Kinderbetreuung in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Braunschweig

Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Der zu vergebene Auftrag umfasst die Kinderbetreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) am Standort Braunschweig. Insbesondere die Förderung der Sprachkompetenz und Hausaufgabenbetreuung sowie Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich. Weitere Einzelheiten zu u. a. den genannten Schwerpunkten der Betreuung sind der Bewerberinformation zu entnehmen. Die Kinderbetreuung soll durch zwei pädagogische Fachkräfte durchgeführt werden: 1 Erzieherin bzw. Erzieher (Gruppenleitung) und 1 Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger. Die Entlohnung soll den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen.
Die durchschnittliche Gruppenstärke im Kinderzimmer wird bei 25 bis 30 Kindern liegen. Die Kinder kommen aus den unterschiedlichsten Ländern mit verschiedenem sprachlichem und kulturellem Hintergrund. Die Kinder sind aufgrund ihrer Erlebnisse im Heimatland bzw. auf der Flucht zum Teil traumatisiert und haben Gewaltsituationen erfahren. Traditionelle Familienstrukturen sind teilweise zerstört. Aufgrund der täglichen Neuzugänge und dezentralen Verteilungen von Asylbegehrenden kommt es zu einem ständigen Wechsel in der Belegung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und somit auch zu einer hohen Fluktuation der Kinder in unserer Einrichtung. Die Kinderbetreuung soll von den Kindern für eine begrenzte Zeit als Ort des Spiels, der Anregung, Förderung und Geborgenheit, aber auch der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Religionen empfunden werden. Dabei soll das Kinderzimmer den Kindern einen geschützten Raum bieten, wo sie ihren Fähigkeiten entsprechend betreut und gefördert werden.
Die Kinderbetreuung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten am Freitag sind von 9:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzliche Stunden für Sonderbetreuung kann der Auftragnehmer gesondert beantragen.
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung für die Kinderbetreuung werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestellt. Es stehen ein voll ausgestatteter, großer Gruppen- sowie ein Bewegungsraum zur Verfügung. Der Gruppenraum ist voll möbliert und verfügt über ausreichend Spiel- und Bastelmaterialien. Für die Arbeit der Kinderbetreuung steht ergänzend im Außenbereich ein Spielplatz auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Verfügung.
Verbrauchsmaterialien für die Betreuungsangebote sind auf eigene Kosten vom Dienstleister der Kinderbetreuung zu stellen.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist sowohl Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende als auch Gemeinschaftsunterkunft. Sie erfüllt darüber hinaus Aufgaben als Ausländerbehörde. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Braunschweig wird derzeit mit einer Kapazität von ca. 600 Plätzen multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufnahmegesetzes genutzt.
Im Rahmen des Erstaufnahmeverfahrens findet die Aufnahme, Registrierung und Versorgung der Asylbegehrenden durch die LAB NI statt. Die soziale Betreuung/Beratung aller aufgenommenen Personen wird vom Sozialdienst der LAB NI dargestellt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Aktuell werden Asylbegehrende aus ca. 40 verschiedenen Nationen am Standort Braunschweig untergebracht. Die aktuelle Aufenthaltsdauer der Asylbegehrenden in der LAB NI beträgt derzeit etwa 6 bis 8 Wochen, längstens bis zu drei Monaten. Danach erfolgt die dezentrale Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen.
Die Kinderbetreuung ist dem allgemeinen Sozialdienst der LAB NI angeschlossen.
In regelmäßigen Abständen nehmen die pädagogischen Fachkräfte an den Dienstbesprechungen des Sozialdienstes teil, die während der oben genannten Dienstzeiten stattfinden. Die Besprechungen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Weitergabe von Informationen und der Absprache über die Gestaltung der Zusammenarbeit. Ebenso wird die Weitergabe von wichtigen gegenseitigen Informationen bezüglich einzelner Kinder und Familien sichergestellt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-25.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-25 Auftragsbekanntmachung