Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist das Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten der KfW, strategisch orientiert, fachbereichsübergreifend, bedarfsgesteuert und daher rahmenvertraglich strukturiert. Unter Großprojekten versteht die KfW Projekte mit folgenden Eigenschaften: — hohe fachliche und technologische Komplexität, — zahlreiche beteiligte Bereiche innerhalb der KfW, — unterschiedliche eingebundene externe Dienstleister, — nachhaltige Veränderungen innerhalb der in der KfW eingesetzten Technologien sowie aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen, — Besondere strategische Bedeutung für die Gesamtbank/Konzern. Programme sind Bündelungen von inhaltlich oder prozessual verwandten und / oder voneinander abhängigen (Groß-)Projekten. Zur Zeit hat die KfW verschiedene Großprojekte/Programme initiiert: Insbesondere handelt es sich um. — Umsetzung der IFRS9-Anforderungen, — SAP – Finanzarchitektur, — Kundenorientierung, — Organisatorischer Reifegrad der IT. Potenziell erwächst der Bedarf für weitere Großprojekte bzw. Programme in der KfW. Der Auftrag hat im Wesentlichen drei Ziele: — übergreifende Unterstützung der beteiligten Bereiche der KfW bei der Durchführung der ambitionierten Großprojekte innerhalb des angestrebten Zeithorizonts und Budgets, — kritische Begleitung der Projektdurchführung und der Arbeitsfortschritte der beteiligten Fachbereiche, der KfW-IT und der beauftragten externen Dienstleister zur Ermöglichung, — einer effektiven und frühzeitigen Reaktion bei kritischen Entwicklungen durch flexibel einsetzbare, hoch qualifizierten Ressourcen zur direkten Unterstützung der Großprojekt- bzw. Programmleitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Managementberatung
Menge oder Umfang: Ca. 3 000 - 4 000 Beratertage pro Jahr (unverbindliche Schätzung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
1. Achtung:
Die KfW behält sich vor, Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren auszuschließen, die an der Leistungserbringung jener Großprojekte beteiligt sind, deren Interimsmanagement vorliegendend ausgeschrieben wird. Durch diese Maßnahme sollen mögliche Interessenkollisionen vermieden werden, die sich aus der Übernahme der Leistung „Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten“ und der gleichzeitigen Erbringung der Leistung ergeben können.
2. Zeitplan für das Vergabeverfahren:
— Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 24.2.2012, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: 7.3.2012,
— Frist zur Abgabe des Angebots: 26.3.2012, 10:00 Uhr.
3. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 24.2.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.2.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Die KfW behält sich vor, Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren auszuschließen, die an der Leistungserbringung jener Großprojekte beteiligt sind, deren Interimsmanagement vorliegendend ausgeschrieben wird. Durch diese Maßnahme sollen mögliche Interessenkollisionen vermieden werden, die sich aus der Übernahme der Leistung „Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten“ und der gleichzeitigen Erbringung der Leistung ergeben können.
2. Zeitplan für das Vergabeverfahren:
— Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 24.2.2012, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: 7.3.2012,
— Frist zur Abgabe des Angebots: 26.3.2012, 10:00 Uhr.
3. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 24.2.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.2.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist das Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten der KfW, strategisch orientiert, fachbereichsübergreifend, bedarfsgesteuert und daher rahmenvertraglich strukturiert.
Unter Großprojekten versteht die KfW Projekte mit folgenden Eigenschaften:
— hohe fachliche und technologische Komplexität,
— zahlreiche beteiligte Bereiche innerhalb der KfW,
— nachhaltige Veränderungen innerhalb der in der KfW eingesetzten Technologien sowie aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen,
— Besondere strategische Bedeutung für die Gesamtbank/Konzern.
Programme sind Bündelungen von inhaltlich oder prozessual verwandten und / oder voneinander abhängigen (Groß-)Projekten.
Zur Zeit hat die KfW verschiedene Großprojekte/Programme initiiert:
Insbesondere handelt es sich um.
— Umsetzung der IFRS9-Anforderungen,
— SAP – Finanzarchitektur,
— Kundenorientierung,
— Organisatorischer Reifegrad der IT.
Potenziell erwächst der Bedarf für weitere Großprojekte bzw. Programme in der KfW.
Der Auftrag hat im Wesentlichen drei Ziele:
— übergreifende Unterstützung der beteiligten Bereiche der KfW bei der Durchführung der ambitionierten Großprojekte innerhalb des angestrebten Zeithorizonts und Budgets,
— kritische Begleitung der Projektdurchführung und der Arbeitsfortschritte der beteiligten Fachbereiche, der KfW-IT und der beauftragten externen Dienstleister zur Ermöglichung,
— einer effektiven und frühzeitigen Reaktion bei kritischen Entwicklungen durch flexibel einsetzbare, hoch qualifizierten Ressourcen zur direkten Unterstützung der Großprojekt- bzw. Programmleitung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 84 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: VSt. 101/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bewerber oder Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Teilnahmeantrag geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass.
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter, und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter, und,
— zu § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).
—— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 AEntG zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
—— und, dass die dort in § 23 AEntG genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber gilt als wirtschaftlich geeignet, wenn er mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt,
— den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) zu erbringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) zu erbringen:
— für Sach- und Personenschäden: 500 000,00 EUR/Jahr,
— für Vermögensschäden: 200 000,00 EUR/Jahr.
Und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
— vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung durch die KfW eine positive Bankauskunft gem. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, richtet sich nach der Höhe der im Auswahlverfahren vergebenen Gesamtpunktzahl.
Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Bewertet werden folgende Eignungskriterien:
— "Mitarbeiterzahlen".
Hier erwartet die KfW Angaben der Bewerber zu der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Mitarbeiter, die nachgewiesene Erfahrung im Bereich „Interimsmanagement Großprojektsteuerung“ (vgl. Ziffer II.1.5) haben. Doppelzählungen sind nicht erlaubt. Sollten Berater mehrere Beratungsthemenfelder abdecken, so hat sich der Bewerber für eine eindeutige Zuordnung mittels Prioritätensetzung zu entscheiden.
Hier erwartet die KfW Angaben der Bewerber zu der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Mitarbeiter, die nachgewiesene Erfahrung im Bereich „Interimsmanagement Großprojektsteuerung“ (vgl. Ziffer II.1.5) haben. Doppelzählungen sind nicht erlaubt. Sollten Berater mehrere Beratungsthemenfelder abdecken, so hat sich der Bewerber für eine eindeutige Zuordnung mittels Prioritätensetzung zu entscheiden.
— „Übergeordnetes Betriebskonzept“.
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bewerbers. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5), insb. die Beschreibung beim Bewerber bereits etablierter Maßnahmen.
Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bewerbers. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5), insb. die Beschreibung beim Bewerber bereits etablierter Maßnahmen.
— zur fachlichen und methodischen Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
— zur Sicherstellung des Einsatzes als Interimsmanager auf Grundlage der jeweils in der Finanzdienstleistungsbranche geltenden aktuellen regulatorischen Anforderungen,
— zur Qualitätssicherung der Interimsmanagementdienstleistungen (z.B. Zertifizierungen etc.),
— zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall,
— „Vergleichbare Leistungen“.
Mit der Abfrage von vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Die vergleichbaren Leistungen müssen folgende 7 Teilleistungen beinhalten: (1.) Validierung der vorhandenen Projektstrukturen und der Projektschritte, (2.) Einführung der Projektorganisation, (3.) Identifikation von Projektverzögerungen und Initiierung von korrigierenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, (4.) Operationalisierung der strategischen Ziele des gesteuerten Projekts, (5.) Durchführung von Interviews, Moderation von Workshops, Dokumentation und Präsentation von Ergebnissen, (6.) Initiierung / Begleitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu Projektergebnissen sowie (7.) Kommunikation mit Schlüsselrollen, einschließlich Vorstand oder vergleichbarer Position, auch in der Funktion eines Konfliktlösers/ Mediators.
Mit der Abfrage von vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Die vergleichbaren Leistungen müssen folgende 7 Teilleistungen beinhalten: (1.) Validierung der vorhandenen Projektstrukturen und der Projektschritte, (2.) Einführung der Projektorganisation, (3.) Identifikation von Projektverzögerungen und Initiierung von korrigierenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, (4.) Operationalisierung der strategischen Ziele des gesteuerten Projekts, (5.) Durchführung von Interviews, Moderation von Workshops, Dokumentation und Präsentation von Ergebnissen, (6.) Initiierung / Begleitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zu Projektergebnissen sowie (7.) Kommunikation mit Schlüsselrollen, einschließlich Vorstand oder vergleichbarer Position, auch in der Funktion eines Konfliktlösers/ Mediators.
Außerdem sind insb. Angaben zu tätigen:
— über den Umfang der jeweiligen vergleichbare Leistung (in Beratertagen),
— über das Branchenumfeld, in dem die jeweilige vergleichbare Leistung erbracht wurde,
— darüber, ob die vergleichbare Leistung bereits ganz oder erst teilweise abgeschlossen ist.
Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt.
Mindeststandards:
Als geeignet gilt ein Bewerber nur dann, wenn er mehr als 50 Punkte erreicht.
Als geeignet gilt ein Bewerber überdies nur dann, wenn er mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Leistungen vorlegt. Die entsprechenden Tabellen (Ziff. 10.2.3 des Teilnahmeantrags) sind jeweils vollständig auszufüllen. Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und schriftlich begründen. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistung zu entscheiden. Bleiben Angaben ohne Begründung offen, wird die vergelichbare Leistung nicht gewertet.
Als geeignet gilt ein Bewerber überdies nur dann, wenn er mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Leistungen vorlegt. Die entsprechenden Tabellen (Ziff. 10.2.3 des Teilnahmeantrags) sind jeweils vollständig auszufüllen. Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und schriftlich begründen. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistung zu entscheiden. Bleiben Angaben ohne Begründung offen, wird die vergelichbare Leistung nicht gewertet.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen (s. Ziff. 10.2.3 des Teilnahmeantrags) müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Abschluss nicht vor 2007,
— Umfang jeweils mindestens 500 Beratertage.
Als geeignet gilt ein Bewerber außerdem nur dann, wenn er alle 7 Teilleistungen über die genannten vergleichbaren Leistungen mindestens einmal erbracht hat.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Ein Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) zu erbringen:
— Ein Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) zu erbringen:
— für Sach- und Personenschäden: 500 000,00 EUR/Jahr,
— für Vermögensschäden: 200 000,00 EUR/Jahr.
Der Versicherungsschutz ist mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
— Vor Zuschlagserteilung ist binnen 6 KT nach Aufforderung durch die KfW eine positive Bankauskunft gem. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) abzugeben, aus der hervorgeht,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und,
— dass sie in dem Fall, dass sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die zu begleitenden Großprojekte werden sich mindestens über einen Zeitraum von 5–7 Jahren erstrecken. Die externe Unterstützung muss sich über denselben Zeitraum erstrecken, um die gebotene Beratungskontinuität zu gewährleisten.
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Verhandlungsphase wird die KfW diejenigen Teilnehmer auffordern, deren wertungsfähige Teilnahmeanträge nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen. Die Bewertungsmatrix, die im Teilnahmewettbewerb verwendet wird, wird in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Zur Verhandlungsphase wird die KfW diejenigen Teilnehmer auffordern, deren wertungsfähige Teilnahmeanträge nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen. Die Bewertungsmatrix, die im Teilnahmewettbewerb verwendet wird, wird in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Kontaktperson: RA Christoph Kaiser
E-Mail: kaiser@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
URL der Dokumente: www.hfk.de🌏
Die KfW behält sich vor, Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren auszuschließen, die an der Leistungserbringung jener Großprojekte beteiligt sind, deren Interimsmanagement vorliegendend ausgeschrieben wird. Durch diese Maßnahme sollen mögliche Interessenkollisionen vermieden werden, die sich aus der Übernahme der Leistung „Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten“ und der gleichzeitigen Erbringung der Leistung ergeben können.
Die KfW behält sich vor, Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren auszuschließen, die an der Leistungserbringung jener Großprojekte beteiligt sind, deren Interimsmanagement vorliegendend ausgeschrieben wird. Durch diese Maßnahme sollen mögliche Interessenkollisionen vermieden werden, die sich aus der Übernahme der Leistung „Interimsmanagement für die Steuerung von Großprojekten“ und der gleichzeitigen Erbringung der Leistung ergeben können.
2. Zeitplan für das Vergabeverfahren:
— Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 24.2.2012, 10:00 Uhr,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: 7.3.2012,
— Frist zur Abgabe des Angebots: 26.3.2012, 10:00 Uhr.
3. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
5. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
6. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 24.2.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. zugegangen sein.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 24.2.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.2.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.2.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 019-030918 (2012-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Konzept Gestaltung von Querschnittsfunktionen in großen Programmen und Großprojekten (20)
3. Projektskizze zur Ablösung der Darlehensbuchhaltung (20)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-10 📅
Name: The Boston Consulting Group
Postanschrift: Ludwigstraße 21
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: COREtransform GmbH und BAIN & Company, Inc. (Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Am Sandwerder 21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14109