Lieferung von Betriebseinrichtungen

Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS

Lieferung von Stahlregalen, Stahlschränken, Garderoben, Transportwagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Menge oder Umfang: 1 155 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 385 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Berlin, LS
Postanschrift: Landesverwaltungsamt Berlin, -LS B 1-, Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
E-Mail: udo.regel@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-6388 📞
Fax: +49 309028-3508 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 37-059771
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Aiszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Dem Angebot ist die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthaltene "Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" beizufügen. Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Mit dem Angebot sind Zertifikate bzw. die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) einzureichen. Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) eingeschränkt. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Stahlregalen, Stahlschränken, Garderoben, Transportwagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1.
Kurze Beschreibung: Stahlregale.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
ILO-Kernarbeitsnorm.Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:— Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren,— Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren,— Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten,— Produkte aus Holz,— Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee,— Fischereiprodukte,— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,— Elektronische Bauteile oder Produkte, Schnittblumen.Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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ILO-Kernarbeitsnorm.
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:
— Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren,
— Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren,
— Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten,
— Produkte aus Holz,
— Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee,
— Fischereiprodukte,
— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,
— Elektronische Bauteile oder Produkte, Schnittblumen.
Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2.
Kurze Beschreibung: Stahlschränke.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
ILO-Kernarbeitsnorm.Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt.Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:— Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren,— Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren,— Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten,— Produkte aus Holz,— Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee,— Fischereiprodukte,— Feuerwerkskörper, Zündhölzer,— Elektronische Bauteile oder Produkte,— Schnittblumen.Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt.
Dies gilt gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BerlAVG für folgende Waren:
— Elektronische Bauteile oder Produkte,
— Schnittblumen.
Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Nachweise führen nach Nachforderung zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3.
Kurze Beschreibung: Garderobenständer beschichtet, Stahl.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4.
Kurze Beschreibung: Garderobenständer Aluminium, Stahl Aluminiumfarben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5,
Kurze Beschreibung: Transportwagen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6,
Kurze Beschreibung: Umkleidebänke, Wandgarderobenleisten.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern, jedoch nicht über den Gesamtzeitraum von 4 Jahren hinaus.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 13-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vielzahl von Adressen (Dienststellen) in Berlin, ca. 403 Dienststellen und 1 500 Schulen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat gem. § 7 EG VOL/A die zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen im Original oder als Kopie auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage) einzureichen. Alternativ wird die Bescheinigung zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen akzeptiert.
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Mindeststandards:
Gemäß § 8 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (v. 8.7.2010) gelten die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LS B 1
Udo Regel
Internetadresse: www.berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
Name: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Kontaktperson: LS Gesch 3
Herrn Heymann
Telefon: +49 30901396121 📞
E-Mail: sbvinfo@lvwa.berlin.de 📧
Fax: +49 3090123508 📠
URL der Dokumente: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏
URL der Teilnahme: http://berlin.de/landesverwaltungsamt 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-05-18 📅
Datum des Endes: 2013-09-30 📅
2013-05-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-2012
Zusätzliche Informationen
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Aiszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
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Dem Angebot ist die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthaltene "Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" beizufügen. Im Angebot fehlende bzw. nicht unterschriebene Erklärungen führen zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis werden die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Mit dem Angebot sind Zertifikate bzw. die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) einzureichen.
Die in § 7 EG Abs. 1 S. 3 VOL/A grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2, 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010) eingeschränkt.
Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
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Quelle: OJS 2012/S 037-059771 (2012-02-20)