstab M 1: 250 mit eingeblendeten Fotos des Straßenumfeldes vom Planungsbüro Peter Weigelt, Burgau erstellen lassen. Diese Planunterlagen sind als pdf. Dokumente erhältlich beim Bauamt des Marktes Oberstaufen im Zeitraum ab der Veröffentlichung der vorliegenden Auftragsbekanntmachung bis zum 20.7.2012, 12:00 Uhr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
“Es ist beabsichtigt mit den unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Ingenieur- und Architektenleistungen ein mit diesen Planungsleistungen mit hohem...”
Menge oder Umfang
Es ist beabsichtigt mit den unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Ingenieur- und Architektenleistungen ein mit diesen Planungsleistungen mit hohem Gestaltungsanspruch erfahrenes Planungsbüro oder auch eine Bewerbergemeinschaft bestehend aus Büroeinheiten von Ingenieuren und Architekten, die zusammen die ausgelobten Planungsleistungen erbringen können, auf der Grundlage der HOAI, Ausgabe 2009 zu beauftragen. Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 2 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI, Ausgabe 2009, sowie im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung) nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI, Ausgabe 2009 sowie im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Oberflächengestaltungen für Fahrbahn und Fußgängerbereiche) nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Ausgabe 2009. Ebenso werden im ersten Planungsauftrag die unter Ziff. II.1.5 näher bezeichneten Besonderen Leistungen für die Unterstützung des Bauherrn und Mitwirkung im Wasserrechtsverfahren und bei der Antragstellung auf Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung und des Finanzausgleichsgesetzes abgerufen. Der Marktgemeinderat will erst nach Kenntnis der Ergebnisse der Vorplanungsphase, sowohl der Planunterlagen als auch der Kostenschätzung, die Entscheidung für die Realisierung des letzten Abschnittes des Ausbaus und der beabsichtigten Gestaltung der Ortsdurchfahrt treffen.Der Abruf der restlichen Leistungsphasen 3 bis einschließlich 9 der vorgenannten Leistungsbilder und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung, alles nach HOAI, Ausgabe 2009, wird optional vereinbart.Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160 850,77 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge