Lieferung einer Kassensoftwarelösung für die Handelsgeschäfte am Flughafen München, Installation, Unterstützung und Schulung

Eurotrade Flughafen München Handels GmbH

L0236 - Die eurotrade Flughafen München Handels-GmbH (eurotrade) betreibt als hundertprozentige Tochter der Flughafen München GmbH verschiedene Einzelhandelsflächen auf dem Gelände des Münchner Flughafens sowie zur Zeit einen Shop auf einem weiteren Flughafen in Deutschland.
Insgesamt handelt es sich um ca. 80 bis 90 Einzelhandelsgeschäfte, deren Zahl sich mit der geplanten Erweiterung des Flughafens München erhöhen wird. Aktuell werden ca. 130 Kassen betrieben, die mit neuer Software ausgestattet werden sollen.
Ein Großteil der Shops befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich, zu dem nur autorisiertes Personal Zutritt hat. Fluggäste müssen durch die Sicherheitskotrollen gegangen sein und eine gültige Bordkarte besitzen.
Das von der eurotrade angebotene Sortiment erstreckt sich von Duty Free Ware (zollfreier Einkauf bei Flügen in Nicht-EU Länder) wie Zigaretten, Branntwein, Schaumweine, Bier, etc., sowie Parfümerie und Kosmetik über Reisebedarf (Getränke, Süßigkeiten, Presse, Souvenir, Taschen, Koffer, etc.) weiter über Bücher bis hin zu Mode (BOSS, Esprit, Hermés, Burberry, Polo Ralph Lauren, u v. m.) und Luxus (Uhren, Schmuck) sowie Gastronomie.
Eine Besonderheit der eurotrade besteht darin, dass sie als Betreiber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte auf einer räumlich begrenzten Fläche agiert. Die Outlets liegen relativ dicht beieinander und die Sortimente überschneiden sich, so gibt es insgesamt ca. 18 Presse- und Buchläden, auf denen zu großen Teilen gleiche Bücher und Presseartikel verkauft werden bzw. 4 Flächen, auf denen BOSS Textilien verkauft werden.
Die eurotrade möchte Ihre derzeitige Kassensoftware gegen ein neues, leistungsfähiges System austauschen und sucht mit dieser Ausschreibung nach Softwarelieferanten, mit denen die hohen Anforderungen der eurotrade erfüllt werden können.
Die Kassensoftware muss sowohl Standard Kassenfunktionen als auch flughafenspezifische Funktionen erfüllen.
Die Kassensoftware wird im Wesentlichen am Standort Flughafen München sowie an mindestens einem anderen Flughafen) installiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für POS-Kassenterminals
Menge oder Umfang:
Kassensoftware zur Installation am POS, ca. 130 Lizenzen und einer Software zur Administration zentraler Kassenfunktionen (Kassenzentrale), Software zur Einbindung von Gateway-Servern (Store-Server) für ca. je 50 POS. Die vollständige Unterstützung der vorhandenen Software-Schnittstellen wird zwingend gefordert. Außerdem werden Dienstleistungen für Projektunterstützung, Installation und Schulungen sowie der zugehörigen Dokumentationen gefordert.(falls bekannt, in Zahlen) Geschätzter Wert ohne MwSt:
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für POS-Kassenterminals 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eurotrade Flughafen München Handels GmbH
Postanschrift: MAC Gebäude Süd Ebene 5 Terminalstraße Mitte 18
Postleitzahl: 85356
Postort: München - Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧
Fax: +49 89975-61216 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 100-166694
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemein-schaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 f) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren - Kassensoftware - Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 750 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 500 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3 f) entfallen, maximal 150 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewer-bers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aus-sagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.6.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Sofern losweise Vergabe: Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich auf-geführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung – ggf. mehrfach – fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
L0236 - Die eurotrade Flughafen München Handels-GmbH (eurotrade) betreibt als hundertprozentige Tochter der Flughafen München GmbH verschiedene Einzelhandelsflächen auf dem Gelände des Münchner Flughafens sowie zur Zeit einen Shop auf einem weiteren Flughafen in Deutschland.
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Insgesamt handelt es sich um ca. 80 bis 90 Einzelhandelsgeschäfte, deren Zahl sich mit der geplanten Erweiterung des Flughafens München erhöhen wird. Aktuell werden ca. 130 Kassen betrieben, die mit neuer Software ausgestattet werden sollen.
Ein Großteil der Shops befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich, zu dem nur autorisiertes Personal Zutritt hat. Fluggäste müssen durch die Sicherheitskotrollen gegangen sein und eine gültige Bordkarte besitzen.
Das von der eurotrade angebotene Sortiment erstreckt sich von Duty Free Ware (zollfreier Einkauf bei Flügen in Nicht-EU Länder) wie Zigaretten, Branntwein, Schaumweine, Bier, etc., sowie Parfümerie und Kosmetik über Reisebedarf (Getränke, Süßigkeiten, Presse, Souvenir, Taschen, Koffer, etc.) weiter über Bücher bis hin zu Mode (BOSS, Esprit, Hermés, Burberry, Polo Ralph Lauren, u v. m.) und Luxus (Uhren, Schmuck) sowie Gastronomie.
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Eine Besonderheit der eurotrade besteht darin, dass sie als Betreiber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte auf einer räumlich begrenzten Fläche agiert. Die Outlets liegen relativ dicht beieinander und die Sortimente überschneiden sich, so gibt es insgesamt ca. 18 Presse- und Buchläden, auf denen zu großen Teilen gleiche Bücher und Presseartikel verkauft werden bzw. 4 Flächen, auf denen BOSS Textilien verkauft werden.
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Die eurotrade möchte Ihre derzeitige Kassensoftware gegen ein neues, leistungsfähiges System austauschen und sucht mit dieser Ausschreibung nach Softwarelieferanten, mit denen die hohen Anforderungen der eurotrade erfüllt werden können.
Die Kassensoftware muss sowohl Standard Kassenfunktionen als auch flughafenspezifische Funktionen erfüllen.
Die Kassensoftware wird im Wesentlichen am Standort Flughafen München sowie an mindestens einem anderen Flughafen) installiert werden.
Menge oder Umfang:
Kassensoftware zur Installation am POS, ca. 130 Lizenzen und einer Software zur Administration zentraler Kassenfunktionen (Kassenzentrale), Software zur Einbindung von Gateway-Servern (Store-Server) für ca. je 50 POS. Die vollständige Unterstützung der vorhandenen Software-Schnittstellen wird zwingend gefordert. Außerdem werden Dienstleistungen für Projektunterstützung, Installation und Schulungen sowie der zugehörigen Dokumentationen gefordert.
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(falls bekannt, in Zahlen) Geschätzter Wert ohne MwSt:
Beschreibung der Optionen:
Softwarepflegevertrag.
Dienstleistungsvertrag für notwendige Anpassungen/Customizing der Software im Anschluss nach der Abnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
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b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche als Softwareentwickler/Projektleiter/Support im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
c) Personaleinsatzkonzept für die Planungs- und Entwicklungsphase: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf. Teilprojektleiter/innen jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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d) Personaleinsatzkonzept für die Betriebs-/Servicephase: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf. Teilprojektleiter/innen jeweils mit Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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e) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
f) Angaben zu realisierten Referenzprojekten mit mehr als 100 Kassen pro Referenz aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergan-genen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntma-chung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße,
— Benennung der Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Für d) und e) gilt: Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dorothee Doranth

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 100-166694 (2012-05-24)