Im Falle gleicher Angebote, welche die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, wird unter den Angeboten ausgelost. Die Auslosung erfolgt getrennt nach Losen. Aus Gründen der Mittelstandsförderung wird der Bieter, der bereits für ein Los gezogen wurde, von der Auslosung der weiteren Lose ausgeschlossen. Ein Bieter kann somit nicht mehr als ein Los erhalten. Die Reihenfolge der Ziehung erfolgt nach der Auftragshöhe der Lose, wobei das Los mit dem höchsten Auftragswert zuerst gezogen wird. Die Auslosung erfolgt im Beisein eines Mitarbeiters des Rechnungsprüfungsamtes.