Die Notaufnahme des Klinikums im Erdgeschoss mit direktem Zugang von außen wird umgebaut. Vergeben werden Leistungen zur Schadstoffentsorgung künstlicher Mineralfasern, vorhanden als Deckenauflager auf Unterdecken, Dämmung um technische Installationsleitungen sowie Innendämmung in Trockenbauwänden. 1. Bauabschnitt: die Sanierungsarbeiten finden hauptsächlich im Erdgeschoss teilweise im Untergeschoss eines mehrgeschossigen Massivgebäudes des Klinikums statt. Im Sanierungsbereich des Erdgeschoss findet keine Nutzung statt, alle angrenzenden Bereiche des Klinikums befinden sich uneingeschränkt in Betrieb und dürfen zu keiner Zeit behindert werden. Es sind 8 Sanierungsabschnitte Schadstoffsanierung geplant. Im Untergeschoss bleiben Abteilungen auch während der Schadstoffsanierung und des Umbaues in Betrieb; für die Schadstoffberäumung und Dekontaminierung sind für die betroffenen Bereiche abgetrennte Abschnitte durch Einhausung herzustellen. 2. Bauabschnitt: Der 2. Bauabschnitt umfasst die Schadstoffentsorgung einer Überdachung des Wirtschaftshofes (Außenbereich) mit einer Arbeitshöhe bis zu 9.00 m. Der Wirtschaftshof (Andienung Klinikum Wirtschaftsgüter) bleibt während der Sanierungsarbeiten in Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2012-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Menge oder Umfang:
Schutzmaßnahmen von Flächen und Einbauten 2 100 m², Staubschutzwände ca. 350 m², Unterdruckhaltegeräte ca. 4 Stck, Rückbau und Entsorgung Metall-Paneeldecken 1 250 m²; Rückbau und Entsorgung Gipskartondecken 850 m²; Rückbau und Entsorgung kontaminierte Mineralwolle-Auflagen auf Decken 1 500 m² sowie Mineralwolle-Auflagen an Lüftungskanälen 600 m² sowie ca. 2 450 lfdm Mineralwolle-Auflagen an Rohren und Leitungen; Raumluftmessungen.
Schutzmaßnahmen von Flächen und Einbauten 2 100 m², Staubschutzwände ca. 350 m², Unterdruckhaltegeräte ca. 4 Stck, Rückbau und Entsorgung Metall-Paneeldecken 1 250 m²; Rückbau und Entsorgung Gipskartondecken 850 m²; Rückbau und Entsorgung kontaminierte Mineralwolle-Auflagen auf Decken 1 500 m² sowie Mineralwolle-Auflagen an Lüftungskanälen 600 m² sowie ca. 2 450 lfdm Mineralwolle-Auflagen an Rohren und Leitungen; Raumluftmessungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Fürth, eigenständiges Kommunalunternehmen, "Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Fürth"
Postanschrift: Jakob - Henle - Straße 1
Postleitzahl: 90766
Postort: Fürth
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-fuerth.de🌏
E-Mail: ewald.stadtlaender@klinikum-fuerth.de📧
Telefon: +49 91175804900📞
Fax: +49 91175804909 📠
Die Notaufnahme des Klinikums im Erdgeschoss mit direktem Zugang von außen wird umgebaut. Vergeben werden Leistungen zur Schadstoffentsorgung künstlicher Mineralfasern, vorhanden als Deckenauflager auf Unterdecken, Dämmung um technische Installationsleitungen sowie Innendämmung in Trockenbauwänden. 1. Bauabschnitt: die Sanierungsarbeiten finden hauptsächlich im Erdgeschoss teilweise im Untergeschoss eines mehrgeschossigen Massivgebäudes des Klinikums statt.
Die Notaufnahme des Klinikums im Erdgeschoss mit direktem Zugang von außen wird umgebaut. Vergeben werden Leistungen zur Schadstoffentsorgung künstlicher Mineralfasern, vorhanden als Deckenauflager auf Unterdecken, Dämmung um technische Installationsleitungen sowie Innendämmung in Trockenbauwänden. 1. Bauabschnitt: die Sanierungsarbeiten finden hauptsächlich im Erdgeschoss teilweise im Untergeschoss eines mehrgeschossigen Massivgebäudes des Klinikums statt.
Im Sanierungsbereich des Erdgeschoss findet keine Nutzung statt, alle angrenzenden Bereiche des Klinikums befinden sich uneingeschränkt in Betrieb und dürfen zu keiner Zeit behindert werden.
Es sind 8 Sanierungsabschnitte Schadstoffsanierung geplant. Im Untergeschoss bleiben Abteilungen auch während der Schadstoffsanierung und des Umbaues in Betrieb; für die Schadstoffberäumung und Dekontaminierung sind für die betroffenen Bereiche abgetrennte Abschnitte durch Einhausung herzustellen.
Es sind 8 Sanierungsabschnitte Schadstoffsanierung geplant. Im Untergeschoss bleiben Abteilungen auch während der Schadstoffsanierung und des Umbaues in Betrieb; für die Schadstoffberäumung und Dekontaminierung sind für die betroffenen Bereiche abgetrennte Abschnitte durch Einhausung herzustellen.
2. Bauabschnitt: Der 2. Bauabschnitt umfasst die Schadstoffentsorgung einer Überdachung des Wirtschaftshofes (Außenbereich) mit einer Arbeitshöhe bis zu 9.00 m. Der Wirtschaftshof (Andienung Klinikum Wirtschaftsgüter) bleibt während der Sanierungsarbeiten in Betrieb.
2. Bauabschnitt: Der 2. Bauabschnitt umfasst die Schadstoffentsorgung einer Überdachung des Wirtschaftshofes (Außenbereich) mit einer Arbeitshöhe bis zu 9.00 m. Der Wirtschaftshof (Andienung Klinikum Wirtschaftsgüter) bleibt während der Sanierungsarbeiten in Betrieb.
Referenznummer: Tebn/ zna
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Fürth.
Jakob-Henle-Str. 1.
90766 Fürth.
DEUTSCHLAND.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wie III.2.2) zusätzlich: ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftlandes nach Aufforderung innerhalb 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wie III.2.2) zusätzlich: ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftlandes nach Aufforderung innerhalb 6 Kalendertagen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 6 Kalendertagen Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer des Auftragnehmers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage 2.5) vorzulegen. Das Formblatt zur Eignung (Anlage 2.5) ist über die Homepage des Klinikum Fürth www.klinikum-fuerth.de unter der Rubrik Aktuelle & Hintergrund - "Ausschreibungen/ VOB" als pdf zum download eingestellt. URL: http://www.klinikum-fuerth.de/hn/aktuelles-amp-hintergrund/ausschreibungen-vob/.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage 2.5) vorzulegen. Das Formblatt zur Eignung (Anlage 2.5) ist über die Homepage des Klinikum Fürth www.klinikum-fuerth.de unter der Rubrik Aktuelle & Hintergrund - "Ausschreibungen/ VOB" als pdf zum download eingestellt. URL: http://www.klinikum-fuerth.de/hn/aktuelles-amp-hintergrund/ausschreibungen-vob/.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannter Stelle ihres Herkunftlandes vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannter Stelle ihres Herkunftlandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wie III.2.2) zusätzlich: beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Wie III.2.2) zusätzlich: beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR beträgt.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Formblätter zu verwenden. Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Formblätter zu verwenden. Die Bürgschaft ist von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 16 VOB/B: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 16 VOB/B: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Überzahlungen: bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Überzahlungen: bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der weiterhin erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der weiterhin erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bar oder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Stadt Fürth, Kto Nr.: 18 bei der Stadtsparkasse Fürth, BLZ 76250000, Kennwort: Klinikum, ZNA, LV 111 Schadstoffsanierung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-31 📅
Öffnungsort:
Stadt Fürth, Subissionsstelle Zi.Nr. 002, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Fürth, Subissionsstelle Zi.Nr. 002, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-07-02 📅
Datum des Endes: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Tebn/ zna
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 101-165356
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Allgemeine Fach/ Rechtsaufsicht bei der Regierung Mittelfanken, VOB Stelle
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981530📞
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/abt40vob.htm🌏
Quelle: OJS 2012/S 082-134231 (2012-04-24)