Leistung der Straßenreinigung

Stadt Altenburg

Durchführung der regelmäßigen Straßenreinigung im Stadtgebiet (Anschlussgebiet) der Stadt Altenburg entsprechend des bisherigen, am 31.12.2012 endenden Auftrags über die gleichen Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-14 Auftragsbekanntmachung
2012-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Menge oder Umfang:
Zu reinigende Strecken ca. 180 km in unterschiedlicher Haeufigkeit für eine ordentliche Vertragslaufzeit von 5 Jahren (2013 bis 2017).800 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 800 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Altenburg
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 04600
Postort: Altenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-altenburg.eu 🌏
E-Mail: nicole.ruge@stadt-altenburg.de 📧
Telefon: +49 3447594620 📞
Fax: +49 3447594609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 115-190485
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der regelmäßigen Straßenreinigung im Stadtgebiet (Anschlussgebiet) der Stadt Altenburg entsprechend des bisherigen, am 31.12.2012 endenden Auftrags über die gleichen Leistungen.
Menge oder Umfang:
Zu reinigende Strecken ca. 180 km in unterschiedlicher Haeufigkeit für eine ordentliche Vertragslaufzeit von 5 Jahren (2013 bis 2017).
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung (siehe hierzu II.2.3)).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: ABG Straßenreinigungsleistungen 2013-2017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Altenburg, Thüringen, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen: seit Bestand des Unternehmens, mindestens jedoch seit 1.1.2008, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen zur Leistung von Abgaben und Steuern erfüllt zu haben, insbesondere bezüglich der gesetzlichen Sozialversicherung sowie das eigene Unternehmen ordnungsgemäß in den Gewerbe- Handels und Berufsregistern angemeldet zu haben und dort ordnungsgemäß eingetragen zu sein und über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, mit einer Mindesthaftpflicht von 1 000 000 EUR pro Schadensfall und 3 000 000,- pro Jahr und dass keine der in § 6 EG Abs. 6 genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen zutreffen und über sonstige Umstände der persönlichen Lage des Bieters sowie sonstige Eintragungen in berufs- oder betrieblichen Register, soweit solche Umstände leistungsrelevant sein können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen: über den erwirtschafteten Gesamtumsatz in den letzten 36 Monaten und den erwirtschafteten Gesamtumsatz in den Arten der ausgeschriebenen Leistungen in den 36 Monaten und über sonstige Umstände der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
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Mindeststandards:
Eigenerklärungen: in den letzten 36 Monaten einen Gesamtumsatz von 500 000 erwirtschaftet zu haben und in den Arten der ausgeschriebenen Leistungen in den 36 Monaten einen Gesamtumsatz von 300 000 erwirtschaftet zu haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen: über die Anzahl der in den letzten 36 Monaten beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert in Berufsgruppen und über die in den letzten 36 Monaten erbrachten Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenzliste) über die im Unternehmen vorhandene technische Ausrüstung und über die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen über die technische Leitung und die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, über sonstige Umstände der technischen Leistungsfähigkeit.
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Mindeststandards: Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat für die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten Sicherheit in Höhe von 5 % seines voraussichtlich anfallenden Jahresentgelts zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt jährlich, auf ein Jahresgesamtentgelt werden monatliche Abschläge gezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Rechtsform für die Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben, doch haben Bieter gesamtschuldnerisch zu haften und sich von einem benannten vertreten zu lassen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-03 📅
Öffnungsort:
Altenburg Stadtverwaltung Referat Bauverwaltung und Bauordnung, Neustadt 7 04600 Altenburg.
Ort des Eröffnungstermins: Altenburg Stadtverwaltung Referat Bauverwaltung und Bauordnung, Neustadt 7 04600 Altenburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Altenburg Referat Bauverwaltung und Bauordnung
Nicole Ruge
Internetadresse: www.stadt-altenburg.eu 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ABG Straßenreinigungsleistungen 2013-2017

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737254 📞
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben
einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Altenburg. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim der Stadt Altenburg zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
 Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der Stadt Altenburg geltend gemacht werden. Teilt die Stadt Altenburg dem Unternehmen mit, seiner Rüge
nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Altenburg geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Stadt Altenburg.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2012/S 115-190485 (2012-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 800 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 214-353339
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 115-190485
ABl. S-Ausgabe: 214

Auftragsvergabe
Name: Städtereinigung Tappe GmbH
Postanschrift: Hartensteiner Straße 15
Postort: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben
einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Stadt Altenburg. Sieht sich ein am
Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim der Stadt Altenburg zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der Stadt Altenburg geltend gemacht werden. Teilt die Stadt Altenburg dem Unternehmen mit, seiner Rüge
nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch die Stadt Altenburg geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Stadt Altenburg.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 214-353339 (2012-11-02)