Interessenbekundungsverfahren: Betreiber für die Multi-Purpose-Pier Brunsbüttel
Vorweggeschickt wird, dass es sich um ein einstufiges und nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO / LHO Schleswig-Holstein handelt.
Aufgabenbeschreibung.
Der Offshore-Windenergie wird eine zentrale Rolle im deutschen Energiewandel zugemessen. Obwohl andere Bundesländer bereits einen großen Vorsprung im Ausbau von Produktionskapazitäten haben, bescheinigen Gutachten Schleswig-Holstein gute Chancen zur Ansiedlung von Produktionseinrichtungen. Insbesondere Brunsbüttel wird sich auf Grund seiner Lage als Fabrikations- und Verschiffungsstandort für Großkomponenten wie Türmen und Fundamenten etablieren können, wenn die notwendige Infrastruktur angeboten werden kann. Die Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH beabsichtigt daher, die Brunsbütteler Hafenkapazitäten durch eine neue Multi-Purpose-Pier an der Elbe zu ergänzen.
Diese Pier ist entsprechend den Anforderungen der Offshore-Windindustrie konzipiert. Zur Gewährleistung der Funktion eines öffentlichen Hafens sowie einer möglichst optimalen Auslastung über das Jahr soll die Pier als Multi-Purpose-Hafen ausgestaltet werden und so das bereits am Elbehafen existierende Angebot erweitern. Die neue Pier stellt dabei jedoch eine eigenständige Einheit dar, die weder organisatorisch noch vom Eigentum her mit dem Elbehafen oder der Brunsbüttel Ports GmbH verbunden ist.
Der Zeitplan sieht vor, auf der Basis dieses Interessensbekundungsverfahrens die Investitionsentscheidung zu fällen. Mit den notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren würde dann Mitte 2012 begonnen werden können, so dass der Hafenbau bis Mitte 2016 abgeschlossen sein und die Pier durch den Betreiber übernommen werden könnte.
Die Multi-Purpose-Pier wird an der Elbe, etwa mittig zwischen dem Elbehafen und dem Kernkraftwerk Brunsbüttel liegen. Die Planung sieht eine Pierfläche von 8 ha vor, die west- und ostseitig geböscht ist und nach Süden einen gespundeten Liegeplatz (Kailänge 200 m, Sohltiefe 11 m NN) aufweist. Die gesamte Fläche ist auf 50 kN/m² Traglast ausgerichtet, es wird zudem eine 400 m² große Schwerlastfläche mit 400 kN/m² geben. Der Anschluss an das Hinterland wird über eine schwerlastfähige Rampe erfolgen.
Der Bau des Hafens wird von der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH mit öffentlichen Mitteln durchgeführt werden, die Pier wird daher als kommunaler Hafen im öffentlichen Eigentum verbleiben. Der Bau der Pier sowie die Erschließung des Hinterlandes werden von der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH durchgeführt und sind nicht Teil dieses Interessensbekundungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, im Hinterland Lagerung, Assembling und eventuell Produktion von Großkomponenten für Offshore-Windkraftanlagen zu etablieren, diese würden dann von dort aus direkt zur Installation in den Offshore-Windparks verschifft werden. Der Hafen würde also erwartungsgemäß von sehr unterschiedlichen hierfür verwendeten Schiffstypen angelaufen werden, von reinen Transportbarges bis zu Jack-Up-Plattformen.
Der Interessent würde die Aufgabe des Hafenbetreibers übernehmen. Auf ihn entfielen die Planung und Ausstattung des Hafens mit der benötigten Suprastruktur sowie die Abfertigung der Schiffe und der Umschlag der Waren – je nach Absprache mit den künftigen Nutzern der Hinterlandflächen nur im Hafenbereich oder auch auf den angrenzenden ca. 26 ha. Die Suprastruktur verbleibt im Eigentum des Betreibers, eine mögliche Übernahme bei Wechsel des Betreibers durch die Hafeneigentümerin oder den neuen Betreiber wäre bei Bedarf separat zu verhandeln.
Der Interessent würde die Hafenpier von der Eigentümerin pachten. Die Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH erwartet eine jährliche Pachtzahlung von mindestens 400 000 EUR.
Einnahmen sind für den Betreiber über Hafenentgelte und Umschlagsgebühren zu generieren. Ein Entgeltkatalog liegt nicht vor und ist somit frei gestaltbar, was die Eigenständigkeit des Betreibers unterstreicht.
Der neue Hafen wird für eine Betriebsdauer von 40 Jahren konzipiert. Das Interesse der Eigentümerin ist es, den Betrieb in dieser Zeit möglichst unterbrechungsfrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Eigentümerin über die Gesamtlebensdauer des Hafens durchaus gewünscht ist.
Für die Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH als Bauherrin und Eigentümerin des Hafens ist zu diesem Zeitpunkt vorrangig relevant zu wissen, ob sich unter den geschilderten Bedingungen potenziell Betreiber für die geschilderte Multi-Purpose-Pier identifizieren lassen. Nur auf dieser Basis ist letztlich die Entscheidung für oder gegen den Hafenbau zu fällen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-02-02
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Auftragsbekanntmachung
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