Bei dem Investorenwettbewerb "Quartier am Markt" handelt es sich um keinen Beschaffungsvorgang im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften (§§ 97 ff. GWB). Der Investorenwettbewerb "Quartier am Markt" wird von der Ausloberin in einem wettbewerblichen Bietverfahren auf der Grundlage der Grundstücksmitteilung der EU-Kommission zu Grundstücksverkäufen durch die öffentliche Hand (Amtsblatt Nr. C 209 vom 10.7.1997 S. 0003 – 0005) durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 37 der Richtlinie 2004/18/EG freiwillig, da die Stadt Ellwangen ein allgemeines, bedingungsfreies, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchführt. Zur Herstellung von Transparenz wird der Investorenwettbewerb EU-weit bekannt gemacht.