Gewertet wird der Angebotspreis für den Kran mit einer land- und wasserseitigen Auskragung von 36 m. Für die Alternativpositionen 11 m bzw. 18 m Auskragung sind entsprechende Minderpreise anzugeben. Diese werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Darüber hinausgehende Alternativangebote sind nicht zugelassen. Die Entscheidung über die etwaige Beauftragung einer Alternativposition erfolgt mit Zuschlag. Nebenangebote sind nicht zugelassen.