Menge oder Umfang
Folgende Maßnahmen sind u. a. zu beplanen:Straßen- und Wegebau einschl. der bauzeitlichen Verkehrsführungen, Umbau und Neubau von Schienenverkehrsanlagen, technische Ausstattung der Straßenbahnanlage (Elektro, LST, OL), Neubau der Haltestellen, Beleuchtungsanlagen, Stadtmöblierung, Beschilderung, Kabeltiefbau, Entwässerungsanlagen, Ertüchtigung und Ausbau von Personenunterführungen, technische Ausstattung der Personenunterführungen, Einhausungen von Treppenabgängen, Lüftungsanlagen, Brandschutzanlagen.Folgende Leistungen der HOAI sollen in den Leistungsphasen 6 und 7 vergeben werden:Objektplanung, Gebäude (§ 33), Ingenieurbauwerke (§ 42), Verkehrsanlagen (§ 46), Technische Ausrüstung (§ 53), Tragwerksplanung (§ 49), nur Leistungsphase 6.