Der zu vergebene Auftrag umfasst die Kinderbetreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) am Standort Braunschweig. Insbesondere die Förderung der Sprachkompetenz und Hausaufgabenbetreuung sowie Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich. Weitere Einzelheiten zu u. a. den genannten Schwerpunkten der Betreuung sind der Bewerberinformation zu entnehmen. Die Kinderbetreuung soll durch zwei pädagogische Fachkräfte durchgeführt werden: 1 Erzieherin bzw. Erzieher (Gruppenleitung) und 1 Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger. Die Entlohnung soll den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen. Die durchschnittliche Gruppenstärke im Kinderzimmer wird bei 25 bis 30 Kindern liegen. Die Kinder kommen aus den unterschiedlichsten Ländern mit verschiedenem sprachlichem und kulturellem Hintergrund. Die Kinder sind aufgrund ihrer Erlebnisse im Heimatland bzw. auf der Flucht zum Teil traumatisiert und haben Gewaltsituationen erfahren. Traditionelle Familienstrukturen sind teilweise zerstört. Aufgrund der täglichen Neuzugänge und dezentralen Verteilungen von Asylbegehrenden kommt es zu einem ständigen Wechsel in der Belegung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und somit auch zu einer hohen Fluktuation der Kinder in unserer Einrichtung. Die Kinderbetreuung soll von den Kindern für eine begrenzte Zeit als Ort des Spiels, der Anregung, Förderung und Geborgenheit, aber auch der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Religionen empfunden werden. Dabei soll das Kinderzimmer den Kindern einen geschützten Raum bieten, wo sie ihren Fähigkeiten entsprechend betreut und gefördert werden. Die Kinderbetreuung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten am Freitag sind von 9:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzliche Stunden für Sonderbetreuung kann der Auftragnehmer gesondert beantragen. Die Räumlichkeiten und die Ausstattung für die Kinderbetreuung werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestellt. Es stehen ein voll ausgestatteter, großer Gruppen- sowie ein Bewegungsraum zur Verfügung. Der Gruppenraum ist voll möbliert und verfügt über ausreichend Spiel- und Bastelmaterialien. Für die Arbeit der Kinderbetreuung steht ergänzend im Außenbereich ein Spielplatz auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien für die Betreuungsangebote sind auf eigene Kosten vom Dienstleister der Kinderbetreuung zu stellen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist sowohl Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende als auch Gemeinschaftsunterkunft. Sie erfüllt darüber hinaus Aufgaben als Ausländerbehörde. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Braunschweig wird derzeit mit einer Kapazität von ca. 600 Plätzen multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufnahmegesetzes genutzt. Im Rahmen des Erstaufnahmeverfahrens findet die Aufnahme, Registrierung und Versorgung der Asylbegehrenden durch die LAB NI statt. Die soziale Betreuung/Beratung aller aufgenommenen Personen wird vom Sozialdienst der LAB NI dargestellt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Aktuell werden Asylbegehrende aus ca. 40 verschiedenen Nationen am Standort Braunschweig untergebracht. Die aktuelle Aufenthaltsdauer der Asylbegehrenden in der LAB NI beträgt derzeit etwa 6 bis 8 Wochen, längstens bis zu drei Monaten. Danach erfolgt die dezentrale Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen. Die Kinderbetreuung ist dem allgemeinen Sozialdienst der LAB NI angeschlossen. In regelmäßigen Abständen nehmen die pädagogischen Fachkräfte an den Dienstbesprechungen des Sozialdienstes teil, die während der oben genannten Dienstzeiten stattfinden. Die Besprechungen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Weitergabe von Informationen und der Absprache über die Gestaltung der Zusammenarbeit. Ebenso wird die Weitergabe von wichtigen gegenseitigen Informationen bezüglich einzelner Kinder und Familien sichergestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2012-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung in Tagesstätten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuung in Tagesstätten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848-299 📠
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle schriftlich per Mail abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrages ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Vergabestelle) in einem fensterlosen, fest verschlossenen und mit dem Bewerbungsaufkleber äußerlich gekennzeichneten Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine fernschriftliche oder elektronische Übermittlung wird nicht akzeptiert. Die Annahme erfolgt bei der Vergabestelle während der üblichen Geschäftszeiten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bewerbers. Der Bewerber trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots. Für die Erstellung und Zustellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber/Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebotes konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist keine Bekanntmachung nach § 9 VOF.
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle schriftlich per Mail abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrages ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Vergabestelle) in einem fensterlosen, fest verschlossenen und mit dem Bewerbungsaufkleber äußerlich gekennzeichneten Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine fernschriftliche oder elektronische Übermittlung wird nicht akzeptiert. Die Annahme erfolgt bei der Vergabestelle während der üblichen Geschäftszeiten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bewerbers. Der Bewerber trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots. Für die Erstellung und Zustellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber/Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebotes konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist keine Bekanntmachung nach § 9 VOF.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Kinderbetreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) am Standort Braunschweig. Insbesondere die Förderung der Sprachkompetenz und Hausaufgabenbetreuung sowie Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich. Weitere Einzelheiten zu u. a. den genannten Schwerpunkten der Betreuung sind der Bewerberinformation zu entnehmen. Die Kinderbetreuung soll durch zwei pädagogische Fachkräfte durchgeführt werden: 1 Erzieherin bzw. Erzieher (Gruppenleitung) und 1 Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger. Die Entlohnung soll den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen.
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Kinderbetreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) am Standort Braunschweig. Insbesondere die Förderung der Sprachkompetenz und Hausaufgabenbetreuung sowie Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich. Weitere Einzelheiten zu u. a. den genannten Schwerpunkten der Betreuung sind der Bewerberinformation zu entnehmen. Die Kinderbetreuung soll durch zwei pädagogische Fachkräfte durchgeführt werden: 1 Erzieherin bzw. Erzieher (Gruppenleitung) und 1 Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger. Die Entlohnung soll den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entsprechen.
Die durchschnittliche Gruppenstärke im Kinderzimmer wird bei 25 bis 30 Kindern liegen. Die Kinder kommen aus den unterschiedlichsten Ländern mit verschiedenem sprachlichem und kulturellem Hintergrund. Die Kinder sind aufgrund ihrer Erlebnisse im Heimatland bzw. auf der Flucht zum Teil traumatisiert und haben Gewaltsituationen erfahren. Traditionelle Familienstrukturen sind teilweise zerstört. Aufgrund der täglichen Neuzugänge und dezentralen Verteilungen von Asylbegehrenden kommt es zu einem ständigen Wechsel in der Belegung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und somit auch zu einer hohen Fluktuation der Kinder in unserer Einrichtung. Die Kinderbetreuung soll von den Kindern für eine begrenzte Zeit als Ort des Spiels, der Anregung, Förderung und Geborgenheit, aber auch der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Religionen empfunden werden. Dabei soll das Kinderzimmer den Kindern einen geschützten Raum bieten, wo sie ihren Fähigkeiten entsprechend betreut und gefördert werden.
Die durchschnittliche Gruppenstärke im Kinderzimmer wird bei 25 bis 30 Kindern liegen. Die Kinder kommen aus den unterschiedlichsten Ländern mit verschiedenem sprachlichem und kulturellem Hintergrund. Die Kinder sind aufgrund ihrer Erlebnisse im Heimatland bzw. auf der Flucht zum Teil traumatisiert und haben Gewaltsituationen erfahren. Traditionelle Familienstrukturen sind teilweise zerstört. Aufgrund der täglichen Neuzugänge und dezentralen Verteilungen von Asylbegehrenden kommt es zu einem ständigen Wechsel in der Belegung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und somit auch zu einer hohen Fluktuation der Kinder in unserer Einrichtung. Die Kinderbetreuung soll von den Kindern für eine begrenzte Zeit als Ort des Spiels, der Anregung, Förderung und Geborgenheit, aber auch der Begegnung unterschiedlicher Kulturen, Sprachen und Religionen empfunden werden. Dabei soll das Kinderzimmer den Kindern einen geschützten Raum bieten, wo sie ihren Fähigkeiten entsprechend betreut und gefördert werden.
Die Kinderbetreuung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten am Freitag sind von 9:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzliche Stunden für Sonderbetreuung kann der Auftragnehmer gesondert beantragen.
Die Kinderbetreuung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten am Freitag sind von 9:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzliche Stunden für Sonderbetreuung kann der Auftragnehmer gesondert beantragen.
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung für die Kinderbetreuung werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestellt. Es stehen ein voll ausgestatteter, großer Gruppen- sowie ein Bewegungsraum zur Verfügung. Der Gruppenraum ist voll möbliert und verfügt über ausreichend Spiel- und Bastelmaterialien. Für die Arbeit der Kinderbetreuung steht ergänzend im Außenbereich ein Spielplatz auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten und die Ausstattung für die Kinderbetreuung werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestellt. Es stehen ein voll ausgestatteter, großer Gruppen- sowie ein Bewegungsraum zur Verfügung. Der Gruppenraum ist voll möbliert und verfügt über ausreichend Spiel- und Bastelmaterialien. Für die Arbeit der Kinderbetreuung steht ergänzend im Außenbereich ein Spielplatz auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zur Verfügung.
Verbrauchsmaterialien für die Betreuungsangebote sind auf eigene Kosten vom Dienstleister der Kinderbetreuung zu stellen.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist sowohl Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende als auch Gemeinschaftsunterkunft. Sie erfüllt darüber hinaus Aufgaben als Ausländerbehörde. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist sowohl Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende als auch Gemeinschaftsunterkunft. Sie erfüllt darüber hinaus Aufgaben als Ausländerbehörde. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Braunschweig wird derzeit mit einer Kapazität von ca. 600 Plätzen multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufnahmegesetzes genutzt.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Braunschweig wird derzeit mit einer Kapazität von ca. 600 Plätzen multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufnahmegesetzes genutzt.
Im Rahmen des Erstaufnahmeverfahrens findet die Aufnahme, Registrierung und Versorgung der Asylbegehrenden durch die LAB NI statt. Die soziale Betreuung/Beratung aller aufgenommenen Personen wird vom Sozialdienst der LAB NI dargestellt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Aktuell werden Asylbegehrende aus ca. 40 verschiedenen Nationen am Standort Braunschweig untergebracht. Die aktuelle Aufenthaltsdauer der Asylbegehrenden in der LAB NI beträgt derzeit etwa 6 bis 8 Wochen, längstens bis zu drei Monaten. Danach erfolgt die dezentrale Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen.
Im Rahmen des Erstaufnahmeverfahrens findet die Aufnahme, Registrierung und Versorgung der Asylbegehrenden durch die LAB NI statt. Die soziale Betreuung/Beratung aller aufgenommenen Personen wird vom Sozialdienst der LAB NI dargestellt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Frauen und Männer. Aktuell werden Asylbegehrende aus ca. 40 verschiedenen Nationen am Standort Braunschweig untergebracht. Die aktuelle Aufenthaltsdauer der Asylbegehrenden in der LAB NI beträgt derzeit etwa 6 bis 8 Wochen, längstens bis zu drei Monaten. Danach erfolgt die dezentrale Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen.
Die Kinderbetreuung ist dem allgemeinen Sozialdienst der LAB NI angeschlossen.
In regelmäßigen Abständen nehmen die pädagogischen Fachkräfte an den Dienstbesprechungen des Sozialdienstes teil, die während der oben genannten Dienstzeiten stattfinden. Die Besprechungen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Weitergabe von Informationen und der Absprache über die Gestaltung der Zusammenarbeit. Ebenso wird die Weitergabe von wichtigen gegenseitigen Informationen bezüglich einzelner Kinder und Familien sichergestellt.
In regelmäßigen Abständen nehmen die pädagogischen Fachkräfte an den Dienstbesprechungen des Sozialdienstes teil, die während der oben genannten Dienstzeiten stattfinden. Die Besprechungen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Weitergabe von Informationen und der Absprache über die Gestaltung der Zusammenarbeit. Ebenso wird die Weitergabe von wichtigen gegenseitigen Informationen bezüglich einzelner Kinder und Familien sichergestellt.
Beschreibung der Optionen:
3 einseitige Vertragsverlängerungen von jeweils max. 12 Monaten durch den Auftraggeber.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 03.38 – 4750 – DLG – 007/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Braunschweig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder einbezogene Drittunternehmer, auf dem sich ein Bewerber bezieht, hat die in Ziffer III. 2.1 - III.2.3 bezeichneten Nachweise und Erklärungen beizufügen:
1.) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie zum Personalbestand insgesamt sowie dessen beruflicher Qualifikation und der Qualifikation im Hinblick auf die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind, darstellen (Vordruck);
1.) Angaben zur Firma und zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie zum Personalbestand insgesamt sowie dessen beruflicher Qualifikation und der Qualifikation im Hinblick auf die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind, darstellen (Vordruck);
2.) Qualifikations- und Ausbildungsnachweise für das eingesetzte pädagogische Fachpersonal (z. B. Prüfungszeugnisse, Diplomurkunden, Fortbildungsbescheinigungen, Zertifikate, etc.);
3.) Aktuelle Nachweise, dass das eingesetzte Personal eine Ausbildung zum Ersthelfer/Ersthelferin am Kind erfolgreich absolviert hat. Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein;
4.) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 5 Mio. €;
5.) aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist;
6.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck);
7.) Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht) (Vordruck);
8.) Ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben);
9.) Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Bilanzen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr;
2.) Eigenerklärung zum Umsatz. Erklärung über den Umsatz mit den oder vergleichbaren Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren, mit Auftragsumfang und Auftragsjahr (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzliste über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Projekte über die Betreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
1.) Referenzliste über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Projekte über die Betreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Auftragswerts (in EUR),
— des Dienstleistungsumfangs,
— des Auftragszeitraums,
— sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer (Vordruck).
2.) Formblatt zur Kundenzufriedenheit (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es bestehen besondere Anforderungen an die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen und die Anzahl der für den Einsatz geplanten Mitarbeiter darstellen:
Es bestehen besondere Anforderungen an die zu erbringenden Tätigkeiten. Die Bewerber haben im Rahmen Ihres Teilnahmeantrags darzulegen, dass sie diese Anforderungen erfüllen und über die Vertragslaufzeit sicherstellen können, indem sie die Qualifikationen und die Anzahl der für den Einsatz geplanten Mitarbeiter darstellen:
Das eingesetzte Personal verfügt über die Ausbildung zum Ersthelfer/Ersthelferin am Kind.
Die entsprechenden Nachweise sind vom Auftragnehmer vorzulegen. Auffrischungen und Nachschulungen in der Ersthelferausbildung sind alle zwei Jahre nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Qualifikationen der pädagogischen Fachkräfte sind durch entsprechende Qualifikations- und Ausbildungsnachweise (z. B. Prüfungszeugnisse, Diplomurkunden, Fortbildungsbescheinigungen, Zertifikate, etc.) vom Auftragnehmer zu belegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzen („Kompetenz und Erfahrung“), 60 % Für die Auswahl entscheidend ist zu 60 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Nachweise zu vergleichbaren Projekten (Vordruck). Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über die Betreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
1. Referenzen („Kompetenz und Erfahrung“), 60 % Für die Auswahl entscheidend ist zu 60 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Nachweise zu vergleichbaren Projekten (Vordruck). Vergleichbar sind in den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossene Projekte über die Betreuung von asylbegehrenden Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Leistungselementen:
a) Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich;
b) Förderung der Sprachkompetenz;
c) Hausaufgabenbetreuung. Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und die Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hervorgeht (soll 1 000 Wörter nicht überschreiten). Eingereichte Referenzen, die sämtliche der oben bezeichneten Leistungsbestandteile enthalten und mit der ausgeschriebenen Leistung nahezu deckungsgleich sind, werden mit 10 Punkten bewertet. Referenzen, die die oben bezeichneten Leistungen nur teilweise abdecken und mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise deckungsgleich sind, erhalten anteilig weniger Punkte. Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (60 %) multipliziert. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 5 (fünf) Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen.
c) Hausaufgabenbetreuung. Darzustellen ist je Referenz eine Kurzbeschreibung des Projekts, aus der die gewonnene Erfahrung und die Vergleichbarkeit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hervorgeht (soll 1 000 Wörter nicht überschreiten). Eingereichte Referenzen, die sämtliche der oben bezeichneten Leistungsbestandteile enthalten und mit der ausgeschriebenen Leistung nahezu deckungsgleich sind, werden mit 10 Punkten bewertet. Referenzen, die die oben bezeichneten Leistungen nur teilweise abdecken und mit der ausgeschriebenen Leistung nur teilweise deckungsgleich sind, erhalten anteilig weniger Punkte. Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (60 %) multipliziert. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 5 (fünf) Referenzen. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen.
2. Kundenzufriedenheit, 40 % Entscheidend ist weiter zu 40 % der nachgewiesenen Grad an Kundenzufriedenheit. Ein Nachweis über einen sehr zufriedenen Kunden entsprechend dem beigefügten Formblatt bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 8 Punkten, ein Nachweis über einen zufriedenen Kunden bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 4 Punkten gewertet. Ein Nachweis über einen nur in einem Teilbereich sehr zufriedenen Kunden, der im Hinblick auf die Gesamtleistung zufrieden und im Hinblick auf die verbleibende Teilleistung zufrieden ist, führt zu einer Punktevergabe von 5 Punkten (2:1:1:1). Dementsprechend erhält etwa ein Bewerber mit einem in allen 4 Bereichen (Gesamtleistung/Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich/Förderung der Sprachkompetenz/Hausaufgabenbetreuung) sehr zufriedenen und einem in allen 4 Bereichen zufriedenen Kunden insgesamt 12 Punkte (= 8 Punkte + 4 Punkte). Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise des beigefügten Formblattes erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert.
2. Kundenzufriedenheit, 40 % Entscheidend ist weiter zu 40 % der nachgewiesenen Grad an Kundenzufriedenheit. Ein Nachweis über einen sehr zufriedenen Kunden entsprechend dem beigefügten Formblatt bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 8 Punkten, ein Nachweis über einen zufriedenen Kunden bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 4 Punkten gewertet. Ein Nachweis über einen nur in einem Teilbereich sehr zufriedenen Kunden, der im Hinblick auf die Gesamtleistung zufrieden und im Hinblick auf die verbleibende Teilleistung zufrieden ist, führt zu einer Punktevergabe von 5 Punkten (2:1:1:1). Dementsprechend erhält etwa ein Bewerber mit einem in allen 4 Bereichen (Gesamtleistung/Angebote und Aktivitäten im motorischen Bereich/Förderung der Sprachkompetenz/Hausaufgabenbetreuung) sehr zufriedenen und einem in allen 4 Bereichen zufriedenen Kunden insgesamt 12 Punkte (= 8 Punkte + 4 Punkte). Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise des beigefügten Formblattes erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle schriftlich per Mail abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrages ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Die Vergabeunterlagen und Formblätter für das Vergabeverfahren sind bei der Vergabestelle schriftlich per Mail abzufordern. Die Formblätter sind zu verwenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, behält sich die Vergabestelle vor, diese binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrages ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
Verspätet eingereichte Unterlagen und Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt!
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Vergabestelle) in einem fensterlosen, fest verschlossenen und mit dem Bewerbungsaufkleber äußerlich gekennzeichneten Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine fernschriftliche oder elektronische Übermittlung wird nicht akzeptiert. Die Annahme erfolgt bei der Vergabestelle während der üblichen Geschäftszeiten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bewerbers. Der Bewerber trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots. Für die Erstellung und Zustellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Vergabestelle) in einem fensterlosen, fest verschlossenen und mit dem Bewerbungsaufkleber äußerlich gekennzeichneten Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Eine fernschriftliche oder elektronische Übermittlung wird nicht akzeptiert. Die Annahme erfolgt bei der Vergabestelle während der üblichen Geschäftszeiten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bewerbers. Der Bewerber trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots. Für die Erstellung und Zustellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber/Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebotes konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bewerber/Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebotes konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist keine Bekanntmachung nach § 9 VOF.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 082-134887 (2012-04-25)