Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt mit den dazugehörigen Teilkonzernen den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Für die hierbei einzusetzenden Fahrzeuge ist wiederkehrend Dieselkraftstoff und Super Benzin zu beschaffen. Der Gesamtbedarf wird auf ca. 5 500 000 l Kraftstoff (inkl. SWL und Priwallfähre) pro Jahr geschätzt. Ziel zur nachhaltig wirtschaftlichen Beschaffung des Kraftstoffs ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 7 Wirtschaftsteilnehmern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Der Gesamtbedarf wird in ca. 24 Teillosen pro Jahr vergeben. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen an verschiedene Lieferanschriften in Lübeck.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-08.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dieselkraftstoff📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverkehr Lübeck GmbH
Postanschrift: Stadtverkehr Lübeck GmbH c/o Stadtwerke Lübeck GmbH, Moislinger Allee 9
Postleitzahl: 23547
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.sv-luebeck.de🌏
E-Mail: mandy.grotius@sw-luebeck.de📧
Telefon: +49 451888-1421📞
Fax: +49 451888-321421 📠
Im Rahmen des Bieterwettbewerbs werden mindestens 3 und höchstens 6 Firmen für die Angebotsabgabe berücksichtigt.
II.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
09132110.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt mit den dazugehörigen Teilkonzernen den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Für die hierbei einzusetzenden Fahrzeuge ist wiederkehrend Dieselkraftstoff und Super Benzin zu beschaffen.
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SV) betreibt mit den dazugehörigen Teilkonzernen den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Für die hierbei einzusetzenden Fahrzeuge ist wiederkehrend Dieselkraftstoff und Super Benzin zu beschaffen.
Der Gesamtbedarf wird auf ca. 5 500 000 l Kraftstoff (inkl. SWL und Priwallfähre) pro Jahr geschätzt. Ziel zur nachhaltig wirtschaftlichen Beschaffung des Kraftstoffs ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 7 Wirtschaftsteilnehmern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Der Gesamtbedarf wird in ca. 24 Teillosen pro Jahr vergeben. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen an verschiedene Lieferanschriften in Lübeck.
Der Gesamtbedarf wird auf ca. 5 500 000 l Kraftstoff (inkl. SWL und Priwallfähre) pro Jahr geschätzt. Ziel zur nachhaltig wirtschaftlichen Beschaffung des Kraftstoffs ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 7 Wirtschaftsteilnehmern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Der Gesamtbedarf wird in ca. 24 Teillosen pro Jahr vergeben. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen an verschiedene Lieferanschriften in Lübeck.
Menge oder Umfang:
Ca. 5 000 000 Liter Dieselkraftstoff p.a. (unverbindliche Aussage!).
Ca. 150 000 Liter Ottokraftstoff Super p.a. (unverbindliche Aussage!).
Ca. 100 000 Liter Heizöl p.a. (unverbindliche Aussage!).
Beschreibung der Optionen: Option auf Vertragsverlängerung um 1 Jahr.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: R 963/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEF/ Lübeck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen!
Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2 und 2.3 abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Nachweise: Auskunft aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung der Krankenkasse, Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein oder müssen mindestens noch 9 Monate gültig sein.
Nachweise: Auskunft aus dem Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung der Krankenkasse, Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein oder müssen mindestens noch 9 Monate gültig sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien, die zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes führen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Ziffern 1-4 SektVO.
a. Keine Insolvenz oder gerichtliches Vergleichsverfahren.
b. Keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
c. Keine Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit des Dienstleisters in Frage stellen.
d. Keine schwere Verfehlung, die keine Zuverlässigkeit erwarten lässt.
e. Keine Abgabe von vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Vergabeverfahren.
f. Keine vom Bieter verweigerte Aufklärung in Vergabeverfahren.
g. Einhaltung von Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung von Sozialbeiträgen.
h. Beachtung der Verpflichtungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.
2. GuV-Rechnung der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Lieferfähigkeit innerhalb 12 Stunden nach Auftragserteilung
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3-7
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Mandy Grotius
Internetadresse: www.sv-luebeck.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de🌏
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 116-192556 (2012-06-08)
Ergänzende Angaben (2012-06-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben