Lieferung elektrischer Energie für die drei Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim

Kliniken des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim

Lieferung elektrischer Energie:
a) Klinikum Neustadt a.d. Aisch ca. 1,6 MWh;
b) Klinikum Bad Windsheim ca. 1,0 MWh;
c) Klinikum Uffenheim ca. 0,5 MWh = Gesamt ca. 3,1 MWh.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Lieferung elektrischer Energie, Gesamtmenge ca. 3,1 MWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
Postanschrift: Paracelsusstr. 30 - 36
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt an der Aisch
Kontakt
Internetadresse: http://www.kliniken-nea.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 151-252782
ABl. S-Ausgabe: 151

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung elektrischer Energie:
a) Klinikum Neustadt a.d. Aisch ca. 1,6 MWh;
b) Klinikum Bad Windsheim ca. 1,0 MWh;
c) Klinikum Uffenheim ca. 0,5 MWh = Gesamt ca. 3,1 MWh.
Beschreibung der Optionen: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt a.d. Aisch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen und ergänzende Unterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Ackermann
Name: Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Trinkausstraße 7
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: Mkrg
Frau Dr. Bettina Meyer-Hofmann
E-Mail: stromausschreibung@mkrg.com 📧
Fax: +49 21188292-6 📠
URL für weitere Informationen: http://www.mkrg.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.mkrg.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.mkrg.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 und § 101 b Abs. 2 GWB. Danach ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, etwaige Vergabeverstöße unverzüglich - spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsabgabefrist - zu rügen.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere dann unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Quelle: OJS 2012/S 151-252782 (2012-08-03)