Kauf eines Umschlagbaggers

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck

Kauf eines Umschlagbaggers (Dienst- bzw. Einsatzgewicht: 20 bis 25 t) für Materialumschlag (z. B. Bioabfall, Bauschutt, Wertstoffe), für Sortier- und Hebezeugbetrieb und zur Zerkleinerung von Bauschutt (Hammer- und Scherenbetrieb) sowie Inzahlungnahme eines gebrauchten Umschlagbaggers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-03 Auftragsbekanntmachung
2013-06-24 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
Postanschrift: Münchner Straße 33
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@awb-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141519-411 📞
Fax: +49 8141519-522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282715
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf eines Umschlagbaggers (Dienst- bzw. Einsatzgewicht: 20 bis 25 t) für Materialumschlag (z. B. Bioabfall, Bauschutt, Wertstoffe), für Sortier- und Hebezeugbetrieb und zur Zerkleinerung von Bauschutt (Hammer- und Scherenbetrieb) sowie Inzahlungnahme eines gebrauchten Umschlagbaggers.
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Referenznummer: AWB-8700-2/2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG genannten Tatbestände,
— Ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum zuständigen Ansprechpartner, zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, zum Nichtvorliegen von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Maßnahmen, zur vollständigen Beantwortung aller gestellten Fragen, zur Prüfung aller sachlichen und örtlichen Verhältnisse vor Abgabe eines Angebots, nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009 – 2011) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu den Referenzen (Angabe von mindestens drei in Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren Lieferungen inkl. Angabe des Auftragswertes, des Auftragszeitpunkts sowie des Auftraggebers – öffentlich oder privat mit Nennung des Ansprechpartners),
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— Auf Anforderung sind vergleichbare Umschlagbagger innerhalb von 10 Arbeitstagen zu Vorführzwecken bzw. Praxistests kostenlos auf einem einer Bauschuttdeponie ver-gleichbaren Gelände im Landkreis Fürstenfeldbruck oder einem Umkreis von maximal 50 km zum Landkreis Fürstenfeldbruck für den Zeitraum von bis zu drei Tagen zur Verfügung zu stellen,
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— Auf Anforderung ist innerhalb von 6 Arbeitstagen eine EG-Konformitätserklärung ge-mäß Anhang II zu Art. 8 der Richtlinie 2000/14/EG vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Habereder

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AWB-8700-2/2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer von Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch.
Art. 2 Absatz 62 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens vierzehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Industrie- und Handelskammer in München und Oberbayern
Postleitzahl: 81541
Telefon: +49 895116-0 📞
Fax: +49 895116-1306 📠
Quelle: OJS 2012/S 171-282715 (2012-09-03)
Ergänzende Angaben (2013-06-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 122-208767
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 171-282715
ABl. S-Ausgabe: 122
Quelle: OJS 2013/S 122-208767 (2013-06-24)