Die Thüga Gruppe plant in den nächsten 2 bis 5 Jahren zwischen 100 und 200 Windenergieanlagen an mehrheitlich Schwachwindstandorten zu bauen. Die Windenergieanlagen sollten von Tochtergesellschaften der Thüga (http://www.thuega.de/thuega-gruppe/ergebnisse/firmensitze-und-portraets-der-thuega-partner.html), bzw. von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsunternehmen dieser Gesellschaften gekauft und betrieben werden.
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga AG (siehe www.thuega.de) auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen. Die abzuschließende(n) Rahmenvereinbarung(en) werden mit der Thüga AG geschlossen.
Die Beteiligungsunternehmen bestehellen ihre Bedarfe im eigenen Namen und eigene Rechnung.
Bereits heute liegen Planungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft, Badenova AG, ESWE Versorgungs AG und Thüga Erneuerbare Energien GmbH bzw. deren Beteiligungsunternehmen vor.
Durch den Anlagenbetreiber werden mehrere Windparks in ganz Deutschland geplant. Die Versorgungsgebiete sind in der Regel stark geprägt von zersiedelten Wohngegenden (Weiler, Dörfer) aber auch von klein- und großräumigen Waldgebieten. Zudem ist ein Großteil der Landschaften stark von Mittelgebirgsstruktur geprägt.
Die Auftraggeber erwarten eine garantierte 97%ige technische (Mindest)verfügbarkeit. Bedingt durch die geplanten Standorte (bewaldete Mittelgebirgsregionen) wird ein Nachweisverfahren zur Garantie der Leistungskennlinie nur "referenziert" auf die gültige Norm IEC 61400-12-1 (Ergänzend verweisen wir auch auf die DIN IEC 61400-12-2 mit dem Teil 12-2, die die Messung des Leistungsverhaltens beschreibt, auch die in Erarbeitung Entwürfe für die Überarbeitung sind heranzuziehen) möglich sein. In den meisten Fällen wird das Nachweisverfahren nur nach Durchführung einer Standortkalibrierung mittels zweier Windmessungen auf Nabenhöhe möglich sein. Wir erwarten von den Bietern hier ergänzend zu den einschlägigen Normen alternative Messverfahren (Lidar, Sonar, kallibrierte Gondelaneometer etc. mit in diese Verfahren aufzunehmen. In der zu schließenden Rahmenvereinbarung werden die Eckwerte genannt. Eine Konkretisierung wird daher je nach Projektstandort einzelvertraglich erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Windenergieanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Windenergieanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüga Aktiengesellschaft
Postanschrift: Nymphenburger Str. 39
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.thuega.de🌏
“Unter Veröffentlichung 2012/S 248-411299 wurden von der Thüga Rahmenvereinbarungen gemäß § 9 der Sektorenverordnung mit mehreren Herstellern über die...”
Unter Veröffentlichung 2012/S 248-411299 wurden von der Thüga Rahmenvereinbarungen gemäß § 9 der Sektorenverordnung mit mehreren Herstellern über die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschrieben. Da keine einheitliche Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden konnten, wurde die oben genannte Ausschreibung aufgehoben und es werden mit allen am Wettbewerb beteiligten Unternehmen individuelle Rahmenvereinbarungen ausgehandelt.
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Quelle: OJS 2013/S 246-429610 (2013-12-17)