Klärschlammentsorgung

Niersverband

Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von rund 20 000 bis 30 000 t/Jahr entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-06 Auftragsbekanntmachung
2012-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: Rund 20 000 bis 30 000 t /Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: ae@niersverband.de 📧
Telefon: +49 216237040 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 108-179944
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 67-109956
ABl. S-Ausgabe: 108

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von rund 20 000 bis 30 000 t/Jahr entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Klärschlammentsorgung.
Kurze Beschreibung:
Los 1: Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805) vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 mit zweimaliger optionaler Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Menge oder Umfang: 4 000 t bis 6 000 t /Kalenderjahr.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805) vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 mit zweimaliger optionaler Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805) vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 mit zweimaliger optionaler Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805) vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 mit zweimaliger optionaler Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5: Ordnungsgemäße thermische Entsorgung von entwässerten kommunalen Klärschlämmen (AVV 190805) vom 1.6.2013 bis 31.12.2017 mit zweimaliger optionaler Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Menge oder Umfang: 2 330 t bis 3 500 t vom 1.6.2013 bis 31.12.2013 und 4 000 bis 6 000 t /Kalenderjahr ab 1.1.2014.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niersverband:
a) Klärwerk Mönchengladbach-Neuwerk, Niersdonker Straße 1-10,
b) Klärwerk Geldern, Kapellener Straße, 47608 Geldern,
c) Klärwerk Goch, Ketteler Straße 55, 47574 Goch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis im Berufsregister des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Bescheinigung in Steuersachen“ des zuständigen Finanzamtes (alternativ Eigenerklärung).
Eigenerklärung des Bieters, daß er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Sozialabgaben nachkommt.
(Für die Unterlagen sind Kopien zugelassen. Sie sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und das vorgesehene technische Personal gemäß § 6 Nr. 3 Abs. 2 a - i VOB/A.
Gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb – für die zur Ausführung des Auftrags (Entsorgung von Klärschlämmen AVV 19 08 05) gem. § 2 Abs. 1 EfbV notwendigen Tätigkeiten (wie lagern, behandeln, verwerten und/oder beseitigen). Für die Unterlagen sind Kopien zugelassen. Sie sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.
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Falls für einzelne Teilleistungen ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist, sind Art und Umfang dieser Leistungen bereits zum Zeitpunkt der Submission zu benennen.
Mindeststandards:
Wenn kein Zertifikat vorliegt, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung der Straffreiheit, Nachweis der Fachkunde des Personals, Versicherungs-/Zahlungsbe-stätigung für die Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung und die Kopie des Genehmigungsbescheides der Entsorgungsanlage für die Entsorgung von Abfällen der AVV-Nr. 19 08 05 vorzulegen. (Für die Unterlagen sind Kopien zugelassen. Sie sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Besondere Vertragsbedingungen des Niersverbandes und Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Niersverband mit dem Angebot ein Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters übergeben wird.
Bei Auftragserteilung ist eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizubringen, dass:
a) der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Arbeitsgemeinschaftsmitglieder gegenüber dem NV rechtsverbindlich vertritt und insbesondere, dass
b) der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen sowie, dass
c) alle Arbeitsgemeinschaftsmitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften; dies gilt auch bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(vgl. Besondere Vertragsbedingungen, Nr. 4.7).
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärung des Bieters, zur Erfüllung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW):
„Der Niersverband hat als öffentlicher Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen das „Tariftreuegesetz NRW“ einzuhalten. Daraus ergeben sich auch zusätzliche Pflichten für Bieter / Auftragnehmer. Den Vergabeunterlagen liegen eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- bzw. Bauleistungen (einschl. Besonderer Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindest-entlohnung) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (mitsamt den Hinweisen / den Besonderen Vertragsbedingungen für Nachunternehmer) bei. Die Erklärungen sind vom Bieter auszufüllen bzw. anzukreuzen / zu unterschreiben und dem Angebot beizulegen. Wird im Angebot bereits angegeben, dass Teilleistungen an Subunternehmer vergeben oder Entleihfirmen für Leiharbeiter eingesetzt werden sollen und sind diese Unternehmen bereits namentlich genannt, so hat der Bieter auch für diese Subunternehmer / Entleihfirmen eine Tariftreueerklärung (vom Subunternehmer / Entleiher unterschrieben) beizubringen und mit dem Angebot abzugeben“.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen und gleichzeitige Einzahlung der Gebühr von 15,00 EUR auf das Konto des Niersverbandes.
Commerzbank Viersen, BLZ: 31040015.
Konto-Nr.: 5722020.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-01 📅
Öffnungsort:
Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum K03, 41747 Viersen, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Geschäftsstelle Viersen, Am Niersverband 10, Raum K03, 41747 Viersen, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers, keine Bieter gemäß §17 (2) EG VOL/A.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hacks
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.niersverband.de/index.php?id=87 🌏
Name: Niersverband
Postanschrift: Ausschreibung Klärschlammentsorgung - Am Niersverband 10

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-29 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 067-109956

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
GWB § 107, Abs. 3, Satz 1, Nr.4: bis 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2012/S 108-179944 (2012-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 570 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 240-395059
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 108-179944
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
A) Klärwerk Mönchengladbach-Neuwerk, Niersdonkerstr. 1-10, 41066 Mönchengladbach,
B) Klärwerk Geldern, Kapellener Straße, 47608 Geldern,
C) Klärwerk Goch, Ketteler Str. 55, 47574 Goch.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Entsorgungspreis (80)
2. Transportkosten (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-13 📅
Name: Alba West GmbH
Postanschrift: Zur Halbinsel 9
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 2114753637 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
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Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101 b Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 240-395059 (2012-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 904 999,88 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 113-193335
ABl. S-Ausgabe: 113

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-04 📅
Name: Stadtwerke Duisburg AG
Postanschrift: Bungertstraße 27
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47053

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
9
7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
Mehr anzeigen
1. gegen § 101 a GWB verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101 b Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 S. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 113-193335 (2013-06-11)