Die KfW informiert über und bewirbt in der breiten Öffentlichkeit den Auftrag (Imagekommunikation) und das Leistungsspektrum (Produktkommunikation) des Unternehmens. Hierfür werden alle Kommunikationskanäle genutzt. Die KfW sucht eine Leadagentur, die sie sowohl in der strategischen Markenführung berät als diese auch (weiter)entwickelt. Die Leadagentur konzipiert und koordiniert die Image- und Produktkommunikation der KfW und zeichnet für den Gesamtprozess verantwortlich. Als konzeptionell und integrativ agierende Agentur deckt ihr Leistungsportfolio zudem alle gängigen Marketingmaßnahmen (Above-the-Line-Kommunikation sowie Below-the-Line-Kommunikation) ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974311866📞
Fax: +49 6974313106 📠
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrages haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Teilnahmeantragsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher gebundener Ausfertigung eingereicht werden.
Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der im Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrages haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Teilnahmeantragsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher gebundener Ausfertigung eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW informiert über und bewirbt in der breiten Öffentlichkeit den Auftrag (Imagekommunikation) und das Leistungsspektrum (Produktkommunikation) des Unternehmens. Hierfür werden alle Kommunikationskanäle genutzt.
Die KfW sucht eine Leadagentur, die sie sowohl in der strategischen Markenführung berät als diese auch (weiter)entwickelt. Die Leadagentur konzipiert und koordiniert die Image- und Produktkommunikation der KfW und zeichnet für den Gesamtprozess verantwortlich.
Die KfW sucht eine Leadagentur, die sie sowohl in der strategischen Markenführung berät als diese auch (weiter)entwickelt. Die Leadagentur konzipiert und koordiniert die Image- und Produktkommunikation der KfW und zeichnet für den Gesamtprozess verantwortlich.
Als konzeptionell und integrativ agierende Agentur deckt ihr Leistungsportfolio zudem alle gängigen Marketingmaßnahmen (Above-the-Line-Kommunikation sowie Below-the-Line-Kommunikation) ab.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW hat das Recht, die Laufzeit um 2 weitere Vertragsperioden von je 12 Monaten zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. 15/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Der Bewerber hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist,
4.) Eigenerklärung des Bewerbers über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gem. § 4 Abs. 2 VOF,
2.) Der Bewerber ist verpflichtet, nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung binnen 6 Wochen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten:
2.) Der Bewerber ist verpflichtet, nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung binnen 6 Wochen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten:
— Für Personenschäden: Pauschal mindestens 1 000 000 EUR pro Kalenderjahr/Versiche-rungsjahr 2-fach maximiert,
— Für Sachschäden: Pauschal mindestens 1 000 000 EUR pro Kalender-jahr/Versicherungsjahr 2-fach maximiert,
— Für Vermögensschäden: Pauschal mindestens 1 000 000 EUR pro Kalenderjahr/Versiche-rungsjahr 2-fach maximiert.
3.) Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass:
— er alle gewerbe- und/oder standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und.
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und.
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
— und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2.) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3.) Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (freie Mitarbeiter sind mitzuzählen im Fall einer kontinuierlichen Zusammenarbeit in den letzten 3 Jahren),
4.) Die Anzahl der jahresdurchschnittlich vorhandenen Kundenbeziehungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5.) Angabe der Dauer von 3 Kundenbeziehungen, die aktuell vorhanden sind und sich durch eine besonders lange Bestandsdauer auszeichnen.
Mindeststandards:
Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden bzw. nebenstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Kurzdarstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Agentur, Beschreibung der Unternehmensorganisation: z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau),
2.) Anzahl der für die Leistung vorgesehenen Personen,
3.) Zum Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Durchführung der Leistungen vorgesehenen Personen "Kurzlebensläufe" für das gesamte vorgesehene Team (Geschäftsführung, Beratung, Kreation etc),
4.) Angabe von mindestens drei,höchstens fünf cross-medialen Image- und Produktkampagnen, die der Bewerber jeweils als Leadagentur strategisch konzipiert und die Umsetzung verantwortlich koordiniert oder durchgeführt hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt. Die Leistungen müssen für unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein und unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Der jeweils verantwortliche Projektleiter muss noch in der Agentur tätig sein. Kampagnen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor/politischer Raum sowie dem Bereich der Finanzkommunikation finden in der Bewertung positive Berücksichtigung ebenso wie durchgeführte Maßnahmen zur Werbewirkungsmessung. Wenn das für die KfW vorgesehene Team (eingereichte Kurzlebensläufe) federführend für die eingereichten Kampagnen tätig war, ist eine höhere Punktzahl der Referenz zu erreichen (s. Auswertungsmatrix). Dies ist durch Nennung der Namen und Funktionen zu belegen.
4.) Angabe von mindestens drei,höchstens fünf cross-medialen Image- und Produktkampagnen, die der Bewerber jeweils als Leadagentur strategisch konzipiert und die Umsetzung verantwortlich koordiniert oder durchgeführt hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt. Die Leistungen müssen für unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein und unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Der jeweils verantwortliche Projektleiter muss noch in der Agentur tätig sein. Kampagnen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor/politischer Raum sowie dem Bereich der Finanzkommunikation finden in der Bewertung positive Berücksichtigung ebenso wie durchgeführte Maßnahmen zur Werbewirkungsmessung. Wenn das für die KfW vorgesehene Team (eingereichte Kurzlebensläufe) federführend für die eingereichten Kampagnen tätig war, ist eine höhere Punktzahl der Referenz zu erreichen (s. Auswertungsmatrix). Dies ist durch Nennung der Namen und Funktionen zu belegen.
Zusätzlich sind die Referenzkampagnen in gängigen Formaten (Booklet, CD, USB-Stick, (Hand)Muster etc.) einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen 3 vergleichbare Leistungen angeben.
Hierbei sind folgende Angaben zu benennen:
a.) Projektbezeichnung, Aufgabenstellung;
b.) Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient);
c.) Auftraggeber (mit Adresse);
d.) Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer);
e.) Budgetansatz in EUR netto (sofern möglich), exklusive Mediakosten;
f.) Zeitraum der Leistungserbringung (MM/JJ bis MM/JJ);
g.) Verantwortlicher Projektleiter;
h.) Das für die KfW vorgesehene Team war federführend für die eingereichte Kampagne tätig (wenn ja, Angabe Personen);
i.) Durchgeführte Maßnahmen zur Werbewirkungsmessung;
j.) Branche, für die die Referenzkampagne erbracht wurde (Mehrfachnennung möglich) (öffentlich-rechtlicher Sektor/politischer Raum, Finanzbranche, sonstige);
k.) Bediente Kommunikationskanäle;
l.) Kommunikationsziel und Kernbotschaft der Kampagne;
m.) Zielgruppe.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmteRechtsform anzunehmen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmteRechtsform anzunehmen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— sie in dem Fall, dass sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nina Seidl
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 15/11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. § 107 ff GWB.
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 033-053467 (2012-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge