Investorenausschreibung "Klimaschutzsiedlung Bauxhof" - Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung

Stadt Erkelenz

Die Stadt Erkelenz beabsichtigt die Veräußerung von insgesamt 17 000 m² Grundstücksfläche zum Zwecke der Bebauung mit einer Klimaschutzsiedlung, vorzugsweise im Zusammenhang mit dem Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen".
Bestandteil der Bauleistung für die Klimaschutzsiedlung "Bauxhof" ist der Ankauf der Grundstücksflächen, der Abbruch vorhandener Bausubstanz einschließlich Erschließungsanlagen (5 Geschosswohnungsbauten mit 40 Wohneinheiten), die städtebauliche Siedlungsplanung mit Reihen- und/oder Doppelhäusern in Passivhausbauweise, der Bau der Erschließungsanlagen und einer Lärmschutzwand an der Bundesstraße 57 sowie der Bau der Wohngebäude nach den Vorgaben eines Planungsprogramms für die Klimaschutzsiedlung "Bauxhof".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-15 Auftragsbekanntmachung
2014-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtentwicklungsbauarbeiten
Menge oder Umfang: 17 000 qm zu verkaufende Grundstücksfläche
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtentwicklungsbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erkelenz
Postanschrift: Johannismarkt 17
Postleitzahl: 41812
Postort: Erkelenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.erkelenz.de 🌏
E-Mail: ansgar.lurweg@erkelenz.de 📧
Telefon: +49 243185204 📞
Fax: +49 243185307 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 95-156508
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Es ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, dass bei der in I.1 genannten Stelle (Sozietät Wolter Hoppenberg) schriftlich oder per E-Mail angefordert werden kann. Unter http://www.erkelenz.de/de/erkelenz_aktuell/index.html kann ein Exposé mit einer näheren Darstellung zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens abgerufen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erkelenz beabsichtigt die Veräußerung von insgesamt 17 000 m² Grundstücksfläche zum Zwecke der Bebauung mit einer Klimaschutzsiedlung, vorzugsweise im Zusammenhang mit dem Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen".
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Bestandteil der Bauleistung für die Klimaschutzsiedlung "Bauxhof" ist der Ankauf der Grundstücksflächen, der Abbruch vorhandener Bausubstanz einschließlich Erschließungsanlagen (5 Geschosswohnungsbauten mit 40 Wohneinheiten), die städtebauliche Siedlungsplanung mit Reihen- und/oder Doppelhäusern in Passivhausbauweise, der Bau der Erschließungsanlagen und einer Lärmschutzwand an der Bundesstraße 57 sowie der Bau der Wohngebäude nach den Vorgaben eines Planungsprogramms für die Klimaschutzsiedlung "Bauxhof".
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Erkelenz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i) und § 6a Abs. 1.
Nr. 1 VOB/A; bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe der Gesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen nach dem Recht seines Sitzstaates zu deren Aufstellung und Offenlegung verpflichtet ist,
— falls keine Jahresabschlüsse vorzulegen sind:
Angabe zur Höhe des Eigenkapitals jeweils am Schluss der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Alle vorgenannten Angaben sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen des Bewerbers als Investor für die Entwicklung von Wohnquartieren mit mind. 20 Eigenheimen in den letzten 10 Jahren; das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2002 fertiggestellt worden sein oder sich derzeit in der Bauausführung befinden,
— Referenzen des hinzugezogenen Planers bzw. der eigenen Planungsabteilung des Investors Städtebau für die Entwicklung von Wohnquartieren mit mind. 20 Eigenheimen in den letzten 10 Jahren; das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2002 fertiggestellt worden sein oder sich derzeit in der Bauausführung befinden,
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— Referenzen des hinzugezogenen Architekturbüros bzw. der eigenen Planungsabteilung des Investors für die Planung und Errichtung von Eigenwohnheimen in Passivhausstandard in den letzten 5 Jahren; das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2007 fertiggestellt worden sein oder sich derzeit in der Bauausführung befinden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bilden mehrere Investoren (Grundstückskäufer) eine Bietergemeinschaft, so müssen deren Mitglieder im Verhältnis zum Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Daneben können auch Planer (z.B. Planungsbüros oder Bauunternehmen mit eigener Planungsabteilung) in bestehende Bietergemeinschaften mehrerer Investoren einbezogen werden oder mit einem Einzelinvestor eine Bietergemeinschaft bilden. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass auch der Planer gesamtschuldnerisch mit dem Investor oder den in Bietergemeinschaft verbundenen Investoren haftet. In jedem Fall müssen Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter benennen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst einer formalen Prüfung (form- und fristgerechter Eingang, Vollständigkeit, Unterzeichnung) unterzogen. Dabei werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen, wenn sie den diesbezüglichen Vorgaben nicht entsprechen. Die verbleibenden Bewerber werden anschließend auf ihre Eignung, d.h. ihre hinreichende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit überprüft. Hierzu werden die Angaben im Teilnahmeantrag inhaltlich bewertet und erforderlichenfalls weitere verfügbare Informationen berücksichtigt. Ungeeignete Bewerber werden nicht weiter berücksichtigt. Sollten danach mehr Bewerber verbleiben, als zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden sollen, findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt:
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1. Referenzen für die Entwicklung von Wohnquartieren und Eigenheimen entsprechend den näheren Vorgaben im Bewerbungsformular (75 %) und
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit (25 %).
Zum Kriterium 1 gelten folgende Unterkriterien:
1.1 Referenzen des Bewerbers als Investor (50 %),
1.2 Referenzen des hinzugezogenen Planers Städtebau (20 %),
1.3 Referenzen des hinzugezogenen Architekturbüros (20 %) sowie
1.4 Gemeinsame Referenzen (10 %).
Das Unterkriterium 1.1 gliedert sich in die weiter nachgeordneten Kriterien „Erfüllung der Mindestanforderungen“ (50 %), „Entwicklung durch Umnutzung einer bereits baulich genutzten Fläche“ (20 %) und „Bauvolumen > 8 000 000 EUR“ (30 %). Zum Kriterium 2 gelten folgende Unterkriterien:
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2.1 Gesamtumsatz des Unternehmens (60 %) und
2.2 Höhe des Eigenkapitals (40 %). Für beide Unterkriterien wird jeweils der Durchschnittswert der letzten 3 Geschäftsjahre bewertet. Nähere Angaben enthält die Bewerbungsunterlage, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-07-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat III
Herrn Lurweg
Name: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Steuerberater Notar
Postanschrift: Münsterstr. 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Kontaktperson: Marc Dewald
Telefon: +49 238192122472 📞
E-Mail: dewald@wolter-hoppenberg.de 📧
Fax: +49 2381921227051 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wolter-hoppenberg.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.wolter-hoppenberg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.wolter-hoppenberg.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.erkelenz.de/de/erkelenz_aktuell/index.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
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— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 095-156508 (2012-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-134780
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 95-156508
ABl. S-Ausgabe: 78

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höchster Grundstückskaufpreis (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-09 📅
Name: A. Frauenrath BauConcept GmbH
Postanschrift: Industriestraße 50
Postort: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@frauenrath.de 📧
Internetadresse: www.frauenrath.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2014/S 078-134780 (2014-04-17)