Lieferung und Inbetriebnahme einer Software zum Betrieb eines Content-Management-Systems (CMS) und Erbringung zugehöriger Leistungen (inkl. Wartung)

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur Lieferung und Inbetriebnahme einer Software zum Betrieb eines Content-Management-Systems (CMS) und Erbringung zugehöriger Leistungen (inkl. Wartung).
Der vdek setzt seit 2002 das Produkt Livelink WCMS (Gauss) von Opentext als Software-Plattform und Content-Management-System (CMS) für das Verbandsinformationssystem (VIS) und die Internet-Auftritte des vdek ein. Über das VIS stellt der Verband alle Schreiben, Verträge, Gremienunterlagen usw. den Mitgliedskassen und den eigenen Mitarbeitern zu Verfügung. Nutzer des VIS sind vor allem die Autoren im vdek (ca. 300), die Mitarbeiter des vdek als Leser sowie die Mitarbeiter der Mitgliedskassen als Leser. Darüber hinaus veröffentlicht der vdek über das CMS drei öffentlich zugängliche Internetauftritte.
Der vdek hat beschlossen auf ein neues zukunftsfähiges Content-Management-System umzusteigen. Zu diesem Zweck liefert und installiert der Auftragnehmer eine entsprechende Software. Zudem migriert er sämtliche Daten, Dokumente und Anwendungen des vdek-Altsystems in das neue CMS.
Zusätzlich soll durch den Auftragnehmer eine Schulung der Mitarbeiter des vdek bei der Bedienung der Software erfolgen und ihm wird für vier Jahre die Wartung der Sotware übertragen.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-01 Auftragsbekanntmachung
2012-03-06 Ergänzende Angaben
2012-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für die Webseitenbearbeitung
Menge oder Umfang:
— einmalige Lieferung und Inbetriebnahme der Software,— einmalige Migration der Inhalte und der vdek-Anwendungen,— Durchführung von Schulungen,— Wartungsvertrag für 4 Jahre, automatische Verlängerung um ein Jahr, falls keine Kündigung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für die Webseitenbearbeitung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: vergabe.vdek-cms@gleisslutz.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 45-073933
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen, einschließlich der für die Angebote zu verwendenden Formblätter und Kennzettel sind per E-Mail abzurufen unter vergabe.vdek-cms@gleisslutz.com. Sie werden in Dateiform zur Verfügung gestellt. 2) Fragen und Auskunftsverlangen zu dieser Bekanntmachung, zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich per E-Mail bis zum 16.4.2012, in deutscher Sprache an die oben unter I.1. angegebene Kontaktstelle zu senden. Fragen und Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich über E-Mail übersandt. 3) Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften haben die Eignungserklärungen und -nachweise nach Abschnitt III.2. für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen. Abweichend hiervon sind die Referenzen nach Abschnitt III.2.3 Ziffer 2) nur von demjenigen Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen, das die Tätigkeiten der Migration der Inhalte des bestehenden CMS des vdek und der Migration der vdek-Anwendungen erbringen soll. 4) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Ziffer III. 2.2. und III.2.3 dieser Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Unternehmen in diesem Sinne auch konzernverbundene Unternehmen sind. 5) Die Nichterfüllung der unter den Ziffern III.2.3 dieser Bekanntmachung "geforderten Mindeststandards" führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur Lieferung und Inbetriebnahme einer Software zum Betrieb eines Content-Management-Systems (CMS) und Erbringung zugehöriger Leistungen (inkl. Wartung).
Der vdek setzt seit 2002 das Produkt Livelink WCMS (Gauss) von Opentext als Software-Plattform und Content-Management-System (CMS) für das Verbandsinformationssystem (VIS) und die Internet-Auftritte des vdek ein. Über das VIS stellt der Verband alle Schreiben, Verträge, Gremienunterlagen usw. den Mitgliedskassen und den eigenen Mitarbeitern zu Verfügung. Nutzer des VIS sind vor allem die Autoren im vdek (ca. 300), die Mitarbeiter des vdek als Leser sowie die Mitarbeiter der Mitgliedskassen als Leser. Darüber hinaus veröffentlicht der vdek über das CMS drei öffentlich zugängliche Internetauftritte.
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Der vdek hat beschlossen auf ein neues zukunftsfähiges Content-Management-System umzusteigen. Zu diesem Zweck liefert und installiert der Auftragnehmer eine entsprechende Software. Zudem migriert er sämtliche Daten, Dokumente und Anwendungen des vdek-Altsystems in das neue CMS.
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Zusätzlich soll durch den Auftragnehmer eine Schulung der Mitarbeiter des vdek bei der Bedienung der Software erfolgen und ihm wird für vier Jahre die Wartung der Sotware übertragen.
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Menge oder Umfang:
— einmalige Lieferung und Inbetriebnahme der Software,
— einmalige Migration der Inhalte und der vdek-Anwendungen,
— Durchführung von Schulungen,
— Wartungsvertrag für 4 Jahre, automatische Verlängerung um ein Jahr, falls keine Kündigung.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EU 001-2012 CMS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Selbstdarstellung des Bieters (Rechtsform des Bietes; Portfolio der angebotenen Leistungen; Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, untergliedert nach Angestellten und freien Mitarbeitern; Jahr der Gründung des Unternehmens; Unternehmensstandorte; Organisation des Unternehmens; Spezialgebiete oder Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeit; Beispiele für Aufträge von öffentlichen Aufraggebern aus den letzten 5 Jahren, soweit vorhanden; Beispiele für Aufträge von Versicherungen, insbesondere gesetzlichen Krankenversicherungen, aus den letzten 5 Jahren, soweit vorhanden
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2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden;
3) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2012);
4) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung;
5) Bescheinigung einer Krankenkasse (nicht älter als vom 1.1.2012), aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über den Umsatz, den der Bieter mit dem Vertrieb von Software und Leistungen, der Softwareinstallation, -wartung und -schulung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, erzielt hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenz hinsichtlich der Einführung der Software des Bieters (mit Angaben zum dortigen Auftraggeber, kurze Beschreibung des Projekts und Benennung eines Ansprechpartners beim dortigen Auftraggeber);
2) Referenzen hinsichtlich der Migration von Livelink WCMS (Gauss);
3) Angaben zu den Projektverantwortlichen und zu den Mitarbeitern (unter Verwendung des Formblatts Mitarbeiter und Projektleiter);
4) Datenschutzrechtliches Sicherheitshandbuch mit Darstellung der konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 78a SGB X und der Anlage hierzu.
Mindeststandards:
Zu 1) Angabe mindestens einer Referenz zu 2) Angabe von:
— mindestens 2 erfolgreich abgeschlossenen Projekten der Migration der Software Opentext Livelink WCMS (Gauss),
— alternativ einem erfolgreich abgeschlossenen weiteren Projekt der Migration von Livelink WCMS (Gauss) und einem weiteren Projekt der Migration eines vergleichbaren Content-Management-Systems (Angaben zum dortigen Auftraggeber, Beschreibung des Projekts, Angaben zu Umfang und Dauer der Migration, Angaben zur Größe der Migrationsobjekte, Beschreibung der Vorgehensweise bei der Migration bzgl. Ausfallzeiten, Benennung eines Ansprechpartners beim dortigen Auftraggeber).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-04-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Friedrichstraße 71, 10117 Berlin
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neun
Internetadresse: www.vdek.com 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 001-2012 CMS
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen, einschließlich der für die Angebote zu verwendenden Formblätter und Kennzettel sind per E-Mail abzurufen unter vergabe.vdek-cms@gleisslutz.com. Sie werden in Dateiform zur Verfügung gestellt.
2) Fragen und Auskunftsverlangen zu dieser Bekanntmachung, zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind von Rügen deutlich zu trennen und ausschließlich per E-Mail bis zum 16.4.2012, in deutscher Sprache an die oben unter I.1. angegebene Kontaktstelle zu senden. Fragen und Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich über E-Mail übersandt.
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3) Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen. Bietergemeinschaften haben die Eignungserklärungen und -nachweise nach Abschnitt III.2. für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen. Abweichend hiervon sind die Referenzen nach Abschnitt III.2.3 Ziffer 2) nur von demjenigen Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen, das die Tätigkeiten der Migration der Inhalte des bestehenden CMS des vdek und der Migration der vdek-Anwendungen erbringen soll.
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4) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Ziffer III. 2.2. und III.2.3 dieser Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Unternehmen in diesem Sinne auch konzernverbundene Unternehmen sind.
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5) Die Nichterfüllung der unter den Ziffern III.2.3 dieser Bekanntmachung "geforderten Mindeststandards" führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. ...
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§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ... und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 045-073933 (2012-03-01)
Ergänzende Angaben (2012-03-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 49-079413
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 45-073933
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2012/S 049-079413 (2012-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 141-235113
ABl. S-Ausgabe: 141

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-12 📅
Name: Condat AG
Postanschrift: Alt-Moabit 91 d
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 049-079413
Quelle: OJS 2012/S 141-235113 (2012-07-23)