Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt, die Vergabe der Zeichnung eines D&O- und Rechtsschutz-Versicherungsprogramms an mehrere Bieter. Bieter sind typischerweise auf die Sparte D&O-Versicherungen spezialisierte Versicherungsunternehmen und Rechtsschutz-Versicherer. Die KfW vergibt die Gesamtleistung in folgenden Losen: D&O-Grundversicherung: — Los 1: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR), — Los 1 a: Beteiligung mit einer Quote vom 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR). D&O-Exzedenten-Versicherung: — Los 2: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR), — Los 2 a: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 20 % (Deckungssummenanteil 10 000 000 EUR), — Los 2 b: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 30 % (Deckungssummenanteil 15 000 000 EUR). Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung: — Los 3: Grundvertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz), — Los 3 a: Exzedenten-Vertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz-, nach 2 500 000 EUR und 1 500 000 EUR für die jeweiligen Vertragsteile). Strafrechtsschutz-Versicherung. — Los 4: Strafrechtsschutz-Versicherung mit der Deckungssumme von 2 500 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-1833📞
Fax: +49 697431-3106 📠
1. Gremienvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags auf die unter dieser Nummer des EU-Amtsblatts ausgeschriebenen Leistungen ist Gegenstand von Sitzungen der Aufsichtsgremien der KfW im Dezember 2012. Unter anderem kann sich der Verwaltungsrat gemäß den Statuten der KfW die Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorbehalten. Insofern steht die Erteilung des Zuschlags rein vorsorglich unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat bzw. ein etwaig zuständiger Ausschuss der Erteilung des Zuschlags zustimmt.
2. Kumulklausel.
Die Exzedentenbedingungen enthalten eine Kumulklausel.
Sollte ein Bieter sowohl für ein Los des Grundvertrages als auch für ein Los des Exzedentenvertrages den Zuschlag erhalten, gilt die Kumulklausel, die in die Versicherungsbedingungen des Exzedentenvertrages aufgenommen wurde, als abbedungen.
3. Verwendung der Versicherungsbedingungen.
Die Auftraggeberin wird während des Vergabeverfahrens von der Hendricks & CO GmbH beraten. Die Bieter erhalten auf Wunsch eine Bestätigung der Hendricks & CO GmbH, dass ihnen die Verwendung der ausgeschriebenen Versicherungsbedingungen für Verträge mit der Auftraggeberin, die aufgrund dieses Vergabeverfahrens zustande kommen, unbefristet gestattet ist.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nichtfristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiterenVergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Vergabeunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unterfolgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenenStellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 26.10.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
7. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bisfreitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, WirtschaftseinfahrtNordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4) zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Angebot als abgegeben. Die KfW bittetdringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellenund werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragenerteilt, die bis zum 16.10.2012, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werdennicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt deranfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Erteilung des Zuschlags auf die unter dieser Nummer des EU-Amtsblatts ausgeschriebenen Leistungen ist Gegenstand von Sitzungen der Aufsichtsgremien der KfW im Dezember 2012. Unter anderem kann sich der Verwaltungsrat gemäß den Statuten der KfW die Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorbehalten. Insofern steht die Erteilung des Zuschlags rein vorsorglich unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat bzw. ein etwaig zuständiger Ausschuss der Erteilung des Zuschlags zustimmt.
2. Kumulklausel.
Die Exzedentenbedingungen enthalten eine Kumulklausel.
Sollte ein Bieter sowohl für ein Los des Grundvertrages als auch für ein Los des Exzedentenvertrages den Zuschlag erhalten, gilt die Kumulklausel, die in die Versicherungsbedingungen des Exzedentenvertrages aufgenommen wurde, als abbedungen.
3. Verwendung der Versicherungsbedingungen.
Die Auftraggeberin wird während des Vergabeverfahrens von der Hendricks & CO GmbH beraten. Die Bieter erhalten auf Wunsch eine Bestätigung der Hendricks & CO GmbH, dass ihnen die Verwendung der ausgeschriebenen Versicherungsbedingungen für Verträge mit der Auftraggeberin, die aufgrund dieses Vergabeverfahrens zustande kommen, unbefristet gestattet ist.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nichtfristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiterenVergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Vergabeunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unterfolgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenenStellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 26.10.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
7. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bisfreitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, WirtschaftseinfahrtNordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4) zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Angebot als abgegeben. Die KfW bittetdringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellenund werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragenerteilt, die bis zum 16.10.2012, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werdennicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt deranfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt, die Vergabe der Zeichnung eines D&O- und Rechtsschutz-Versicherungsprogramms an mehrere Bieter. Bieter sind typischerweise auf die Sparte D&O-Versicherungen spezialisierte Versicherungsunternehmen und Rechtsschutz-Versicherer.
Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt, die Vergabe der Zeichnung eines D&O- und Rechtsschutz-Versicherungsprogramms an mehrere Bieter. Bieter sind typischerweise auf die Sparte D&O-Versicherungen spezialisierte Versicherungsunternehmen und Rechtsschutz-Versicherer.
Die KfW vergibt die Gesamtleistung in folgenden Losen:
D&O-Grundversicherung:
— Los 1: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR),
— Los 1 a: Beteiligung mit einer Quote vom 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR).
D&O-Exzedenten-Versicherung:
— Los 2: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR),
— Los 2 a: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 20 % (Deckungssummenanteil 10 000 000 EUR),
— Los 2 b: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 30 % (Deckungssummenanteil 15 000 000 EUR).
Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung:
— Los 3: Grundvertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz),
— Los 3 a: Exzedenten-Vertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz-, nach 2 500 000 EUR und 1 500 000 EUR für die jeweiligen Vertragsteile).
Strafrechtsschutz-Versicherung.
— Los 4: Strafrechtsschutz-Versicherung mit der Deckungssumme von 2 500 000 EUR.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: D&O-Grundversicherung: Los 1: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR) — Los 1 a: Beteiligung mit einer Quote vom 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR)
Kurze Beschreibung:
Los 1: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000…
… EUR).— Los 1 a: Beteiligung mit einer Quote vom 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR).
… EUR).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
2.1.1 Beschreibung und Grundsätze.Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).Die übrigen Bieter können deshalb von entsprechender Kompetenz und Zuverlässigkeit im Underwriting und bei der Schadenbearbeitung von Bankenrisiken beim jeweils führenden Versicherer ausgehen.2.1.2 Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsab-gabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.2.1.3 Option Selbstbehalt.Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
2.1.1 Beschreibung und Grundsätze.Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).Die übrigen Bieter können deshalb von entsprechender Kompetenz und Zuverlässigkeit im Underwriting und bei der Schadenbearbeitung von Bankenrisiken beim jeweils führenden Versicherer ausgehen.2.1.2 Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsab-gabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.2.1.3 Option Selbstbehalt.Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
2.1.1 Beschreibung und Grundsätze.
Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.
Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.
Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).
Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).
Die übrigen Bieter können deshalb von entsprechender Kompetenz und Zuverlässigkeit im Underwriting und bei der Schadenbearbeitung von Bankenrisiken beim jeweils führenden Versicherer ausgehen.
2.1.2 Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:
Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.
Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.
Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsab-gabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.
2.1.3 Option Selbstbehalt.
Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: D&O-Exzedenten-Versicherung
Kurze Beschreibung:
D&O-Exzedenten-Versicherung:— Los 2: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR),— Los 2 a: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 20 % (Deckungssummenanteil 10 000 000 EUR),— Los 2 b: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 30 % (Deckungssummenanteil 15 000 000 EUR).
D&O-Exzedenten-Versicherung:— Los 2: Führung mit einer Beteiligungsquote von 50 % (Deckungssummenanteil 25 000 000 EUR),— Los 2 a: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 20 % (Deckungssummenanteil 10 000 000 EUR),— Los 2 b: Mitversicherungsanteil als Beteiligter mit einer Quote von 30 % (Deckungssummenanteil 15 000 000 EUR).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
2.1 D&O-Versicherung.2.1.1 Beschreibung und Grundsätze.Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).Die übrigen Bieter können deshalb von entsprechender Kompetenz und Zuverlässigkeit im Underwriting und bei der Schadenbearbeitung von Bankenrisiken beim jeweils führenden Versicherer ausgehen.2.1.2 Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.2.1.3 Option Selbstbehalt.Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
2.1 D&O-Versicherung.2.1.1 Beschreibung und Grundsätze.Das D&O-Versicherungsprogramm mit einer Gesamtversicherungssumme von 100 000 000 EUR besteht aus einer Grunddeckung (Los 1 und Los 1a) und einem Exzedenten-Vertrag (Los 2, Los 2a und Los 2b) mit jeweils einer Deckungssummenstrecke von 50 000 000 EUR. Der Grundvertrag und der Exzedenten-Vertrag werden jeweils als Mitversicherungsvertrag ausgeschrieben.Der Bieter, der auf die Führung des jeweiligen Vertrages anbietet (Los 1 oder Los 2), muss seine Führungsqualifikation durch Eigenerklärung auf der Grundlage vorgegebener Angaben gegenüber der Auftraggeberin nachweisen (vgl. Ziffer 1.3 Teil B der Vergabeunterlagen).Die übrigen Bieter können deshalb von entsprechender Kompetenz und Zuverlässigkeit im Underwriting und bei der Schadenbearbeitung von Bankenrisiken beim jeweils führenden Versicherer ausgehen.2.1.2 Warranty-Erklärung zur Frage nach bekannten Pflichtverletzungen:Die KfW gibt gegenüber den Bietern für die D&O-Versicherung ausschließlich im Hinblick auf die D&O-Versicherung Erklärungen anhand eines D&O-Fragebogens (in Anlage zu den Vergabeunterlagen) ab und ergänzt diese z.B. zum Schadenverlauf ggf. mit Anhang zum Fragebogen.Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.2.1.3 Option Selbstbehalt.Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grund-sätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
2.1 D&O-Versicherung.
Die KfW wird den Bietern die vorbezeichnete Erklärung mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben und 14 Kalendertage vor Angebotsabgabe aktualisieren.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung:
Kurze Beschreibung:
Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung:— Los 3: Grundvertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz),— Los 3 a: Exzedenten-Vertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz nach 2 500 000 EUR und 1 500 000 EUR für die jeweiligen Vertragsteile).
Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung:— Los 3: Grundvertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz),— Los 3 a: Exzedenten-Vertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz nach 2 500 000 EUR und 1 500 000 EUR für die jeweiligen Vertragsteile).
— Los 3 a: Exzedenten-Vertrag (Deckungssummen 2 500 000 EUR – Vermögensschaden-Rechtsschutz- und 1 500 000 EUR - D&O-Vertrags-Rechtsschutz nach 2 500 000 EUR und 1 500 000 EUR für die jeweiligen Vertragsteile).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
2.2 Rechtsschutz-Versicherungen.Weitere Elemente des Gesamtprogramms sind die Rechtsschutzversicherungen, die Gegenstände weiterer eigenständiger Lose sind:2.2.1 Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung (Los 3 und Los 3a)Die Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung ist im Hinblick auf den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung subsidiär zur D&O-Versicherung. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung bietet ebenso wie die D&O-Versicherung den Rechtsschutz vor einer Inanspruchnahme (vorbeugenden Rechtsschutz) und im Fall der Inanspruchnah-me Kostenersatz bei der Anspruchsabwehr.Die D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherten im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus den D&O-Versicherungsverträgen. Versichert sind u. a. Kosten von Leistungs- und Feststellungsklagen.Das Rechtsschutzprogramm wird Gesamtversicherungssummen von 5 000 000 EUR für den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und 3 000 000 EUR für den Teil der D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einem Grundvertrag und einem Exzedenten-Vertrag je 50 % dieser gesamten Versicherungssummen aufweisen.
2.2 Rechtsschutz-Versicherungen.Weitere Elemente des Gesamtprogramms sind die Rechtsschutzversicherungen, die Gegenstände weiterer eigenständiger Lose sind:2.2.1 Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung (Los 3 und Los 3a)Die Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung ist im Hinblick auf den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung subsidiär zur D&O-Versicherung. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung bietet ebenso wie die D&O-Versicherung den Rechtsschutz vor einer Inanspruchnahme (vorbeugenden Rechtsschutz) und im Fall der Inanspruchnah-me Kostenersatz bei der Anspruchsabwehr.Die D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherten im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus den D&O-Versicherungsverträgen. Versichert sind u. a. Kosten von Leistungs- und Feststellungsklagen.Das Rechtsschutzprogramm wird Gesamtversicherungssummen von 5 000 000 EUR für den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und 3 000 000 EUR für den Teil der D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einem Grundvertrag und einem Exzedenten-Vertrag je 50 % dieser gesamten Versicherungssummen aufweisen.
2.2 Rechtsschutz-Versicherungen.
Weitere Elemente des Gesamtprogramms sind die Rechtsschutzversicherungen, die Gegenstände weiterer eigenständiger Lose sind:
2.2.1 Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung (Los 3 und Los 3a)
Die Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung ist im Hinblick auf den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung subsidiär zur D&O-Versicherung. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung bietet ebenso wie die D&O-Versicherung den Rechtsschutz vor einer Inanspruchnahme (vorbeugenden Rechtsschutz) und im Fall der Inanspruchnah-me Kostenersatz bei der Anspruchsabwehr.
Die Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung ist im Hinblick auf den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung subsidiär zur D&O-Versicherung. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung bietet ebenso wie die D&O-Versicherung den Rechtsschutz vor einer Inanspruchnahme (vorbeugenden Rechtsschutz) und im Fall der Inanspruchnah-me Kostenersatz bei der Anspruchsabwehr.
Die D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherten im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus den D&O-Versicherungsverträgen. Versichert sind u. a. Kosten von Leistungs- und Feststellungsklagen.
Die D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherten im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus den D&O-Versicherungsverträgen. Versichert sind u. a. Kosten von Leistungs- und Feststellungsklagen.
Das Rechtsschutzprogramm wird Gesamtversicherungssummen von 5 000 000 EUR für den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und 3 000 000 EUR für den Teil der D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einem Grundvertrag und einem Exzedenten-Vertrag je 50 % dieser gesamten Versicherungssummen aufweisen.
Das Rechtsschutzprogramm wird Gesamtversicherungssummen von 5 000 000 EUR für den Teil der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und 3 000 000 EUR für den Teil der D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einem Grundvertrag und einem Exzedenten-Vertrag je 50 % dieser gesamten Versicherungssummen aufweisen.
Losnummer: 4
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Versichert in der Strafrechtsschutz-Versicherung sind die Kosten in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts mit weltweiter Deckung. Die Versicherungssumme beträgt 2 500 000 EUR.
Versichert in der Strafrechtsschutz-Versicherung sind die Kosten in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts mit weltweiter Deckung. Die Versicherungssumme beträgt 2 500 000 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Lose 1, 1a, 2, 2a und 2b:
Teil A: Ziffer 2.1.3 Option Selbstbehalt.
Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
Die KfW behält sich vor, mit dem Auftragnehmer einen Selbstbehalt (in Anlehnung an die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Ziffer 3.3.2, Teil A. Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Stand: 30.6.2009) zu vereinbaren und geht dabei davon aus, dass diese Vereinbarung prämienneutral sein wird. Die KfW kann derzeit noch nicht abschließend einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Die Bieter haben ihre Angebote daher unter der Annahme zu kalkulieren, dass kein Selbstbehalt vereinbart werden wird. Vereinbaren KfW und Auftragnehmer einen Selbstbehalt, führt dies nicht zu einer Anpassung der Prämien.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 7
Dauer: 96 Monate
Referenznummer: VSt. 107/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Alle Lose:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstel-lung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstel-lung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewie-senen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewie-senen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— er als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist,
— mindestens über ein A-Rating nach Standard & Poors oder vergleichbar verfügt,
— nur Los 1, Los 2:
—— er über einer Versicherungssummenkapazität von mindestens 25 000 000 EUR für die D&O-Versicherung von Bankenrisiken in mehreren Jahren des Zeitraums zwischen 2003 und 2012 unter Angabe der betreffenden Jahre verfügt hat und,
—— er bereits einen Grundvertrag in einem Exzedenten-Programm oder eine Führungsquote bei der Mitversicherung im Rahmen einer D&O-Versicherung für Banken gezeichnet hat.
Mindeststandards:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den eu-ropäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist,
— er als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den eu-ropäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist,
— mindestens über ein A-Rating nach Standard & Poors oder vergleichbar verfügt,
— nur Los 1 und Los 2:
—— er über einer Versicherungssummenkapazität von mindestens 25 000 000 EUR für die D&O-Versicherung von Bankenrisiken in mehreren Jahren des Zeitraums zwischen 2003 und 2012 unter Angabe der betreffenden Jahre verfügt hat und,
—— er bereits einen Grundvertrag in einem Exzedenten-Programm oder eine Führungs-quote bei der Mitversicherung im Rahmen einer D&O-Versicherung für Banken gezeichnet hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1, 1a, 2, 2a, 2b:
Der Bieter erklärt, dass:
— er über eine auf D&O-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Lose 3 und 3a:
— er über eine auf Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Los 4:
— er über eine auf D&O-Straf-Rechtsschutz-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Mindeststandards:
Lose 1, 1a, 2, 2a, 2b:
Der Bieter erklärt, dass:
— er über eine auf D&O-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Los 3 und 3a:
— er über eine auf Vermögensschaden- und D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Los 4:
— er über eine auf D&O-Straf-Rechtsschutz-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Originalunterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch währendder Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— (Lose 1, 2, 3, 3a und 4): dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-26 📅
Öffnungsort: KfW.
Ort des Eröffnungstermins: KfW.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Weber
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Kontaktperson: RA Christoph Kaiser
E-Mail: kaiser@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
URL der Dokumente: http://www.hfk.de🌏
Die Erteilung des Zuschlags auf die unter dieser Nummer des EU-Amtsblatts ausgeschriebenen Leistungen ist Gegenstand von Sitzungen der Aufsichtsgremien der KfW im Dezember 2012. Unter anderem kann sich der Verwaltungsrat gemäß den Statuten der KfW die Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorbehalten. Insofern steht die Erteilung des Zuschlags rein vorsorglich unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat bzw. ein etwaig zuständiger Ausschuss der Erteilung des Zuschlags zustimmt.
Die Erteilung des Zuschlags auf die unter dieser Nummer des EU-Amtsblatts ausgeschriebenen Leistungen ist Gegenstand von Sitzungen der Aufsichtsgremien der KfW im Dezember 2012. Unter anderem kann sich der Verwaltungsrat gemäß den Statuten der KfW die Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorbehalten. Insofern steht die Erteilung des Zuschlags rein vorsorglich unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltungsrat bzw. ein etwaig zuständiger Ausschuss der Erteilung des Zuschlags zustimmt.
2. Kumulklausel.
Die Exzedentenbedingungen enthalten eine Kumulklausel.
Sollte ein Bieter sowohl für ein Los des Grundvertrages als auch für ein Los des Exzedentenvertrages den Zuschlag erhalten, gilt die Kumulklausel, die in die Versicherungsbedingungen des Exzedentenvertrages aufgenommen wurde, als abbedungen.
3. Verwendung der Versicherungsbedingungen.
Die Auftraggeberin wird während des Vergabeverfahrens von der Hendricks & CO GmbH beraten. Die Bieter erhalten auf Wunsch eine Bestätigung der Hendricks & CO GmbH, dass ihnen die Verwendung der ausgeschriebenen Versicherungsbedingungen für Verträge mit der Auftraggeberin, die aufgrund dieses Vergabeverfahrens zustande kommen, unbefristet gestattet ist.
Die Auftraggeberin wird während des Vergabeverfahrens von der Hendricks & CO GmbH beraten. Die Bieter erhalten auf Wunsch eine Bestätigung der Hendricks & CO GmbH, dass ihnen die Verwendung der ausgeschriebenen Versicherungsbedingungen für Verträge mit der Auftraggeberin, die aufgrund dieses Vergabeverfahrens zustande kommen, unbefristet gestattet ist.
4. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nichtfristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiterenVergabeverfahren ausgeschlossen.
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nichtfristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiterenVergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Die Vergabeunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unterfolgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
6. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenenStellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 26.10.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenenStellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 26.10.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
7. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bisfreitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, WirtschaftseinfahrtNordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
7. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bisfreitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, WirtschaftseinfahrtNordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4) zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4) zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Angebot als abgegeben. Die KfW bittetdringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellenund werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragenerteilt, die bis zum 16.10.2012, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werdennicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt deranfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellenund werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragenerteilt, die bis zum 16.10.2012, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werdennicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt deranfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 178-293370 (2012-09-11)
Ergänzende Angaben (2012-10-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-17 📅
Name: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Königinstraße 28
Postort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland 🇩🇪