Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Stück 110/21 kV Leistungstransformatoren für Umspannwerk Mitte, Ludwigshafen

Technische Werke Ludwigshafen AG

Die Technischen Werke Ludwigshafen beabsichtigen im bestehenden Umspannwerk Mitte, aufgrund von gestiegenem Leistungsbedarf, die vorhandenen Umspanner 31,5/40 MVA zu erneuern.
Im UW Mitte werden zwei neue 110/21 kV Umspanner, Schaltgruppe YN yn0, mit einer Bemessungsscheinleistung von 40 MVA installiert, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf 52 MVA aufrüstbar sein sollen.
Die neuen Umspanner sind auf die vorhandenen Fundamente in den geschlossenen Trafokammern aufzustellen und oberspannungsseitig (110kV) sowie Steuer- und Meldeleitungen für sekundäre Hilfsaggregate an die bestehende Infrastruktur anzuschließen. Der Anschluss unterspannungsseitig (20kV) erfolgt durch den Auftraggeber.
Neben der konventionellen Bauweise mit Ausgleichsgefässen und Radiatoren können Umspanner in Hermetic-Ausführung angeboten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-01-18 Auftragsbekanntmachung
2012-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
Menge oder Umfang:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 2 Stück 110/21 kV Leistungstransformatoren für Umspannwerk Mitte, Ludwigshafen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Werke Ludwigshafen AG
Postanschrift: Industriestrasse 3
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.twl.de 🌏
E-Mail: werner.sautter@twl.de 📧
Telefon: +49 6215052883 📞
Fax: +49 6215052890 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 13-021153
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Technischen Werke Ludwigshafen beabsichtigen im bestehenden Umspannwerk Mitte, aufgrund von gestiegenem Leistungsbedarf, die vorhandenen Umspanner 31,5/40 MVA zu erneuern.
Im UW Mitte werden zwei neue 110/21 kV Umspanner, Schaltgruppe YN yn0, mit einer Bemessungsscheinleistung von 40 MVA installiert, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf 52 MVA aufrüstbar sein sollen.
Die neuen Umspanner sind auf die vorhandenen Fundamente in den geschlossenen Trafokammern aufzustellen und oberspannungsseitig (110kV) sowie Steuer- und Meldeleitungen für sekundäre Hilfsaggregate an die bestehende Infrastruktur anzuschließen. Der Anschluss unterspannungsseitig (20kV) erfolgt durch den Auftraggeber.
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Neben der konventionellen Bauweise mit Ausgleichsgefässen und Radiatoren können Umspanner in Hermetic-Ausführung angeboten werden.
Referenznummer: VGA706EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Werke Ludwigshafen AG, UW Mitte, Heinigstrasse 1a, 67059 Ludwigshafen, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.
1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B., Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.);
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigenVerwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftlandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend);
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3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. §21 Abs. 4 Nr. SektVO;
5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
6. Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
7. Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
8. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO.
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO.
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9. Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme;
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10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.
1. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
3. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, Bürgel Wirtschaftsinformationen oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate(*).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.
Beabsichtigt ein Bewerber, Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten bzw. im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Erklärungen sowohl für den Bewerber als auch für die/den Dritten bzw. Partner der Beitergemeinschaft, erbracht werden:
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1. Referenzliste mit realisierten Projekten in vergleichbarer Grösse und Ausführung innerhalb der letzten 3 Jahre;
2. Nachweis über die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems nach ISO EN 9001 ff;
3. Erklärung, dass die Fertigung nach EN- und/oder DIN-Normen, VDE-/IEC-Bestimmungen, einschlägigen Regelwerken gemäß Stand der Technik und kundeneigenen Vorschriften erfolgen wird;
4. Der Bewerber muss über eigene Konstruktions- Fertigungs- und Prüfmöglichkeiten verfügen;
5. Der Bewerber sichert zu, dass Antrag und Angebot, die komplette Dokumentation, Auftrags- und Baustellenabwicklung in deutscher Sprache erfolgen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzen und Materialwirtschaft, Einkauf FMM-E
Werner Sautter
Name: Technische Werke Ludwigshafen AG
Kontaktperson: Netzdienste NDT
Waldemar Löwen
Telefon: +49 6215052661 📞
E-Mail: waldemar.loewen@twl.de 📧
Fax: +49 6215052840 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twl.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.twl.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-05-15 📅
Datum des Endes: 2013-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstrasse 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-0 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf im Vergabeverfahren ist das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Dazu bestimmt § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 013-021153 (2012-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 145-241725
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 13-021153
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Werke Ludwigshafen AG, UW Mitte, Heinigstrasse 1a, 67059 Ludwigshafen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Sonstiges (40)

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-18 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 013-021153
Quelle: OJS 2012/S 145-241725 (2012-07-26)