Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Singen (100 % Ökostrom) mit Herkunftsnachweis nach § 55 Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)
Lieferung von elektrischer Energie für die städtischen Gebäude, Trinkwasser- und Abwasserpumpstationen sowie der Straßenbeleuchtung der Stadt Singen mit einer Laufzeit von 2 Jahren und 5 Monaten (1.8.2013 bis 31.12.2015). Optional kann der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der Auftrag wird in einem Los vergeben; jährlich ca. 6,0 Mio. kWh, ca. 278 Abnahmestellen. Dabei sind die Abnahmestellen mit 100 % Ökostrom, mit Herkunftsnachweis nach § 55 Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), aus Anlagen mit vorgegebener Altersstruktur zu versorgen. Die Preisbildung erfolgt mit Bindung an die EEX.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-12-05
|
Auftragsbekanntmachung
|
2013-03-25
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|