Instandhaltung ET-Anlagen im SZ 1 Angebot für: Instandhaltungsvertrag für ET Vergabenummer: ZDF-170-OV-12-014
Der AN übernimmt im Rahmen dieses Vertrages die Ausführung von elektrotechnischen Installationsarbeiten (Änderungen und Ergänzungen) an Mittel- und Niederspannungsanlagen, Steuer- und Sicherheitsbatterien einschl. Ladegeräten und Sicherheitsleuchten in sämtlichen Gebäuden des Sendezentrums 1 (SZ 1) des ZDF, ZDF-Str. 1 in Mainz.
Das Sendezentrum Mainz setzt sich aus mehreren Verwaltungs- und Technikgebäuden zusammen. Die komplexe Nutzungsmischung besteht aus Sendestudios mit moderner analoger und digitaler Technik und Büroflächen. Die Inbetriebnahme der ersten Gebäude erfolgte bereits in den siebziger Jahren. Weitere Gebäude wurden in den nachfolgenden Jahrzehnten in Betrieb genommen.
Zum SZ 1 gehören folgende Gebäuden:
1. Hochhaus,
2. Haustechnik-Gebäude,
3. Kasino-Gebäude,
4. Werkstattgebäude,
5. AÜ-Gebäude,
6. KFZ-Gebäude,
7. Sendebetriebsgebäude mit
— Studio-N,
— Fernsehgartengebäude.
8. Redaktionsgebäude.
II.2) Menge oder Umfang des Auftrages.
II.2.1) Gesamtmenge bzw. –umfang (einschließlich aller Lose und Optionen, falls zutreffend).
Für die auszuführenden Leistungen erhält der AN vom ZDF ausgestellte Service-Aufträge (SA). Für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden je Anlage jeweils separate SA erstellt. Sind mit der Wartung gleichzeitig größere, unvorhersehbare Instandsetzungen durchzuführen (> 0,5 h), so ist hierfür ebenfalls ein SA vor Ausführung der Leistung anzufordern.
Der AN hat seine Leistungen (ausgenommen Störungsbeseitigung und sofern es der Betriebsablauf erlaubt) innerhalb der beim AG betriebsüblichen Arbeitszeit (7:30-16:00 Uhr) durchzuführen. Erfahrungsgemäß sind ca. 30 – 50 % der Leistungen in Nachtarbeit zu erbringen. Der Zeitpunkt der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten ist mit der Fachabteilung rechtzeitig vor Beginn abzustimmen (siehe Anlage 1, Telefon- und Faxverzeichnis).
Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung unverzüglich, in dringenden Fällen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) durchzuführen.
Nach Durchführung der Serviceleistung sind vom Personal des AN auf dem SA die Ausführenden, die Arbeitszeiten, stichwortartig die durchgeführten Arbeiten, das Ergebnis und die eingesetzten Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien mit Preis einzutragen. Der SA ist vom zuständigen Personal des AG (siehe Anlage 1) gegenzuzeichnen. Zwei Kopien des SA verbleiben beim AG.
Kann die Arbeit zu dem vereinbarten Zeitpunkt aus vom AG zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, werden die dadurch entstandenen Kosten dem AG in Rechnung gestellt. Wege- und Wartezeiten gelten hierbei als Arbeitszeit.
Teilweise müssen Arbeiten aufgrund betrieblicher Vorgaben teilweise auch im Spät- oder Nachtdienst, nach Sendeschluss oder am Wochenende und an Feiertagen durchgeführt werden.
Der Jahresbedarf wird geschätzt auf ca.:
— 2.080 Obermonteurstunden,
— 22.880 Monteurstunden und
— 2.080 Auszubildenderstunden.
Seitens des AN besteht kein Anspruch auf die Beauftragung bestimmter oder regelmäßiger Einzelleistungen oder Leistungskontingente.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-05.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-03-05
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Auftragsbekanntmachung
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