Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich, bevorzugt per E-Mail oder Telefax, an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebenen Adressen zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt wurden, nicht zu beantworten.