Lieferung von elektrischer Energie (Strombeschaffung) 2013, 2014

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik

Lieferung von elektrischer Energie für die Jahre 2013, 2014 an die zwei Standorte des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik D-85748 Garching bei München und D-17491 Greifswald.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-16 Auftragsbekanntmachung
2012-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: 135 GWh (vorläufige Prognose)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Postanschrift: Wendelsteinstraße 1
Postleitzahl: 17491
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.ipp.mpg.de 🌏
E-Mail: einkauf300@ipp.mpg.de 📧
Telefon: +49 3834882345 📞
Fax: +49 3834882349 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 95-157098
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 19-030652
ABl. S-Ausgabe: 95

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Jahre 2013, 2014 an die zwei Standorte des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik D-85748 Garching bei München und D-17491 Greifswald.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, D-85748 Garching
Kurze Beschreibung: Lieferung elektrischer Energie.
Menge oder Umfang: 50 GWh im Jahr 2013 (Prognose)52 GWh im Jahr 2014 (Prognose)
50 GWh im Jahr 2013 (Prognose)
52 GWh im Jahr 2014 (Prognose)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, D-17491 Greifswald
Menge oder Umfang: 12,5 GWh im Jahr 2013 (Prognose)22 GWh im Jahr 2014 (Prognose)
12,5 GWh im Jahr 2013 (Prognose)
22 GWh im Jahr 2014 (Prognose)
Referenznummer: 300-12-02_O
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
2 Lieferorte:
D-85748 Garching bei München
D-17491 Greifswald, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unternehmensdarstellung;
2. Kopie des aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszuges (Je nach nationaler Vorschrift).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der hier angebotenen Leistung für die letzten drei Geschäftsjahre, weitere Erklärungen laut Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung, dass sich der Bieter gewerbsmäßig mit der Lieferung von elektrischer Energie befasst, Darstellung und Nachweis über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zur Lieferung der geforderten Energiemenge, Angabe von Referenzen über die Versorgung von Abnehmern mit mindestens gleich großem Abnahmevolumen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald, Wendelsteinstraße1, 17491 Greifswald
Herr Wulf
Internetadresse: www.ipp.mpg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 300-12-02_O
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 019-030652

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, soweit Vergabeverstöße nicht unmittelbar nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 095-157098 (2012-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 186-305166
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 95-157098
ABl. S-Ausgabe: 186

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-14 📅
Name: SWG Stadtwerke Gießen AG
Postanschrift: Postfach 100 953
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35339
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wulf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
19) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, soweit Vergabeverstöße nicht unmittelbar nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 186-305166 (2012-09-25)