Der Auftraggeber macht wegen erhöhter Effizienz von der in § 12 EG (6) VOL/A, Abschnitt 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die kompletten Vergabe- und Vertragsunterlagen elektronisch, frei, direkt und vollständig im Internet auf dem Portal
www.vea-online.de für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen. Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können diesen bei dem genannten Ansprechpartner anfordern. Von einer Anforderung der Unterlagen über andere Kommunikationswege ist bitte abzusehen. Wenn jedoch ein Interessent/Bieter glaubhaft machen kann, keinen Zugang zu den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabe- und Vertragungsunterlagen zu haben oder das genannte Portal generell nicht nutzen möchte, erhält er diese auf anderem Wege.