Interessenbekundungsverfahren Landeshafen Büsum
Verfahren.
Die GMSH führt für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein ein einstufiges und nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO / LHO Schleswig-Holstein durch. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Kosten für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren können nicht übernommen werden.
Das Interessenbekundungsverfahren ersetzt kein vergaberechtliches Verfahren. Gegebenenfalls ist vorgesehen, im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren, ein förmliches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Absatz 3 VOL/A durchzuführen. Dieser Verfahrensschritt steht jedoch unter dem Vorbehalt von Gremienentscheidungen. Ein Anspruch auf Durchführung eines Verhandlungsverfahrens besteht nicht. Ebenso besteht auch kein Anspruch auf Teilnahme.
Beschreibung der Aufgabe.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein ist daran interessiert, seine Häfen insbesondere im Hinblick auf die Energiewende und deren Schwerpunkt Offshore-Energie weiterzuentwickeln. Die Nachfrage nach Hafenflächen an der deutschen Nordseeküste zur Versorgung der Offshore-Windenergieanlagen wird voraussichtlich stark zunehmen. Vor diesem Hintergrund wird in der Form eines Interessenbekundungsverfahrens abgefragt, welche gewerblichen Nutzungsinteressen insbesondere für Offshore-Zwecke im Büsumer Hafen bestehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-09-20
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Auftragsbekanntmachung
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