Im Rahmen des Investorenwettbewerbs wird ein Investor gesucht für den Bau und Betrieb eines 3-Sterne und 4-Sterne-Superior-Hotels auf Basis der DEHOGA-Richtlinien mit 120 bis 150 Zimmern als Mischform aus Kleinzimmern, Suiten und Boarding auf. Grundlage der Qualitäts-Richtlinien "Best Western Deutschland" oder eines vergleichbaren. Konzepts. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind in einer eigenen Tiefgarage unter dem Hotel nachzuweisen. Das Hotel und die Stadthalle Reutlingen, die Anfang 2013 eröffnet wird, sollen sich zu einem Ensemble im Bürgerpark formieren. Die Realisierung des Hotels durch einen Investor erfolgt auf einem im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstück der Stadt Reutlingen mit einer Laufzeit von – nach Wahl des Investors – mindestens 30 und maximal 99 Jahren. Der Investor hat beim Bau des Hotels die Ergebnisse des durchgeführten architektenwettbewerbs umzusetzen. Dem Investor steht es frei, das Hotel selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. (Wir gehen von einem investitionsvolumen von 19 000 000 EUR bis 22 000 000 EUR aus.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-03.
Auftragsbekanntmachung (2012-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Hotels
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Hotels📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wichmann
Postanschrift: Obere Weinsteige 23
Postleitzahl: 70597
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.Hotel-Stadthalle.de🌏
E-Mail: wichmann@wichmann-partner.com📧
Telefon: +49 7116201470📞
Bei dem ausgelobten Investorenwettbewerb handelt es sich um keinen Beschaffungsvorgang im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 97 ff. GWB). Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/18/EG freiwillig. Es wird ein bedingungsfreies Bietverfahren nach Maßgabe der Mitteilung der EU-Kommission betreffend staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. Nr. C 2009 vom 10.7.1997, S. 3 bis 5) durchgeführt, das zur Herstellung von Transparenz EU-weit bekannt gemacht wird.
Der Investorenwettbewerb wird in zwei Stufen durchgeführt:
(1) Mit der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung werden sämtliche potenzielle Interessenten von dem unter Ziffer I.1) genannten Projektentwickler / Auslober des Investorenwettbewerbs über die Absicht der Stadt Reutlingen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zur Realisierung eines Hotels bei der Stadthalle Reutlingen informiert. Interessenten haben ihr Interesse durch Abgabe einer Bewerbung nach Maßgabe dieser
Bekanntmachung zu bekunden. Fragen von Interessenten sind bis spätestens am 2.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich unter Verwendung der Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungen sind bis spätestens am 10.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzureichen.
(2) Geeignete Bewerber werden ausgewählt und aufgefordert, ein erstes indikatives Angebot zur Realisierung des Hotels mit Tiefgarage abzugeben und zu verhandeln. Hierzu werden den ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zusätzliche, detailliertere Informationen über das Projekt und zum weiteren Verfahren (v.a. Verfahrensablauf und Fristen, Bewertungskriterien) zur Verfügung gestellt. Der Auslober behält sich vor, den Kreis der Bieter im Laufe der Verhandlungen sukzessive zu verringern. Die Stadt Reutlingen wird mit dem als Ergebnis des Investorenwettbewerbs besten Bieter in Endverhandlungen über den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags treten.
Informationen und Unterlagen zum Investorenwettbewerb sind ausschließlich über die Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] erhältlich.
Bei dem ausgelobten Investorenwettbewerb handelt es sich um keinen Beschaffungsvorgang im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 97 ff. GWB). Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/18/EG freiwillig. Es wird ein bedingungsfreies Bietverfahren nach Maßgabe der Mitteilung der EU-Kommission betreffend staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. Nr. C 2009 vom 10.7.1997, S. 3 bis 5) durchgeführt, das zur Herstellung von Transparenz EU-weit bekannt gemacht wird.
Der Investorenwettbewerb wird in zwei Stufen durchgeführt:
(1) Mit der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung werden sämtliche potenzielle Interessenten von dem unter Ziffer I.1) genannten Projektentwickler / Auslober des Investorenwettbewerbs über die Absicht der Stadt Reutlingen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zur Realisierung eines Hotels bei der Stadthalle Reutlingen informiert. Interessenten haben ihr Interesse durch Abgabe einer Bewerbung nach Maßgabe dieser
Bekanntmachung zu bekunden. Fragen von Interessenten sind bis spätestens am 2.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich unter Verwendung der Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungen sind bis spätestens am 10.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzureichen.
(2) Geeignete Bewerber werden ausgewählt und aufgefordert, ein erstes indikatives Angebot zur Realisierung des Hotels mit Tiefgarage abzugeben und zu verhandeln. Hierzu werden den ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zusätzliche, detailliertere Informationen über das Projekt und zum weiteren Verfahren (v.a. Verfahrensablauf und Fristen, Bewertungskriterien) zur Verfügung gestellt. Der Auslober behält sich vor, den Kreis der Bieter im Laufe der Verhandlungen sukzessive zu verringern. Die Stadt Reutlingen wird mit dem als Ergebnis des Investorenwettbewerbs besten Bieter in Endverhandlungen über den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags treten.
Informationen und Unterlagen zum Investorenwettbewerb sind ausschließlich über die Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] erhältlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Investorenwettbewerbs wird ein Investor gesucht für den Bau und Betrieb eines 3-Sterne und 4-Sterne-Superior-Hotels auf Basis der DEHOGA-Richtlinien mit 120 bis 150 Zimmern als Mischform aus Kleinzimmern, Suiten und Boarding auf.
Grundlage der Qualitäts-Richtlinien "Best Western Deutschland" oder eines vergleichbaren.
Konzepts. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind in einer eigenen Tiefgarage unter dem Hotel nachzuweisen. Das Hotel und die Stadthalle Reutlingen, die Anfang 2013 eröffnet wird, sollen sich zu einem Ensemble im Bürgerpark formieren. Die Realisierung des Hotels durch einen Investor erfolgt auf einem im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstück der Stadt Reutlingen mit einer Laufzeit von – nach Wahl des Investors – mindestens 30 und maximal 99 Jahren. Der Investor hat beim Bau des Hotels die Ergebnisse des durchgeführten architektenwettbewerbs umzusetzen. Dem Investor steht es frei, das Hotel selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. (Wir gehen von einem investitionsvolumen von 19 000 000 EUR bis 22 000 000 EUR aus.).
Konzepts. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind in einer eigenen Tiefgarage unter dem Hotel nachzuweisen. Das Hotel und die Stadthalle Reutlingen, die Anfang 2013 eröffnet wird, sollen sich zu einem Ensemble im Bürgerpark formieren. Die Realisierung des Hotels durch einen Investor erfolgt auf einem im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstück der Stadt Reutlingen mit einer Laufzeit von – nach Wahl des Investors – mindestens 30 und maximal 99 Jahren. Der Investor hat beim Bau des Hotels die Ergebnisse des durchgeführten architektenwettbewerbs umzusetzen. Dem Investor steht es frei, das Hotel selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. (Wir gehen von einem investitionsvolumen von 19 000 000 EUR bis 22 000 000 EUR aus.).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung der Bewerber ist – soweit nicht nachfolgend etwas anderes angegeben – für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht im Hinblick auf die in Ziffer III.2.2.2. lit. a) und b) geforderte Darstellung der Bonität des Investors sowie im Hinblick auf die gemäß Ziffer III.2.2.3) vorzulegenden Referenzen der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft aus.
Die Eignung der Bewerber ist – soweit nicht nachfolgend etwas anderes angegeben – für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht im Hinblick auf die in Ziffer III.2.2.2. lit. a) und b) geforderte Darstellung der Bonität des Investors sowie im Hinblick auf die gemäß Ziffer III.2.2.3) vorzulegenden Referenzen der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft aus.
Kann einer der nachfolgend geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Der Auslober behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Bewerbungen unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern.
Kann einer der nachfolgend geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Der Auslober behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Bewerbungen unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Bewerbungen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden im weiteren Verfahrenslauf nicht berücksichtigt. Die vorstehenden Regelungen sind auch für die nach den Ziffern III.2.2) und III.2.3) vorzulegenden Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu beachten.
Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Bewerbungen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden im weiteren Verfahrenslauf nicht berücksichtigt. Die vorstehenden Regelungen sind auch für die nach den Ziffern III.2.2) und III.2.3) vorzulegenden Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu beachten.
Folgende Nachweise werden gefordert:
2.1.1) Vorlage einer aktuellen Darstellung über den Bewerber mit Angaben zu den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und etwaig verbundenen Unternehmen.
2.1.2) Soweit anwendbar: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf nicht vor dem 1. Juli 2012 ausgestellt worden sein.
2.1.2) Soweit anwendbar: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf nicht vor dem 1. Juli 2012 ausgestellt worden sein.
2.1.3) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehreren der nachfolgenden Straftaten vorliegt:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofs,
e) § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofs,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
(OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
2.1.4) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt:
a) Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers oder Beantragung der Eröffnung oder Ablehnung dieses Antrags mangels Masse,
b) Liquidation des Bewerbers,
c) nachweisliche Begehung einer schweren Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt,
d) nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
e) vorsätzliche Angabe unzutreffender Erklärungen des Bewerbers in Bezug auf seine Eignung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1) Angaben des Bewerbers zu seinen Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie bezogen auf Hotelprojekte oder vergleichbare gewerbliche Projekte (aufgeschlüsselt nach Planung, Bau und Betrieb).
2.2.2) Darstellung der Bonität des Bewerbers durch a) Vorlage einer allgemeinen, aussagekräftigen Bankauskunft, die Auskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers gibt. Die Bankauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.2) Darstellung der Bonität des Bewerbers durch a) Vorlage einer allgemeinen, aussagekräftigen Bankauskunft, die Auskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers gibt. Die Bankauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein.
b) Vorlage der Absichtserklärung einer in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Großbank, wonach diese bereit ist, dem Investor die für die Projektrealisierung (Planung, Bau und Betrieb oder Verpachtung des Hotels mit Tiefgarage) notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Vorlage der Absichtserklärung einer in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Großbank, wonach diese bereit ist, dem Investor die für die Projektrealisierung (Planung, Bau und Betrieb oder Verpachtung des Hotels mit Tiefgarage) notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen über die Realisierung von Hotels oder vergleichbarer gewerblicher Projekte, jeweils aufgeschlüsselt nach Planung und Bau sowie Betrieb und unter Angabe des Projektvolumens sowie eines konkreten Ansprechpartners (mit Anschrift und Kontaktdaten).
Angabe von Referenzen über die Realisierung von Hotels oder vergleichbarer gewerblicher Projekte, jeweils aufgeschlüsselt nach Planung und Bau sowie Betrieb und unter Angabe des Projektvolumens sowie eines konkreten Ansprechpartners (mit Anschrift und Kontaktdaten).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es werden keine Vorgaben zur Rechtsform einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gemacht. Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen: Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder in dem Investorenwettbewerb gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen ferner erklären, dass sie für die spätere Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es werden keine Vorgaben zur Rechtsform einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gemacht. Im Falle einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen: Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder in dem Investorenwettbewerb gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen ferner erklären, dass sie für die spätere Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auslober und der Stadt Reutlingen haften.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Beratungsbüro Wichmann
Herrn Hubertus Wichmann
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei dem ausgelobten Investorenwettbewerb handelt es sich um keinen Beschaffungsvorgang im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 97 ff. GWB). Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/18/EG freiwillig. Es wird ein bedingungsfreies Bietverfahren nach Maßgabe der Mitteilung der EU-Kommission betreffend staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. Nr. C 2009 vom 10.7.1997, S. 3 bis 5) durchgeführt, das zur Herstellung von Transparenz EU-weit bekannt gemacht wird.
Bei dem ausgelobten Investorenwettbewerb handelt es sich um keinen Beschaffungsvorgang im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 97 ff. GWB). Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/18/EG freiwillig. Es wird ein bedingungsfreies Bietverfahren nach Maßgabe der Mitteilung der EU-Kommission betreffend staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (ABl. Nr. C 2009 vom 10.7.1997, S. 3 bis 5) durchgeführt, das zur Herstellung von Transparenz EU-weit bekannt gemacht wird.
Der Investorenwettbewerb wird in zwei Stufen durchgeführt:
(1) Mit der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung werden sämtliche potenzielle Interessenten von dem unter Ziffer I.1) genannten Projektentwickler / Auslober des Investorenwettbewerbs über die Absicht der Stadt Reutlingen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zur Realisierung eines Hotels bei der Stadthalle Reutlingen informiert. Interessenten haben ihr Interesse durch Abgabe einer Bewerbung nach Maßgabe dieser
(1) Mit der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung werden sämtliche potenzielle Interessenten von dem unter Ziffer I.1) genannten Projektentwickler / Auslober des Investorenwettbewerbs über die Absicht der Stadt Reutlingen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zur Realisierung eines Hotels bei der Stadthalle Reutlingen informiert. Interessenten haben ihr Interesse durch Abgabe einer Bewerbung nach Maßgabe dieser
Bekanntmachung zu bekunden. Fragen von Interessenten sind bis spätestens am 2.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich unter Verwendung der Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Bewerbungen sind bis spätestens am 10.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzureichen.
(2) Geeignete Bewerber werden ausgewählt und aufgefordert, ein erstes indikatives Angebot zur Realisierung des Hotels mit Tiefgarage abzugeben und zu verhandeln. Hierzu werden den ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zusätzliche, detailliertere Informationen über das Projekt und zum weiteren Verfahren (v.a. Verfahrensablauf und Fristen, Bewertungskriterien) zur Verfügung gestellt. Der Auslober behält sich vor, den Kreis der Bieter im Laufe der Verhandlungen sukzessive zu verringern. Die Stadt Reutlingen wird mit dem als Ergebnis des Investorenwettbewerbs besten Bieter in Endverhandlungen über den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags treten.
(2) Geeignete Bewerber werden ausgewählt und aufgefordert, ein erstes indikatives Angebot zur Realisierung des Hotels mit Tiefgarage abzugeben und zu verhandeln. Hierzu werden den ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zusätzliche, detailliertere Informationen über das Projekt und zum weiteren Verfahren (v.a. Verfahrensablauf und Fristen, Bewertungskriterien) zur Verfügung gestellt. Der Auslober behält sich vor, den Kreis der Bieter im Laufe der Verhandlungen sukzessive zu verringern. Die Stadt Reutlingen wird mit dem als Ergebnis des Investorenwettbewerbs besten Bieter in Endverhandlungen über den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags treten.
Informationen und Unterlagen zum Investorenwettbewerb sind ausschließlich über die Internetplattform [www.Hotel-Stadthalle.de] erhältlich.