Klimaschutzdialog: Prozessoptimierung, Kommunikation und Mobilisierung im (kommunalen) Klimaschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ziel des Auftrags ist es, in dem dynamischen und zunehmend komplexen Politikfeld Kommunaler Klimaschutz einen Raum für reflektierendes Lernen aller beteiligten Akteure, sowohl auf Steuerungs-, als auch auf Umsetzungsebene zu schaffen. Es geht dabei zum einen um die systemische Prozessbegleitung und zum anderen um die Vermittlung guter Ansätze und um frühzeitige Identifizierung und Auswertung fehlerhafter oder unerwünschter Entwicklungen. Die Gesamtheit der vorgesehenen Elemente dieses Austausches wird hier mit „Klimaschutzdialog“ bezeichnet.
Um die Ziele des Bundesumweltministeriums für den kommunalen Klimaschutz zu erreichen, ist neben einem umfassenden Beratungs- und Förderangebot seitens des Bundes, insbesondere im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, die Vernetzung und der Austausch zwischen den Kommunen unabdingbar. Bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung in Kommunen müssen in die Breite getragen werden und dort, wo es sich anbietet, müssen interkommunale Ansätze verfolgt werden. Um die verschiedenen Ansätze im Klimaschutz auf kommunaler Ebene zum Erfolg zu führen, ist zum einen das Angebot einer Prozessbegleitung für Kommunen erforderlich, d.h. eine Beratung in Bezug auf die Gestaltung und Moderation des partizipativen Prozesses bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte und deren Umsetzung. Zum anderen muss für eine wirkungsvolle Umsetzung von Klimaschutzkonzepten die Rolle der Klimaschutzmanager/innen gestärkt und zu diesem Zweck u.a. ein Weiterbildungsangebot konzipiert und durchgeführt werden.
Um die Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende und des Leitbildes 100 % Klimaschutz in Kommunen auch über Deutschland hinaus zu kommunizieren, soll ein internationaler Austausch, unter Einbeziehung der existierenden Netzwerke und Initiativen, schrittweise aufgebaut werden. Ziel dieses internationalen Austauschs zum kommunalen Klimaschutz ist es, Regierungen anzusprechen und einzubeziehen, die ähnliche Beratungs- und Förderprogramme für Kommunen aufbauen wollen und zu zeigen, dass die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung und die Erreichung der CO2-Neutralität vereinbar und möglich sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-22 Auftragsbekanntmachung
2012-08-23 Ergänzende Angaben
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Systemisch-dialogische Begleitung und Beratung der Steuerung des kommunalen Klimaschutzes.Arbeitspaket 2: Systemisch-dialogische Begleitung und Beratung der Umsetzung des kommunalen Klimaschutzes.Arbeitspaket 3: Veranstaltungen, Messen und Kommunikation.Arbeitspaket 4: Governance-Struktur und Kommunikationsstrategie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 162-270169
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrags ist es, in dem dynamischen und zunehmend komplexen Politikfeld Kommunaler Klimaschutz einen Raum für reflektierendes Lernen aller beteiligten Akteure, sowohl auf Steuerungs-, als auch auf Umsetzungsebene zu schaffen. Es geht dabei zum einen um die systemische Prozessbegleitung und zum anderen um die Vermittlung guter Ansätze und um frühzeitige Identifizierung und Auswertung fehlerhafter oder unerwünschter Entwicklungen. Die Gesamtheit der vorgesehenen Elemente dieses Austausches wird hier mit „Klimaschutzdialog“ bezeichnet.
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Um die Ziele des Bundesumweltministeriums für den kommunalen Klimaschutz zu erreichen, ist neben einem umfassenden Beratungs- und Förderangebot seitens des Bundes, insbesondere im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, die Vernetzung und der Austausch zwischen den Kommunen unabdingbar. Bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung in Kommunen müssen in die Breite getragen werden und dort, wo es sich anbietet, müssen interkommunale Ansätze verfolgt werden. Um die verschiedenen Ansätze im Klimaschutz auf kommunaler Ebene zum Erfolg zu führen, ist zum einen das Angebot einer Prozessbegleitung für Kommunen erforderlich, d.h. eine Beratung in Bezug auf die Gestaltung und Moderation des partizipativen Prozesses bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte und deren Umsetzung. Zum anderen muss für eine wirkungsvolle Umsetzung von Klimaschutzkonzepten die Rolle der Klimaschutzmanager/innen gestärkt und zu diesem Zweck u.a. ein Weiterbildungsangebot konzipiert und durchgeführt werden.
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Um die Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende und des Leitbildes 100 % Klimaschutz in Kommunen auch über Deutschland hinaus zu kommunizieren, soll ein internationaler Austausch, unter Einbeziehung der existierenden Netzwerke und Initiativen, schrittweise aufgebaut werden. Ziel dieses internationalen Austauschs zum kommunalen Klimaschutz ist es, Regierungen anzusprechen und einzubeziehen, die ähnliche Beratungs- und Förderprogramme für Kommunen aufbauen wollen und zu zeigen, dass die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung und die Erreichung der CO2-Neutralität vereinbar und möglich sind.
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Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Systemisch-dialogische Begleitung und Beratung der Steuerung des kommunalen Klimaschutzes.
Arbeitspaket 2: Systemisch-dialogische Begleitung und Beratung der Umsetzung des kommunalen Klimaschutzes.
Arbeitspaket 3: Veranstaltungen, Messen und Kommunikation.
Arbeitspaket 4: Governance-Struktur und Kommunikationsstrategie.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen.
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Zu den Punkten 1. bis 5. ist jeweils eine Referenz auf maximal 2 DIN A4-Seiten näher zu beschreiben.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters.
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein:
— Umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich Umweltschutz, Klimaschutz.
Nachhaltigkeitsprozesse.
— Erfahrungen in der Moderation, Begleitung und Steuerung von politischen Strategie-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen (Multistakeholderprozessen) im nationalen, internationalen sowie im kommunalen Bereich,
— Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Weiterbildungsangeboten im Bereich Prozesskompetenzen (u.a. Moderation, Partizipation, dialogische Intervention, Kommunikation, Wissensmanagement) sowie im Bereich Umwelt- und Klimaschutz bzw. Nachhaltigkeit, Agenda21,
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— Erfahrungen in der Kommunikation von Umweltschutz-, Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprozessen mittels,
— bundesweit ausgerichteten Fachkonferenzen und/oder vergleichbaren Fachveranstaltungen,
— Internetpräsenz, Fachartikeln, Newslettern,
— Gestaltung und Umsetzung von Medienpartnerschaften.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die"AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Susanne Beermann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 162-270169 (2012-08-22)
Ergänzende Angaben (2012-08-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 164-271673
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 162-270169
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2012/S 164-271673 (2012-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-409315
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, wurden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-10 📅
Name: adelphi consult GmbH
Postanschrift: Caspar-Theyss-Straße 14a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich wurden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 248-409315 (2012-12-20)