Kohlenwasserstoffe sicher als Kältemittel einsetzen – Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050
Die Bundesregierung will die Emissionen von Treibhausgasen gemäß ihrer Klimaschutzziele signifikant – 80-95 % gegenüber 1990 bis 2050 – reduzieren. Gleichzeitig werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase nach aktuellen Prognosen ansteigen. Der vermehrte Einsatz von Kohlenwasserstoffen und anderen natürlichen Kältemitteln mit geringem Treibhauspotential bietet große Chancen, diesem Trend u.a. in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung entgegen zu wirken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzepts, in welchem verschiedene Instrumente aufeinander abgestimmt und Strategien zu deren Entwicklung ausgearbeitet sind. Kohlenwasserstoffe wie Propan haben kein ODP und ein sehr geringes GWP. Technisch sind sie interessant, da sie besonders energieeffiziente Anlagen ermöglichen. In Anwendungen mit mittleren Füllmengen, z.B. in der Gewerbekälte, haben Hersteller FCKW vielfach durch synthetische Kältemittel, meist teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), ersetzt. Diese haben ein hohes GWP. Ihre Emissionen sind daher soweit wie möglich zu minimieren. Dies ist am besten durch Substitutionsmaßnahmen realisierbar. Wegen ihrer Brennbarkeit blieb der Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland bislang auf wenige, meist kleine Anwendungen beschränkt. Dabei haben Kohlenwasserstoffe das Potential, als Substitute für synthetische Kältemittel einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel zu leisten. Ersetzen sie HFKW in weiteren Anwendungen, können klimawirksame HFKW-Emissionen vermieden werden. Der Klimaschutzbeitrag, den Kohlenwasserstoffe als Substitute für HFKW leisten könnten, ist teilweise erheblich (z. B. Wärmepumpen, Klimageräte). Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steigerung des Einsatzes natürlicher Kältemittel, vorrangig Kohlenwasserstoffe, in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung. Das Konzept wird auf einer umfassenden Recherche zu technischen Rahmenbedingungen, existierenden Kühlmittelanwendungen, Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren und soll realisierbare Vorschläge zu seiner Umsetzung, einschließlich konkreter Instrumente und Strategien zu ihrer Entwicklung, enthalten. Das Konzept ist so auszugestalten, dass seine Umsetzung einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel leisten kann. Der sich aus vermiedenen HFKW-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) und der Änderung des Energiebedarfs (in CO2-Emissionen) errechnende Beitrag ist zu quantifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Überblick über Kohlenwasserstoff als Kältemittel.Arbeitspaket 2: Ermittlung des Beitrags der Kohlenwasserstoffe zum deutschen Klimaschutzziel.Arbeitspaket 3: Relevante Normen und Richtlinien zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland.Arbeitspaket 4: Analyse der rechtlichen Vorgaben zur Produkthaftung beim Einsatz von Kohlenwasserstoffen.Arbeitspaket 5: Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050.Arbeitspaket 5.1: Methodik zur Entwicklung der Strategie und Maßnahmenauswahl.Arbeitspaket 5.2: Kosten der Strategie und Maßnahmenumsetzung.Arbeitspaket 5.3: Entwicklung der Strategie, Maßnahmen und Instrumente.Arbeitspaket 6: Ergebnispräsentation/Abschlussveranstaltung.Arbeitspaekt 7: Nicht vorhersehbare Fragestellungen zu technischen oder rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel.
Arbeitspaket 1: Überblick über Kohlenwasserstoff als Kältemittel.Arbeitspaket 2: Ermittlung des Beitrags der Kohlenwasserstoffe zum deutschen Klimaschutzziel.Arbeitspaket 3: Relevante Normen und Richtlinien zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland.Arbeitspaket 4: Analyse der rechtlichen Vorgaben zur Produkthaftung beim Einsatz von Kohlenwasserstoffen.Arbeitspaket 5: Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050.Arbeitspaket 5.1: Methodik zur Entwicklung der Strategie und Maßnahmenauswahl.Arbeitspaket 5.2: Kosten der Strategie und Maßnahmenumsetzung.Arbeitspaket 5.3: Entwicklung der Strategie, Maßnahmen und Instrumente.Arbeitspaket 6: Ergebnispräsentation/Abschlussveranstaltung.Arbeitspaekt 7: Nicht vorhersehbare Fragestellungen zu technischen oder rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung will die Emissionen von Treibhausgasen gemäß ihrer Klimaschutzziele signifikant – 80-95 % gegenüber 1990 bis 2050 – reduzieren. Gleichzeitig werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase nach aktuellen Prognosen ansteigen. Der vermehrte Einsatz von Kohlenwasserstoffen und anderen natürlichen Kältemitteln mit geringem Treibhauspotential bietet große Chancen, diesem Trend u.a. in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung entgegen zu wirken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzepts, in welchem verschiedene Instrumente aufeinander abgestimmt und Strategien zu deren Entwicklung ausgearbeitet sind.
Die Bundesregierung will die Emissionen von Treibhausgasen gemäß ihrer Klimaschutzziele signifikant – 80-95 % gegenüber 1990 bis 2050 – reduzieren. Gleichzeitig werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase nach aktuellen Prognosen ansteigen. Der vermehrte Einsatz von Kohlenwasserstoffen und anderen natürlichen Kältemitteln mit geringem Treibhauspotential bietet große Chancen, diesem Trend u.a. in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung entgegen zu wirken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzepts, in welchem verschiedene Instrumente aufeinander abgestimmt und Strategien zu deren Entwicklung ausgearbeitet sind.
Kohlenwasserstoffe wie Propan haben kein ODP und ein sehr geringes GWP. Technisch sind sie interessant, da sie besonders energieeffiziente Anlagen ermöglichen. In Anwendungen mit mittleren Füllmengen, z.B. in der Gewerbekälte, haben Hersteller FCKW vielfach durch synthetische Kältemittel, meist teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), ersetzt. Diese haben ein hohes GWP. Ihre Emissionen sind daher soweit wie möglich zu minimieren. Dies ist am besten durch Substitutionsmaßnahmen realisierbar. Wegen ihrer Brennbarkeit blieb der Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland bislang auf wenige, meist kleine Anwendungen beschränkt. Dabei haben Kohlenwasserstoffe das Potential, als Substitute für synthetische Kältemittel einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel zu leisten. Ersetzen sie HFKW in weiteren Anwendungen, können klimawirksame HFKW-Emissionen vermieden werden. Der Klimaschutzbeitrag, den Kohlenwasserstoffe als Substitute für HFKW leisten könnten, ist teilweise erheblich (z. B. Wärmepumpen, Klimageräte).
Kohlenwasserstoffe wie Propan haben kein ODP und ein sehr geringes GWP. Technisch sind sie interessant, da sie besonders energieeffiziente Anlagen ermöglichen. In Anwendungen mit mittleren Füllmengen, z.B. in der Gewerbekälte, haben Hersteller FCKW vielfach durch synthetische Kältemittel, meist teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), ersetzt. Diese haben ein hohes GWP. Ihre Emissionen sind daher soweit wie möglich zu minimieren. Dies ist am besten durch Substitutionsmaßnahmen realisierbar. Wegen ihrer Brennbarkeit blieb der Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland bislang auf wenige, meist kleine Anwendungen beschränkt. Dabei haben Kohlenwasserstoffe das Potential, als Substitute für synthetische Kältemittel einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel zu leisten. Ersetzen sie HFKW in weiteren Anwendungen, können klimawirksame HFKW-Emissionen vermieden werden. Der Klimaschutzbeitrag, den Kohlenwasserstoffe als Substitute für HFKW leisten könnten, ist teilweise erheblich (z. B. Wärmepumpen, Klimageräte).
Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steigerung des Einsatzes natürlicher Kältemittel, vorrangig Kohlenwasserstoffe, in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung. Das Konzept wird auf einer umfassenden Recherche zu technischen Rahmenbedingungen, existierenden Kühlmittelanwendungen, Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren und soll realisierbare Vorschläge zu seiner Umsetzung, einschließlich konkreter Instrumente und Strategien zu ihrer Entwicklung, enthalten. Das Konzept ist so auszugestalten, dass seine Umsetzung einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel leisten kann. Der sich aus vermiedenen HFKW-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) und der Änderung des Energiebedarfs (in CO2-Emissionen) errechnende Beitrag ist zu quantifizieren.
Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steigerung des Einsatzes natürlicher Kältemittel, vorrangig Kohlenwasserstoffe, in den Wachstumsbereichen Wärmepumpen und Klimatisierung. Das Konzept wird auf einer umfassenden Recherche zu technischen Rahmenbedingungen, existierenden Kühlmittelanwendungen, Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren und soll realisierbare Vorschläge zu seiner Umsetzung, einschließlich konkreter Instrumente und Strategien zu ihrer Entwicklung, enthalten. Das Konzept ist so auszugestalten, dass seine Umsetzung einen Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel leisten kann. Der sich aus vermiedenen HFKW-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) und der Änderung des Energiebedarfs (in CO2-Emissionen) errechnende Beitrag ist zu quantifizieren.
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Überblick über Kohlenwasserstoff als Kältemittel.
Arbeitspaket 2: Ermittlung des Beitrags der Kohlenwasserstoffe zum deutschen Klimaschutzziel.
Arbeitspaket 3: Relevante Normen und Richtlinien zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen in Deutschland.
Arbeitspaket 4: Analyse der rechtlichen Vorgaben zur Produkthaftung beim Einsatz von Kohlenwasserstoffen.
Arbeitspaket 5: Strategie zum vermehrten Einsatz von Kohlenwasserstoff-Kältemitteln als Beitrag zum deutschen Klimaschutzziel unter Berücksichtigung des Energieziels 2050.
Arbeitspaket 5.1: Methodik zur Entwicklung der Strategie und Maßnahmenauswahl.
Arbeitspaket 5.2: Kosten der Strategie und Maßnahmenumsetzung.
Arbeitspaket 5.3: Entwicklung der Strategie, Maßnahmen und Instrumente.
Arbeitspaekt 7: Nicht vorhersehbare Fragestellungen zu technischen oder rechtlichen Fragestellungen zum Einsatz von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel.
Beschreibung der Optionen:
Für die Beschaffung von beim AN nicht vorhandenen, für die Bearbeitung dauerhaft benötigten Normen ist ein pauschaler Betrag für max. fünf Normen zu kalkulieren. Eine Liste darüber, welche Normen beschafft werden müssen, ist mit dem AG vor der Beschaffung abzustimmen. Die Option ist als solche zu kennzeichnen, separat zu kalkulieren und als Anlage 1 dem Angebot beizufügen.
Für die Beschaffung von beim AN nicht vorhandenen, für die Bearbeitung dauerhaft benötigten Normen ist ein pauschaler Betrag für max. fünf Normen zu kalkulieren. Eine Liste darüber, welche Normen beschafft werden müssen, ist mit dem AG vor der Beschaffung abzustimmen. Die Option ist als solche zu kennzeichnen, separat zu kalkulieren und als Anlage 1 dem Angebot beizufügen.
Dauer: 20 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters.
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen.
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
— Erfahrungen in der Politikberatung, Nachweis durch mindestens drei für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben,
— Erfahrungen in der Entwicklung und Bewertung von Politiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung von Treibhausgasen (Klimaschutz), Nachweis durch mindestens drei durchgeführte Studien oder Veröffentlichungen zu Politiken und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz,
— Erfahrungen in der Entwicklung und Bewertung von Politiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung von Treibhausgasen (Klimaschutz), Nachweis durch mindestens drei durchgeführte Studien oder Veröffentlichungen zu Politiken und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz,
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters.
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Erfahrungen im Bereich der Kältetechnik, einschließlich der Anwendung von Kohlenwasserstoffen,
— Erfahrungen im Bereich der Entwicklung von Emissionsszenarien,
— Erfahrungen im Bereich der technischen Normung und hinreichend technisches Verständnis für die Bewertung von Normen,
— Erfahrungen in der ökonomischen Bewertung von umweltklimapolitischen Instrumenten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffned - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfnger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffned - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfnger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Claudia Niebergall
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können.
§§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen.
Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung.
Bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist.
Gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen.
Zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung.
Der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes,
Jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung.
Der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden.
Vordem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2012/S 126-209298 (2012-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-11 📅
Name: Heat GmbH
Postanschrift: Talblick 2
Postort: Glashütte
Postleitzahl: 61479
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.