Für das Forschungsprojekt „DLR Forschungsplattform Windenergie“ ist die Beschaffung einer Windkraftanlage in der Größenordnung von 2,5 MW geplant, die als Testträger und zur Validierung von Forschungsergebnissen dienen soll. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung und Montage der Anlage bis spätestens 2014, als auch notwendige technische Änderungen, um Forschungsaktivitäten durchführen zu können. Diese müssen in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem DLR durchgeführt werden. Zukünftig und langfristig sollen dann Forschungsprojekte mit verschiedenen Partnern und Auftraggebern an dieser Anlage stattfinden, sodass immer wieder auch Anpassungsarbeiten und Modifikationen an der Anlage erforderlich werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-19.
Auftragsbekanntmachung (2012-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Windturbinen
Menge oder Umfang: 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Windturbinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR e.V.
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de🌏
E-Mail: karsten.mannheim@dlr.de📧
Telefon: +49 22036012563📞
Fax: +49 220360112563 📠
Mitteilung von Unklarheiten in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie in den Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich - spätestens 15 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe - schriftlich darauf hinzuweisen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere sind zu beachten § 107 Absatz 3, Ziffer 1-4.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise.
Zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Vergabeverfahren nicht im Rahmen einer elektronischen Vergabe durchgeführt wird. Dies bedeutet u.a., dass sowohl die Teilnahmeanträge im Teilnahmewettbewerb als auch die Angebote im späteren Angebotserstellungsprozess zwingend postalisch und ordnungsgemäß verschlossen an des DLR gesendet werden müssen. Die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist nicht möglich.
Die Beschaffungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags "DLR Forschungsplattform Windenergie".
Gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL / A 2010 behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.
Mitteilung von Unklarheiten in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie in den Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich - spätestens 15 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe - schriftlich darauf hinzuweisen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere sind zu beachten § 107 Absatz 3, Ziffer 1-4.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise.
Zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Vergabeverfahren nicht im Rahmen einer elektronischen Vergabe durchgeführt wird. Dies bedeutet u.a., dass sowohl die Teilnahmeanträge im Teilnahmewettbewerb als auch die Angebote im späteren Angebotserstellungsprozess zwingend postalisch und ordnungsgemäß verschlossen an des DLR gesendet werden müssen. Die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist nicht möglich.
Die Beschaffungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags "DLR Forschungsplattform Windenergie".
Gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL / A 2010 behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Forschungsprojekt „DLR Forschungsplattform Windenergie“ ist die Beschaffung einer Windkraftanlage in der Größenordnung von 2,5 MW geplant, die als Testträger und zur Validierung von Forschungsergebnissen dienen soll. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung und Montage der Anlage bis spätestens 2014, als auch notwendige technische Änderungen, um Forschungsaktivitäten durchführen zu können. Diese müssen in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem DLR durchgeführt werden. Zukünftig und langfristig sollen dann Forschungsprojekte mit verschiedenen Partnern und Auftraggebern an dieser Anlage stattfinden, sodass immer wieder auch Anpassungsarbeiten und Modifikationen an der Anlage erforderlich werden können.
Für das Forschungsprojekt „DLR Forschungsplattform Windenergie“ ist die Beschaffung einer Windkraftanlage in der Größenordnung von 2,5 MW geplant, die als Testträger und zur Validierung von Forschungsergebnissen dienen soll. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung und Montage der Anlage bis spätestens 2014, als auch notwendige technische Änderungen, um Forschungsaktivitäten durchführen zu können. Diese müssen in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem DLR durchgeführt werden. Zukünftig und langfristig sollen dann Forschungsprojekte mit verschiedenen Partnern und Auftraggebern an dieser Anlage stattfinden, sodass immer wieder auch Anpassungsarbeiten und Modifikationen an der Anlage erforderlich werden können.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 331-2012-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Braunschweig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Einreichung einer Teilnahmebekundung ist beim Auftraggeber eine Eigenerklärung „Zuverlässigkeit/ Sozialversicherung" abzurufen. Die Eigenerklärung kann per E-mail unter karsten.mannheim@dlr.de oder Postalisch unter der in I.1. angegebenen Adresse z.Hd. Herrn Karsten Mannheim angefordert werden.
Zur Einreichung einer Teilnahmebekundung ist beim Auftraggeber eine Eigenerklärung „Zuverlässigkeit/ Sozialversicherung" abzurufen. Die Eigenerklärung kann per E-mail unter karsten.mannheim@dlr.de oder Postalisch unter der in I.1. angegebenen Adresse z.Hd. Herrn Karsten Mannheim angefordert werden.
Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Eigenerklärung versandt werden soll.
Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Eigenerklärung führt zwingend zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ebenso führen Änderungen an der Eigenerklärung zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Eigenerklärung führt zwingend zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ebenso führen Änderungen an der Eigenerklärung zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit belegt der Bewerber an Hand aussagekräftiger Referenzprojekte vergleichbarer Anlagen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Weiterhin ist nachzuweisen, dass die Anlagen eine behördliche Zulassung für die Aufstellung bzw. den Betrieb in Deutschland besitzen und auch schon in Deutschland errichtet wurden.
Den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit belegt der Bewerber an Hand aussagekräftiger Referenzprojekte vergleichbarer Anlagen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Weiterhin ist nachzuweisen, dass die Anlagen eine behördliche Zulassung für die Aufstellung bzw. den Betrieb in Deutschland besitzen und auch schon in Deutschland errichtet wurden.
Außerdem ist der Nachweis von durchgeführten oder laufenden Forschungsprojekten mit vergleichbaren Forschungseinrichtungen zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen genannt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen genannt.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Der Auftrag wird gemäß § 3 EG, Abs. 3, Buchstabe b) als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Auffforderung zur Teilnahme vergeben, weil es sich um einen Auftrag handelt, bei dem die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht möglich ist. Anpassungen und technischen Änderungen an der Anlage können nur im Rahmen von Verhandlungsgesprächen erörtert und vereinbart werden. Das beschleunigte Verfahren ist notwendig, weil die Beschaffung der Windkraftanlage im Kontext mehrerer Forschungsprojekte steht, die ab 2013 an den Start gehen (PROWind, Forschungsplattform Windenergie).
Der Auftrag wird gemäß § 3 EG, Abs. 3, Buchstabe b) als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Auffforderung zur Teilnahme vergeben, weil es sich um einen Auftrag handelt, bei dem die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht möglich ist. Anpassungen und technischen Änderungen an der Anlage können nur im Rahmen von Verhandlungsgesprächen erörtert und vereinbart werden. Das beschleunigte Verfahren ist notwendig, weil die Beschaffung der Windkraftanlage im Kontext mehrerer Forschungsprojekte steht, die ab 2013 an den Start gehen (PROWind, Forschungsplattform Windenergie).
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien: Die Auswahl erfolgt anhand o.g. Teilnahmebedingungen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mannheim
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 331-2012-4
Zusätzliche Informationen
Mitteilung von Unklarheiten in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie in den Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich - spätestens 15 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe - schriftlich darauf hinzuweisen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich - spätestens 15 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe - schriftlich darauf hinzuweisen. Etwaige Verfahrensrügen gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere sind zu beachten § 107 Absatz 3, Ziffer 1-4.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise.
Zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Vergabeverfahren nicht im Rahmen einer elektronischen Vergabe durchgeführt wird. Dies bedeutet u.a., dass sowohl die Teilnahmeanträge im Teilnahmewettbewerb als auch die Angebote im späteren Angebotserstellungsprozess zwingend postalisch und ordnungsgemäß verschlossen an des DLR gesendet werden müssen. Die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Vergabeverfahren nicht im Rahmen einer elektronischen Vergabe durchgeführt wird. Dies bedeutet u.a., dass sowohl die Teilnahmeanträge im Teilnahmewettbewerb als auch die Angebote im späteren Angebotserstellungsprozess zwingend postalisch und ordnungsgemäß verschlossen an des DLR gesendet werden müssen. Die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist nicht möglich.
Die Beschaffungsmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags "DLR Forschungsplattform Windenergie".
Gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL / A 2010 behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor.