Kurierfahrten innerhalb der AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung

Durchführung von Kurierfahrten der AOK-Hauptverwaltung zu den 14 AOK-Bezirksdirektionen in Baden-Württemberg und zurück, sowie Kurierfahrten der AOK-Bezirksdirektionen zwischen ihren Haupt- und Außenstellen innerhalb der jeweiligen Regionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-03 Auftragsbekanntmachung
2012-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienste
Menge oder Umfang: 1 200 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kurierdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung
Postanschrift: Heilbronner Straße 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: winfried.jantsch@bw.aok.de 📧
Telefon: +49 7112593-348 📞
Fax: +49 7112593-100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 172-284812
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Kurierfahrten der AOK-Hauptverwaltung zu den 14 AOK-Bezirksdirektionen in Baden-Württemberg und zurück, sowie Kurierfahrten der AOK-Bezirksdirektionen zwischen ihren Haupt- und Außenstellen innerhalb der jeweiligen Regionen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrten von der AOK-Hauptverwaltung in Stuttgart zu den 14 AOK-Bezirksdirektionen, der Außenstelle in Lahr, dem AOK-Bildungszentrum in Pfedelbach-Untersteinbach und den 5 Standorten der Finanzservicestellen in Baden-Württemberg.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Bodensee-Oberschwaben zwischen der Hauptstelle in Ravensburg und 28 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Bodensee-Oberschwaben.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Heilbronn-Franken zwischen der Hauptstelle in Heilbronn und weiteren 17 Außenstellen sowie Post-Hol- und Bringfahrten in der Region Heilbronn-Franken.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee zwischen der Hauptstelle in Waldshut-Tiengen und 31 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Hochrhein-Bodensee.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Ludwigsburg-Rems-Murr zwischen der Hauptstelle in Ludwigsburg und 15 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Ludwigsburg-Rems-Murr.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein zwischen der Hauptstelle in Karlsruhe und 24 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Mittlerer Oberrhein.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Neckar-Alb zwischen der Hauptstelle in Tübingen und 20 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Neckar-Alb.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Neckar-Fils zwischen der Hauptstelle in Esslingen und 14 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Neckar-Fils.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Nordschwarzwald zwischen der Hauptstelle in Pforzheim und 19 weiteren Anfahrtsstellen sowie Post-Hol- und Bringfahrten in der Region Nordschwarzwald.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg zwischen der Hauptstelle in Schwäbisch Gmünd und 8 weiteren Außenstellen in der Region Ostwürttemberg.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald zwischen der Hauptstelle in Mannheim und 23 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Rhein-Neckar-Odenwald.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Schwarzwald-Baar-Heuberg zwischen denHauptstellen inVillingen und Schwenningen und 8 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Stuttgart-Böblingen zwischen der Hauptstelle in Stuttgart und 19 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Stuttgart-Böblingen.
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein zwischen der Hauptstelle in Freiburg und 30 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Südlicher Oberrhein.
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Fahrten der AOK-Bezirksdirektion Ulm-Biberach zwischen der Hauptstelle in Ulm und 11 weiteren Anfahrtsstellen in der Region Ulm-Biberach.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, max. 3 Monate alt (bei ausländischen Bietern ein entsprechender Auszug des nationalen Rechts),
— Eigenerklärung, dass der Anbieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Anbieter in Frage stellt,
— Eigenerklärung, dass der Anbieterim Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung geführt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass keinInsovenzverfahren über das Vermögen eröffnet ist,
— Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass der Anbieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommt,
— Beschinigung über ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge an die Sozialversicherung (max. 6 Monate alt),
— Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes (Transport-/Verkehrshaftungsversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ Abschluss des Versicherungsschutzes bei Zuschlagserteilung).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf das Konto 2819787 bei der LBBW Stuttgart (BLZ 60050101). Angabe Verwendungszweck: Ausschreibung Kurierfahrten Aktz. II.8.4-01/2012. Nachweis der Überweisung durch Beleg als Anlage zur schriftlichen Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-19 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Winfried Jantsch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Unformations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebo-tes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Text-form zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 ge-schlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg ver-sendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren oh-ne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be-hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabever-fahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträ-ge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergabeverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 172-284812 (2012-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung
Kontakt
E-Mail: daniela.brommer@bw.aok.de 📧
Telefon: +49 7112593353 📞
Fax: +49 7112593100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-409589
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 172-284812
ABl. S-Ausgabe: 248

Auftragsvergabe

1️⃣
Name: Harmansa Datentransporte
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Deutsche Post AG

3️⃣
Name: RegioMail GmbH

4️⃣

5️⃣
Name: Kurierservice Backs u. Förster GmbH

6️⃣

7️⃣
Name: B&O Security GmbH

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣
Name: Transport-Express Schmidt GmbH

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣
Name: Der Courier Log GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniela Brommer
Quelle: OJS 2012/S 248-409589 (2012-12-21)
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