Jahresabschlussprüfungen der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger des LWL-PsychiatrieVerbundes sowie eines Netzwerkes von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug und trägt damit wesentlich zu einer bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung in Westfalen-Lippe bei.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bietet in der Tradition des Westfälischen Provinzialverbandes seit rd. 200 Jahren für psychisch kranke und psychisch oder geistig behinderte Menschen in Westfalen-Lippe vielfältige psychiatrische Leistungen an.
Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen ist der gemeinnützige Gesundheitsdienstleister des LWL, des Kommunalverbandes der 18 Kreise und 9 kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe. Er leistet einen entscheidenden Beitrag zur seelischen Gesundheit der Menschen in Westfalen-Lippe und bildet mit seinen mehr als 100 Einrichtungen und Außenstellen, die rund 6 500 Betten umfassen, einen wesentlichen Grundpfeiler der psychiatrischen Versorgung der 8 400 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Westfalen-Lippe. Die vielfältigen Leistungen werden von rd. 9 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens erbracht. Eine dezentral ausgerichtete Standortstruktur und die Einbindung in ein dichtes Netz psychiatrischer und psychosozialer Leistungen ermöglichen dem LWL-PsychiatrieVerbund jetzt und auch zukünftig, eine gemeindenahe Versorgung in seinen Regionen vorzuhalten.
Geographisch beieinanderliegende Kliniken, Rehabilitationszentren/-institute, Wohnverbünde und Pflegezentren sind als Kompetenzzentren für seelische Gesundheit in insgesamt 7 regionalen Netzen zusammengeschlossen. In den mehr als 100 Einrichtungen im Verbund werden jährlich über 180 000 Menschen stationär, teilstationär und ambulant behandelt und betreut.
Die rd. 9 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den psychiatrischen Einrichtungen des LWL-Psychiatrieverbundes haben im Jahr 2010 einen Gesamtumsatz von rd. 500 000 000 EUR erwirtschaftet.
Hinzu kommen die LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen mit etwa 1 000 Beschäftigten und einem Umsatz von etwa 80 000 000 EUR.
Die Krankenhäuser des LWL werden nach dem Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung (GemKHBVO), der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverbandsordnung und der Betriebssatzung für die Krankenhäuser des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - wie Eigenbetriebe - geführt.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und der Lageberichte der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen für das Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechtes, des Kommunalrechtes Nordrhein-Westfalen und der sonstigen spezialgesetzlichen Normen, die für kommunale, psychiatrische Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Wohnverbünde gelten. Insbesondere sind hier die Vorschriften des § 53 HGrG und des IDW-Prüfungsstandards („Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“, IDW PS 720 Stand 4/2007) einzubeziehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses umfasst die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Jahr per 31.12.2012 sowie die Maßnahmen zur Risikoerkennung auf der Grundlage der Buchführung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der entsprechenden Anlagen. Die Daten der geprüften Einzelabschlüsse müssen bis zum 31.5. eines jeden Jahres vorliegen.
Der LWL hat beginnend mit dem Geschäftsjahr per 31.12.2010 einen Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 1 und 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss sind neben dem eigenen LWL-Abschluss auch die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche (VAB) in öffentlich-rechtlicher Form zu konsolidieren (§ 116 Abs. 2 GO NRW). Die LWL-Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes sind Sondervermögen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und somit nach § 50 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) voll zu konsolidieren.
Aus diesem Grund erfolgt eine Überleitung der Einzelabschlüsse der Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen in Kommunalabschlüsse II, indem eine einheitliche Anpassung der Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften auf die Vorschriften der GemHVO NRW und auf die konzerneinheitlichen Richtlinien des LWL zur Aufstellung des Gesamtabschlusses erfolgt.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Kommunalabschlüsse II im Hinblick auf die Einhaltung der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften der GemHVO und die Einhaltung der konzerneinheitlichen Richtlinien des LWL zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Hierzu legt die Tochtergesellschaft Reporting-Packages - bestehend aus Kommunalbilanz II, Ergebnisrechnung II, Kapitalflussrechnung II sowie der Validierungsergebnisse - vor. Das Ergebnis der Prüfung ist zu bescheinigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-03-09
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Auftragsbekanntmachung
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2013-01-02
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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