Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby / Bauleit- und Erschließungsplanung
Die Stadt Schleswig und die Gemeinden Borgwedel, Busdorf, Dannewerk, Ellingstedt, Fahrdorf, Geltorf, Hollingstedt, Hüsby, Idstedt, Jübek, Kropp, Lottorf, Lürschau, Neuberend, Nübel, Schaalby, Schuby, Selk, Silberstedt, Taarstedt, Tolk und Treia bilden den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby. Die Verbandsmitglieder streben eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und Verkauf von Gewerbeflächen des Interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby an. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit im südlichen Kreisgebiet durch die Bereitstellung von überregional ausgerichteten Gewerbeflächen zu stärken. Das Gewerbegebiet hat eine Größe von ca. 52 ha und liegt im Gebiet der Gemeinde Schuby, die die Bauleitplanung durchführt. Die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes obliegt dem Zweckverband.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Vergabe der Bauleit- und Erschließungsplanung (Bebauungsplan gem. § 19 HOAI, Besondere Leistungen gem. § 3 HOAI, Ingenieurbauwerke gem. § 40 f. HOAI Leistungsphasen 1- 4 und Verkehrsanlagen gem. § 46 f. HOAI Leistungsphasen 1 – 4).
Das Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan ist abgeschlossen und positiv beschieden worden. Aufbauend auf dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schuby, der sich derzeit im Aufstellungsverfahren befindet, sollen bedarfsgerecht und mit entsprechend zeitlichem Versatz Bebauungspläne aufgestellt werden. Bereits im laufenden F-Plan-Verfahren wurden besondere Hinweise zu den archäologischen, wasserwirtschaftlichen, naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belangen gegeben. Bestandteil des Auftrages ist auch die Umweltprüfung. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Schalltechnisches Gutachten liegen bereits vor.
Aufbauend auf den Bebauungsplänen ist Bestandteil des Auftrages die Erschließungsplanung der entsprechenden Teilbauabschnitte bis zur Genehmigungsplanung (§§ 40 f. und 46 f. HOAI Leistungsphasen 1 -4 für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), die eine Kostenberechnung nach DIN 276 für die Beantragung der Fördermittel enthalten muss.
Die verkehrstechnische Anbindung des Gewerbegebietes erfolgt über einen bereits vorhandenen drei-armigen Kreisverkehr, der gleichzeitig die Autobahn A7 anbindet sowie über eine auszubauende Zufahrt zu einer Bundesstraße (B 201). Das Schmutzwasser ist über eine Druckrohrleitung abzutransportieren. Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung ist ausreichend Speichervolumen zu schaffen, damit die vorhandene Vorflut das anfallende Niederschlagswasser aufnehmen kann.
Aufgrund der landesplanerischen Vorgaben und der angestrebten Förderkulisse ist eine Beauftragung in Teilabschnitten vorgesehen.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sich ein erster Bauabschnitt auf rund 50 % der Gesamtfläche erstrecken wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-10-30
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Auftragsbekanntmachung
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2013-03-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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