Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4. Sanierung eines bestehenden Versorgungsnetzes und Erstellung einer neuen Energiezentrale (Neubau); die Kosten für die KG 300 und 400 werden mit ca. 5 600 000 EUR brutto als Kostenrahmen geschätzt: Zur Realisierung dieser Einsparpotentiale sind folgende Schritte zu berücksichtigen: — Beibehaltung der bestehenden dezentralen Kälteversorgung mit entsprechenden Erweiterungen in Bereichen der Häuser 13 und 16.2. Zusammenführung der Kältezentralen um Haus 16 in Haus 16.2, dadurch die Vergrößerung der Kältezentrale im Haus 16.2 auf ca. 1.000 kW Kälteleistung. Erschließung der einzelnen Kältezentralen durch Fernleitungen aus anderen Zentralen zur einer redundanten gegenseitigen Kälteversorgung und dadurch zur Steigerung der Versorgungssicherheit, — Weiterentwicklung der bereits angesetzten Systeme zur Abwärmenutzung aus der Rückkühlung der Kälteerzeuger zur Vorwärmung des Trinkwarmwassers, vor allem in den Kältezentralen Haus 13, Haus 16.2 und Kinderkrankenhaus (Haus 24). Durch die Realisierung dieser Maßnahmen sollen ca. 42 000 EUR/a eingespart werden (bei aktuellem Energiepreisstand). Als Einsparziel wird ca. 46 000 kg/a CO²-Emissionen definiert, — Für die Optimierung der Rückkühlung sind durch die Nutzung vom Grundwasser spürbare Einsparungen im Bereich der Kältezentralen im Haus 13 und im Haus 16.2 zu erwarten. Im Rahmen der Planungsarbeiten für die Kältezentrale im Haus 16.2 soll eine Kombilösung für Optimierung der Kälteerzeugung durch Vorwärmung des Trinkwarmwassers und durch die Nutzung des Grundwassers (direkt und indirekt) erarbeitet werden. Hier sollen Einsparungen an Energie- und Medienkosten in einer Höhe von ca. 30 000 EUR/a bei aktuellem Energiepreisstand erreicht werden. Als Einsparziel an CO²-Ausstoß wird ca. 90 000 kg/a definiert. Um die Schüttungsmenge einer Brunnenanlage im Gebiet des Klinikums Schwabing festzustellen, ist nach Informationen des Referats für Gesundheit und Umwelt der Stadt München eine Probebohrung erforderlich, — Bis Ende LP 2 muss eine Variantenbetrachtung von einer Fernwärmeversorgung und einer eigenen Energieversorgung erfolgen (inkl. Kostenschätzung). Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag im ca. Ende 3. Quartal 2012 zu vergeben, so bereits im 4. Quartal 2012 mit der Planung begonnen werden soll. Ziel ist, die Genehmigungsplanung (LP 4) im 1. Quartal 2013 (31.3.2013, Einreichen des Bauantrages) abzuschließen. Der Nutzungsbeginn ist zum Jahreswechsel 2014/2015 vorgesehen. Gegenwärtig wird seitens des Auftraggebers eruiert, ob ein Energie-Contracting für die weitere Planung und Umsetzung (ab LP 5) bis hin zum Betrieb vorgenommen werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4 für eine energetische Sanierung eines Versorgungsnetzes und Neubau einer Energiezentrale. Die LP 4 gem. HOAI wird abgerufen, sofern genehmigungsrelevante Leistungen erforderlich werden.
Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4 für eine energetische Sanierung eines Versorgungsnetzes und Neubau einer Energiezentrale. Die LP 4 gem. HOAI wird abgerufen, sofern genehmigungsrelevante Leistungen erforderlich werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum München GmbH
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Postleitzahl: 80337
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum -muenchen.de 🌏
E-Mail: gerhard.theen@klinikum-muenchen.de📧
Telefon: +49 89452279517📞
Fax: +49 89452279761 📠
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nichtzugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Teilnahmeanträge auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels des anzufordernden Teilnahmeantrags zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag kann per E-Mail oder Fax bei SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG, E-Mail: muenchen@stein-pm.de, Fax +49 895488899-88 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nichtzugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Teilnahmeanträge auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels des anzufordernden Teilnahmeantrags zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag kann per E-Mail oder Fax bei SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG, E-Mail: muenchen@stein-pm.de, Fax +49 895488899-88 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4.
Sanierung eines bestehenden Versorgungsnetzes und Erstellung einer neuen Energiezentrale (Neubau); die Kosten für die KG 300 und 400 werden mit ca. 5 600 000 EUR brutto als Kostenrahmen geschätzt:
Zur Realisierung dieser Einsparpotentiale sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
— Beibehaltung der bestehenden dezentralen Kälteversorgung mit entsprechenden Erweiterungen in Bereichen der Häuser 13 und 16.2. Zusammenführung der Kältezentralen um Haus 16 in Haus 16.2, dadurch die Vergrößerung der Kältezentrale im Haus 16.2 auf ca. 1.000 kW Kälteleistung. Erschließung der einzelnen Kältezentralen durch Fernleitungen aus anderen Zentralen zur einer redundanten gegenseitigen Kälteversorgung und dadurch zur Steigerung der Versorgungssicherheit,
— Beibehaltung der bestehenden dezentralen Kälteversorgung mit entsprechenden Erweiterungen in Bereichen der Häuser 13 und 16.2. Zusammenführung der Kältezentralen um Haus 16 in Haus 16.2, dadurch die Vergrößerung der Kältezentrale im Haus 16.2 auf ca. 1.000 kW Kälteleistung. Erschließung der einzelnen Kältezentralen durch Fernleitungen aus anderen Zentralen zur einer redundanten gegenseitigen Kälteversorgung und dadurch zur Steigerung der Versorgungssicherheit,
— Weiterentwicklung der bereits angesetzten Systeme zur Abwärmenutzung aus der Rückkühlung der Kälteerzeuger zur Vorwärmung des Trinkwarmwassers, vor allem in den Kältezentralen Haus 13, Haus 16.2 und Kinderkrankenhaus (Haus 24). Durch die Realisierung dieser Maßnahmen sollen ca. 42 000 EUR/a eingespart werden (bei aktuellem Energiepreisstand). Als Einsparziel wird ca. 46 000 kg/a CO²-Emissionen definiert,
— Weiterentwicklung der bereits angesetzten Systeme zur Abwärmenutzung aus der Rückkühlung der Kälteerzeuger zur Vorwärmung des Trinkwarmwassers, vor allem in den Kältezentralen Haus 13, Haus 16.2 und Kinderkrankenhaus (Haus 24). Durch die Realisierung dieser Maßnahmen sollen ca. 42 000 EUR/a eingespart werden (bei aktuellem Energiepreisstand). Als Einsparziel wird ca. 46 000 kg/a CO²-Emissionen definiert,
— Für die Optimierung der Rückkühlung sind durch die Nutzung vom Grundwasser spürbare Einsparungen im Bereich der Kältezentralen im Haus 13 und im Haus 16.2 zu erwarten. Im Rahmen der Planungsarbeiten für die Kältezentrale im Haus 16.2 soll eine Kombilösung für Optimierung der Kälteerzeugung durch Vorwärmung des Trinkwarmwassers und durch die Nutzung des Grundwassers (direkt und indirekt) erarbeitet werden. Hier sollen Einsparungen an Energie- und Medienkosten in einer Höhe von ca. 30 000 EUR/a bei aktuellem Energiepreisstand erreicht werden. Als Einsparziel an CO²-Ausstoß wird ca. 90 000 kg/a definiert. Um die Schüttungsmenge einer Brunnenanlage im Gebiet des Klinikums Schwabing festzustellen, ist nach Informationen des Referats für Gesundheit und Umwelt der Stadt München eine Probebohrung erforderlich,
— Für die Optimierung der Rückkühlung sind durch die Nutzung vom Grundwasser spürbare Einsparungen im Bereich der Kältezentralen im Haus 13 und im Haus 16.2 zu erwarten. Im Rahmen der Planungsarbeiten für die Kältezentrale im Haus 16.2 soll eine Kombilösung für Optimierung der Kälteerzeugung durch Vorwärmung des Trinkwarmwassers und durch die Nutzung des Grundwassers (direkt und indirekt) erarbeitet werden. Hier sollen Einsparungen an Energie- und Medienkosten in einer Höhe von ca. 30 000 EUR/a bei aktuellem Energiepreisstand erreicht werden. Als Einsparziel an CO²-Ausstoß wird ca. 90 000 kg/a definiert. Um die Schüttungsmenge einer Brunnenanlage im Gebiet des Klinikums Schwabing festzustellen, ist nach Informationen des Referats für Gesundheit und Umwelt der Stadt München eine Probebohrung erforderlich,
— Bis Ende LP 2 muss eine Variantenbetrachtung von einer Fernwärmeversorgung und einer eigenen Energieversorgung erfolgen (inkl. Kostenschätzung).
Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag im ca. Ende 3. Quartal 2012 zu vergeben, so bereits im 4. Quartal 2012 mit der Planung begonnen werden soll. Ziel ist, die Genehmigungsplanung (LP 4) im 1. Quartal 2013 (31.3.2013, Einreichen des Bauantrages) abzuschließen.
Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag im ca. Ende 3. Quartal 2012 zu vergeben, so bereits im 4. Quartal 2012 mit der Planung begonnen werden soll. Ziel ist, die Genehmigungsplanung (LP 4) im 1. Quartal 2013 (31.3.2013, Einreichen des Bauantrages) abzuschließen.
Der Nutzungsbeginn ist zum Jahreswechsel 2014/2015 vorgesehen.
Gegenwärtig wird seitens des Auftraggebers eruiert, ob ein Energie-Contracting für die weitere Planung und Umsetzung (ab LP 5) bis hin zum Betrieb vorgenommen werden soll.
Referenznummer: Ks-vof-arc
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München Schwabing.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Teilnahmeantrags zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden: 2 000 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen im Bereich Neubau (Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4)) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2009-2011).
(§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Darstellung der Beauftragungen zu abgefragten Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Gesundheitsbau (Klinik, Krankenhaus, Reha-Klinik, Medizinisches Versorgungszentrum und/oder Fachärztezentrum).
b) Darstellung von 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen im Bereich energetischer Sanierung, Umbau, Erweiterung (Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4)) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2009-2011) (§ 5 Abs. 5b VOF):
b) Darstellung von 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen im Bereich energetischer Sanierung, Umbau, Erweiterung (Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4)) aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2009-2011) (§ 5 Abs. 5b VOF):
c) Darstellung der Anzahl und Größe (anrechenbare Kosten) der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bearbeitenden Projekte bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen (Ingenieurleistungen für Objektplanung gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-4))
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden und sollen die Verteilung der Referenzprojekte auf die Bereiche Neubau (3 Referenzprojekte) und energetischer Sanierung/Umbau/Erweiterung (2 Referenzprojekte) berücksichtigen. Darüber hinaus gehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden und sollen die Verteilung der Referenzprojekte auf die Bereiche Neubau (3 Referenzprojekte) und energetischer Sanierung/Umbau/Erweiterung (2 Referenzprojekte) berücksichtigen. Darüber hinaus gehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die vom Bewerber im Teilnahmeantrag dargestellten Angaben zu den Referenzprojekten sind vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen (inkl. Angaben zu Kosten, Termine und Leistungsumfang) und mittels Referenzschreiben dem Teilnahmeantrag beizulegen. Erfolgt dies nicht, so werden bei der jeweiligen Referenz nur 50 % der erreichten Punkte gewertet. Das durch den Auftraggeber bestätigte Referenzschreiben wird in Gänze anerkannt, sollte die Referenz auf das Unternehmen als Ganzes ausgestellt sein.
Die vom Bewerber im Teilnahmeantrag dargestellten Angaben zu den Referenzprojekten sind vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen (inkl. Angaben zu Kosten, Termine und Leistungsumfang) und mittels Referenzschreiben dem Teilnahmeantrag beizulegen. Erfolgt dies nicht, so werden bei der jeweiligen Referenz nur 50 % der erreichten Punkte gewertet. Das durch den Auftraggeber bestätigte Referenzschreiben wird in Gänze anerkannt, sollte die Referenz auf das Unternehmen als Ganzes ausgestellt sein.
Die Referenz für den Projektleiter kann ebenfalls als Referenz für das Unternehmen herangezogen werden; der Projektleiter muss für das bietende Unternehmen tätig gewesen sein.
Referenzschreiben können nach Abgabe des Teilnahmeantrages nicht nachgereicht werden.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter jeweils eine Referenz angegeben werden. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellungsdatum nicht älter als 10 Jahre ist.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter jeweils eine Referenz angegeben werden. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellungsdatum nicht älter als 10 Jahre ist.
Es ist darzustellen, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
a) Für die maximale Bewertung hat das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter im Bereich Neubau folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 4 oder abgeschlossen,
b) Für die maximale Bewertung der beiden weiteren Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter im Bereich energetischer Sanierung/Umbau/Erweiterung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Gesundheitsbau (Klinik, Krankenhaus, Reha-Klinik, Medizinisches Versorgungszentrum und/oder Fachärztezentrum),
— Referenzprojekt beinhaltet energetische Sanierung/ Umbau/ Erweiterung im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden: 2 000 000,00 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 58 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 58 Punkte. a) Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Neubau können insgesamt 48 Punkte erreicht werden (3 x 16 Punkte); dabei wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 3 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? b) Bei der Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich energetischer Sanierung/Umbau/Erweiterung können insgesamt 10 Punkte erreicht werden (2 x 5 Punkte); dabei wird wie folgt vorgegangen - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 2 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? - Referenzprojekt beinhaltet energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb Personelle Besetzung 42 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 42 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können im Bereich Neubau maximal 16 Punkte und im Bereich energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der Referenzprojektanzahl von einem Projekt für den Projektleiter und einem Projekt für den stellvertretenden Projektleiter im Bereich Neubau können bei jeweils 16 Punkten insgesamt 32 Punkte erzielt werden und von einem Projekt für den Projektleiter und einem Projekt für den stellvertretenden Projektleiter im Bereich energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung bei jeweils 5 Punkten insgesamt 10 Punkte erreicht werden. In Summe ergeben sich bei 32 Punkten beim Neubau und 10 Punkte bei der Sanierung/Umbau/Erweiterung somit 42 Punkte (2 x Referenzprojekt mit max. 16 Punkten + 2 x Referenzprojekt mit max. 5 Punkten = max. 42 Punkte) a) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich Neubau des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 3 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33HOAI) erbracht? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? b) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich Sanierung/Umbau/Erweiterung unter laufendem Betrieb des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 2 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? - Referenzprojekt beinhaltet energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog ist im Teilnahmeantrag detailliert erläutert und folgt der nachstehenden Bewertungsmethodik: Ist das abgefragte Kriterium vollständig erfüllt, erhält der Bewerber die volle Bepunktung, die für das jeweilige Kriterium vorgesehen ist (ist im Teilnahmeantrag ersichtlich). Wenn das Kriterium nicht vollständig erfüllt wird, findet zur Ermittlung der Bepunktung eine lineare Interpolation statt: Grad der Erfüllung des Kriterium /Vollständige Erfüllung des Kriteriums x Maximale Bepunktung für das Kriterium = Bepunktung des Kriteriums. Bsp.: Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters im Bereich Neubau vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) >= 3 000 000 EUR brutto) werden 4 Punkte vergeben. Bei geringeren anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) als 3 000 000 EUR brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 in Höhe von insgesamt 1 500 000 EUR brutto werden 2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 500 000 EUR/3 000 000 EUR x 4 Punkte).
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 58 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 58 Punkte. a) Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Neubau können insgesamt 48 Punkte erreicht werden (3 x 16 Punkte); dabei wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 3 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? b) Bei der Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich energetischer Sanierung/Umbau/Erweiterung können insgesamt 10 Punkte erreicht werden (2 x 5 Punkte); dabei wird wie folgt vorgegangen - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 2 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? - Referenzprojekt beinhaltet energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb Personelle Besetzung 42 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 42 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können im Bereich Neubau maximal 16 Punkte und im Bereich energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der Referenzprojektanzahl von einem Projekt für den Projektleiter und einem Projekt für den stellvertretenden Projektleiter im Bereich Neubau können bei jeweils 16 Punkten insgesamt 32 Punkte erzielt werden und von einem Projekt für den Projektleiter und einem Projekt für den stellvertretenden Projektleiter im Bereich energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung bei jeweils 5 Punkten insgesamt 10 Punkte erreicht werden. In Summe ergeben sich bei 32 Punkten beim Neubau und 10 Punkte bei der Sanierung/Umbau/Erweiterung somit 42 Punkte (2 x Referenzprojekt mit max. 16 Punkten + 2 x Referenzprojekt mit max. 5 Punkten = max. 42 Punkte) a) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich Neubau des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 3 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33HOAI) erbracht? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? b) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich Sanierung/Umbau/Erweiterung unter laufendem Betrieb des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) > 2 000 000 EUR brutto)? - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 1-4 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 4 oder ist es bereits abgeschlossen? - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Gesundheitsbau? - Referenzprojekt beinhaltet energetische Sanierung/Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog ist im Teilnahmeantrag detailliert erläutert und folgt der nachstehenden Bewertungsmethodik: Ist das abgefragte Kriterium vollständig erfüllt, erhält der Bewerber die volle Bepunktung, die für das jeweilige Kriterium vorgesehen ist (ist im Teilnahmeantrag ersichtlich). Wenn das Kriterium nicht vollständig erfüllt wird, findet zur Ermittlung der Bepunktung eine lineare Interpolation statt: Grad der Erfüllung des Kriterium /Vollständige Erfüllung des Kriteriums x Maximale Bepunktung für das Kriterium = Bepunktung des Kriteriums. Bsp.: Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters im Bereich Neubau vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) >= 3 000 000 EUR brutto) werden 4 Punkte vergeben. Bei geringeren anrechenbare Kosten (Σ KG 300, 400) als 3 000 000 EUR brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 in Höhe von insgesamt 1 500 000 EUR brutto werden 2 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 500 000 EUR/3 000 000 EUR x 4 Punkte).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Städtisches Klinikum München GmbH, VOB-Stelle, Fritz-Erler-Str. 30, 81737 München
Herrn Theen
Name: SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG
Postanschrift: Nymphenburger Straße 86
Postleitzahl: 80636
Kontaktperson: SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG
Herrn Schäfer
Telefon: +49 895488899-70📞
E-Mail: muenchen@stein-pm.de📧
Fax: +49 895488899-88 📠
URL für weitere Informationen: http://www.stein-pm.de🌏
URL der Dokumente: http://www.stein-pm.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2013-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ks-vof-arc
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nichtzugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Teilnahmeanträge auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels des anzufordernden Teilnahmeantrags zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag kann per E-Mail oder Fax bei SPM Stein Projektmanagement GmbH & Co. KG, E-Mail: muenchen@stein-pm.de, Fax +49 895488899-88 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762411 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 165-274154 (2012-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Referenzprojekt (projektspezifisch) (10)
2. Projekteinschätzung/Projektanalyse (20)
3. Projektbezogenes Qualitätsmanagement (25)
4. Anwesenheit während der Planung und Realisierung (10)
5. Beantwortung der Fragen des Gremiums (15)
6. Auftreten des Bewerberteams (15)
7. Honorarangebot (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-13 📅
Name: Ludes Generalplaner GmbH
Postanschrift: Kaulbachstraße 62
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).