Interessenbekundungsverfahren (Markterkundung) Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Betzdorf
Die regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf AöR beabsichtigt eine zuverlässige und hochwertige Breitbandtechnologie im Gebiet der Verbandsgemeinde Betzdorf herstellen zu lassen. Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahren (Markterkundungsverfahren) außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2004/18 EG soll ein Auftrag erteilt werden über die Errichtung und den Betrieb eines Glasfasernetzes im Gebiet der Verbandsgemeinde Betzdorf, und zwar in der Stadt Betzdorf, der Ortsgemeinde Walmenrod, Scheuerfeld, Alsdorf, Grünebach und Betzdorf-Dauersberg. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses von ca. 7 100 Haushalten. Ein Anschluss und Benutzungszwang besteht nicht. Die Kosten für die Errichtung des Netzes betragen voraussichtlich zirka 2 000 000 EUR. Ein Entgelt oder einen Zuschuss für die Errichtung des Netzes erhält der Auftragnehmer nicht, aber das Recht den Bürgern der VG Betzdorf eine Breitbandversorgung entgeltlich anzubieten. Die Versorgung hat mit einer Leistung von mindestens 25 Mbit/s in mindestens 95 % der Haushalte zu erfolgen. Dieses Interessenbekundungsverfahren erfolgt zweistufig in Anlehnung an ein förmliches Verhandlungsverfahren nach § 3 VOL/A EG. Interessierte Bieter die in der ersten Stufe ihre Eignung nachgewiesen haben, werden in der zweiten Stufe gebeten ein aussagefähiges Konzept zur Errichtung und den Betrieb des Breitbandnetzes zu erstellen, auf Grundlage dessen die Auftragsverhandlung stattzufinden hat.
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-06.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-03-06
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Auftragsbekanntmachung
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2012-03-20
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Ergänzende Angaben
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