Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg

Finanzbehörde Hamburg

Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Wartung und Wiederbefüllung der Feuerlöscher ist für Wasser-, Schaum-, Pulver-, Fettbrand- und Kohlendioxidfeuerlöscher der unterschiedlichsten Größen und Hersteller durchzuführen.
Eine Feuerlöscherstandortliste über die Anzahl, Standorte und Typbezeichnungen der Feuerlöscher besteht nicht.
Neben der Neulieferung von Feuerlöschdecken und Feuerlöschern mit diversen Löschmittel ist auch die Entsorgung der Altgeräte durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-04 Auftragsbekanntmachung
2012-04-05 Ergänzende Angaben
2012-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Menge oder Umfang:
Die Lieferung und Wartung soll für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt werden. In einigen angemieteten Gebäuden wird die Betreuung der Feuerlöscher und Feuerlöschdecken durch den Vermieter geregelt. Es gibt allerdings keine Übersicht darüber, um wie viele und welche Gebäude es sich dabei handelt.Die Leistung wird in 9 Lose aufgeteilt: Los 1 bis Los 7 entsprechen den Bezirken Hamburgs. Los 8 ist für die Landesfeuerwehrakademie und Los 9 für die gesamten Einrichtungen der Feuerwehr und Polizei.Das bedeutet, dass der Auftragnehmer bei Zuschlag für ein Los, für die Lieferung und Leistung an die Dienststellen und Behörden zuständig ist, die innerhalb dieses Bezirkes ansässig sind.Der Auftrag umfasst:1. Die Neulieferung und Montage von Feuerlöschern und Feuerlöschdecken;2. Die Entsorgung von alten Feuerlöschern;3. Die Wartung von Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten;4. Die Wiederbefüllung von Feuerlöschern;5. Die Lieferung von Brandschutzzubehör.In dem letzten Vertragszeitraum (2009 bis 2011) wurden jährlich ca. 1 600 Feuerlöscher und 340 Feuerlöschdecken abgerufen. Dies ist lediglich ein Durchschnittswert. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf.Ein genaues Mengengerüst über den aktuellen Bestand der Feuerlöscher in den Bedarfsstellen kann nicht angegeben werden. Um einen Anhaltspunkt für die Wartung und Wiederbefüllung der vorhandenen Feuerlöscher zu erhalten wurde eine Bestandsaufnahme in Form einer Umfrage durchgeführt.Diese erfasste 27 627 in Gebäuden und Fahrzeugen installierte Feuerlöscher. Dieser Bestand dient jedoch nur als Kalkulationshilfe, da aus der Umfrage nicht ersichtlich ist, ob alle Feuerlöscher erfasst sind, bzw. ob Feuerlöscher erfasst sind die nicht durch Zuständigkeit der FHH gewartet werden (sondern durch den Vermieter angemieteter Räume).Da die Wartung der Feuerlöscher erstmalig ausgeschrieben wird und aufgrund der Vielzahl der Bedarfsstellen gibt es keinen Überblick darüber, ob vereinzelnde Bedarfsstellen einen eigenen Wartungsvertrag geschlossen haben. Lediglich der bestehende Wartungsvertrag der Feuerwehr Hamburg (Los 9) ist der Finanzbehörde bekannt. Dieser Vertrag der Feuerwehr wird zum 10.2.2013 gekündigt. Nach der Kündigung erfolgt der Abruf der Wartung durch die Feuerwehr ebenfalls aus dem hier ausgeschriebenen Vertrag.Weitere Verträge sind nicht bekannt. Dennoch werden die Bedarfsstellen in einem Rundschreiben aufgefordert, soweit es noch weitere Wartungsverträge gibt, diese zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: iris.peters@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232731 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 69-114519
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000,00 💰
900 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Wartung und Wiederbefüllung der Feuerlöscher ist für Wasser-, Schaum-, Pulver-, Fettbrand- und Kohlendioxidfeuerlöscher der unterschiedlichsten Größen und Hersteller durchzuführen.
Eine Feuerlöscherstandortliste über die Anzahl, Standorte und Typbezeichnungen der Feuerlöscher besteht nicht.
Neben der Neulieferung von Feuerlöschdecken und Feuerlöschern mit diversen Löschmittel ist auch die Entsorgung der Altgeräte durchzuführen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bezirk Altona
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Altona.
Menge oder Umfang: Die Aufgliederung und die Größe der einzelnen Bezirke Hamburgs ist dem Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGIG) in Verbindung mit dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu entnehmen.Eine genaue Angabe über die Anzahl der Aufträge kann leider nicht angegeben werden. Es ist der tatsächliche Bedarf zu liefern bzw. zu leisten.
Die Aufgliederung und die Größe der einzelnen Bezirke Hamburgs ist dem Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGIG) in Verbindung mit dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu entnehmen.
Eine genaue Angabe über die Anzahl der Aufträge kann leider nicht angegeben werden. Es ist der tatsächliche Bedarf zu liefern bzw. zu leisten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bezirk Eimsbüttel
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Eimsbüttel.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bezirk Hamburg Nord
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Hamburg Nord.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Bezirk Wandsbek
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Wandsbek.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bezirk Hamburg Mitte
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Hamburg Mitte.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bezirk Bergedorf
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Bergedorf.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Bezirk Harburg
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Behörden, Dienstsstellen und Ämter des Bezirkes Harburg.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Landesfeuerwehrakademie Hamburg
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für die Landesfeuerwehrakademie.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Feuerwehr und Polizei
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung und Montage von Feuerlöschdecken und tragbaren Feuerlöschern sowie deren Wartung und Wiederbefüllung für alle Dienststellen und Wachen der Feuerwehr und Polizei in dem Gebiet des Freien und Hansestadt Hamburg.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Feuerwehr hat einen eigenen bestehenden Vertrag über die Wartung von Feuerlöschern. Dieser wird zum 10.2.2013 gekündigt. Die Feuerwehr ruft die Wartung folglich erst nach der Kündigung aus dem hier ausgeschriebenen Vertrag ab.
Menge oder Umfang:
Die Lieferung und Wartung soll für alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt werden. In einigen angemieteten Gebäuden wird die Betreuung der Feuerlöscher und Feuerlöschdecken durch den Vermieter geregelt. Es gibt allerdings keine Übersicht darüber, um wie viele und welche Gebäude es sich dabei handelt.
Mehr anzeigen
Die Leistung wird in 9 Lose aufgeteilt: Los 1 bis Los 7 entsprechen den Bezirken Hamburgs. Los 8 ist für die Landesfeuerwehrakademie und Los 9 für die gesamten Einrichtungen der Feuerwehr und Polizei.
Das bedeutet, dass der Auftragnehmer bei Zuschlag für ein Los, für die Lieferung und Leistung an die Dienststellen und Behörden zuständig ist, die innerhalb dieses Bezirkes ansässig sind.
Der Auftrag umfasst:
1. Die Neulieferung und Montage von Feuerlöschern und Feuerlöschdecken;
2. Die Entsorgung von alten Feuerlöschern;
3. Die Wartung von Feuerlöschern mit diversen Löschmittelarten;
4. Die Wiederbefüllung von Feuerlöschern;
5. Die Lieferung von Brandschutzzubehör.
In dem letzten Vertragszeitraum (2009 bis 2011) wurden jährlich ca. 1 600 Feuerlöscher und 340 Feuerlöschdecken abgerufen. Dies ist lediglich ein Durchschnittswert. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf.
Ein genaues Mengengerüst über den aktuellen Bestand der Feuerlöscher in den Bedarfsstellen kann nicht angegeben werden. Um einen Anhaltspunkt für die Wartung und Wiederbefüllung der vorhandenen Feuerlöscher zu erhalten wurde eine Bestandsaufnahme in Form einer Umfrage durchgeführt.
Mehr anzeigen
Diese erfasste 27 627 in Gebäuden und Fahrzeugen installierte Feuerlöscher. Dieser Bestand dient jedoch nur als Kalkulationshilfe, da aus der Umfrage nicht ersichtlich ist, ob alle Feuerlöscher erfasst sind, bzw. ob Feuerlöscher erfasst sind die nicht durch Zuständigkeit der FHH gewartet werden (sondern durch den Vermieter angemieteter Räume).
Mehr anzeigen
Da die Wartung der Feuerlöscher erstmalig ausgeschrieben wird und aufgrund der Vielzahl der Bedarfsstellen gibt es keinen Überblick darüber, ob vereinzelnde Bedarfsstellen einen eigenen Wartungsvertrag geschlossen haben. Lediglich der bestehende Wartungsvertrag der Feuerwehr Hamburg (Los 9) ist der Finanzbehörde bekannt. Dieser Vertrag der Feuerwehr wird zum 10.2.2013 gekündigt. Nach der Kündigung erfolgt der Abruf der Wartung durch die Feuerwehr ebenfalls aus dem hier ausgeschriebenen Vertrag.
Mehr anzeigen
Weitere Verträge sind nicht bekannt. Dennoch werden die Bedarfsstellen in einem Rundschreiben aufgefordert, soweit es noch weitere Wartungsverträge gibt, diese zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine Verlängerungsoption. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2016, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Referenznummer: OV 2012000020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen
Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist von allen Beteiligten ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Von allen Bietern sind Referenzen bisher durchgeführter Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre abzugeben. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind Auftragsumfang, Auftraggeber, Auftragsjahr und Gesamtumsatz zu nennen.
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
4. Der AN hat das Haftungsrisiko durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden abzudecken. Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
Mehr anzeigen
5. Von allen Bietern ist eine Darstellung des Unternehmens abzugeben. Diese muss z.B. die Anzahl der Mitarbeiter enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Von allen Bietern ist ein Qualitäts- und Leistungskonzept zu jedem angebotenen Los abzugeben. Dazu sind die in dem Vordruck Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen gestellten Fragen zu beantworten. Unterlagen und Nachweise, die Sie darüber hinaus zur Beantwortung einreichen, können als Anlagen beigefügt werden. Dieses Qualitäts- und Leistungskonzept dient zur Bewertung der Qualität.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 9
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal Hamburg-Service(gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren und erhalten dort die Verdingungsunterlagen kostenfrei.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5,00 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Postbank Hamburg Nr. 391336-206, BLZ 20010020, unter der Projektnummer: 2012000020 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9 - 14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (80)
2. Qualität (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Iris Peters
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100
Telefon: +49 40428231380 📞
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2014-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 2012000020

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428230 📞
Fax: +49 40428231402 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 069-114519 (2012-04-04)
Ergänzende Angaben (2012-04-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 71-117180
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 69-114519
ABl. S-Ausgabe: 71
Quelle: OJS 2012/S 071-117180 (2012-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 129-213622
ABl. S-Ausgabe: 129

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-03 📅
Name: Minimax Mobile Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Osterrade 23
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21031
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig. wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 129-213622 (2012-07-04)