Interessenten, die sich an der Ausschreibung beteiligen wollen, fordern die Vergabeunterlagen fristgerecht unter der in Anhang A.II genannten Adresse an. Der Versand der Unterlagen erfolgt innerhalb von 6 Tagen nach vollständigem Eingang der Anforderung (Anforderung per Mail/Brief/Fax plus Geldeingang) per Post (§ 12 Abs. 7 VOL/A EG). Die Interessenten können die Objekte besichtigen. Der Terminplan sowie die Objektanschriften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die genannten Termine sind verbindlich. Abweichungen sind nicht statthaft. Kalkulationsirrtümer durch ausgelassene Objektbesichtigungen gehen zu Lasten des Interessenten. Die Besichtigung ist zu folgenden Terminen möglich: Los 1 am 27.2.2012, in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr; Los 2 am 2.3.2012, in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr; Los 3 am 29.2.2012, in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr; Los 4 am 1.3.2012, in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr; Los 5 am 28.2.2012, in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr; Los 6 in der Zeit vom 27.02. bis 01.03., jeweils in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr. Los 6 enthält ausschließlich Verwaltungsgebäude an den Standorten der Lose 1 bis 5. Aufgrund der geringen Anzahl der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen verzichtet die ausschreibende Stelle gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A EG auf die Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen. Es wird nach § 19 VOL/A EG Abs. 3 verfahren. Dies gilt nicht für die Aufforderung zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt III.2.1. Für während des Ausschreibungszeitraumes auftretende Fragen wird ausschließlich der E-Mailverkehr zugelassen (§ 13 VOL/A EG). Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mailadresse anzugeben. Erfolgt dies nicht, werden die Informationen an die in der Anforderung enthaltene Adresse gesendet. Dadurch entstehende Informationsverluste gehen zu Lasten des Interessenten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 6 Tage vor. Der Ausschreibungszeitraum wurde um die 5 Tage für die Objektbesichtigung verlängert (§ 12 Abs. 8 und 9 VOL/A EG). Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine, insbesondere die Fristen zur Fragenbeantwortung hinsichtlich des Abgabetermins. Der Postweg geht zu Lasten der Bieter. Sind mit dem Angebot oder nach Aufforderung (siehe Vergabeunterlagen) einzureichende Erklärungen und Nachweise zeitlich befristet, müssen sie am Tage der Einreichung gültig sein. Ausländische Unternehmen haben Erklärungen und Nachweise einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Vergabe wird auf 2 Lose je Bieter begrenzt. Ist ein Bieter in mehr als 2 Losen Bestbietender, erhält er den Zuschlag auf die beiden Lose, in denen er den höchsten Umsatz erzielt. In den anderen Losen wird er aus der Wertung genommen.