Der Auftrag umfasst neben der Konzeption, Gestaltung und Produktion von Werbemitteln bei Bedarf Kundenberatung, Texterstellung bzw. Textüberarbeitung, Art-Bying, Bildrecherche, Media, Lektorat und Produktion. Zu den Werbemitteln zählen u.a. Flyer, Broschüren, Poster und Anzeigen sowie digitale Werbemittel. Für Briefinggespräche muss der Auftragnehmer bei Bedarf spätestens innerhalb von maximal 5 Werktagen auf eigene Kosten vor Ort zur Verfügung stehen - maximal 4 x pro Jahr. Proofs/Andrucke müssen dem Auftraggeber bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden nach Erstellung zur Verfügung gestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2012-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
“800 000,00”
Gesamtwert des Auftrags: 800 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Postanschrift: Chausseestr. 128 a
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dena.de🌏
E-Mail: froehlich@dena.de📧
“Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht vor Ablauf der Frist öffnen!") und in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis...”
Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht vor Ablauf der Frist öffnen!") und in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis bei der oben genannten Kontaktstelle in deutscher Sprache einzureichen (nicht per E-Mail oder Fax).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 017-027291 (2012-01-23)